Italienische USt
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15.11.2007, 15:35
Beitrag: #1
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Italienische USt
Hallo Ihr Lieben.
Gibt es hier einen USt-Crack? Ich habe eine Leistung in Italien. D.h. nicht steuerbar in D. Aber in Italien. Dort w�re Analog zu � 13b wahrscheinlich auch der Empf�nger der Leistung der Steuerschuldner!? Mu� man da dann nicht analgo zu 13b die Steuerschuldnerschaft des Empf�ngers auf der Rechnung ausweisen? Und wenn ja, welcher Paragraf ist das wohl im italienischen USt-Recht?! Jemand ne Ahnung? Oder wie w�rdet ihr den Fall handhaben? Einfach nur Nettorechnung ausstellen? Ohne Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Empf�ngers? Oder Hinweis der Steuerschuldnerschaft aber ohne �� Angabe? Oder wei� jemand die Fundstelle aus der EU-Richtlinie f�r �13b? |
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15.11.2007, 16:43
Beitrag: #2
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RE: Italienische USt
Art 194 (1) MwStSystRL
Ich w�rd auf den �bergang der Steuerschuldnerschaft hinweisen, und wenn �berhaupt den � 13b nur "analog" angeben! ----------------- LG Clematis |
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16.11.2007, 00:11
Beitrag: #3
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RE: Italienische USt
Als Anhaltspunkt gilt: Nur wenn die Verlagerung des Leistungsortes mittels Verwendung der USt-ID-Nr. verschoben werden kann nach deutschem UStG, ist die eben zitierte MwStSystRL auch mit Sicherheit in jedem anderen Mitgliedsstaat der EU umgesetzt, d.h. ein � in Sinne deutschem 13 b ist f�r diese Leistung auch in dem anderen Mitgliedsstaat vorhanden. Wenn nicht: Zur Sicherheit im anderen Mitgliedsstaat beim zust�ndigen Fi-Amt nachfragen!
Meines Erachtens in Italien Zust�ndige Beh�rde: Centro Operativo di Pescara Via Rio Sparto 21 65100 Pescara Italia Tel.: (00 39) 085 5772318/ 80 Fax: (00 39) 085 5772325 E-Mail: centrooperativo.pescara@agenziaentrate.it http://www1.agenziaentrate.it/dre/abruzzo/cop/index.htm Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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21.11.2007, 15:58
Beitrag: #4
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RE: Italienische USt
Danke Lemgun!
Jetzt sollte ich wohl zu meinem selbstverst�ndlich umfassenden steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnissen, die jeder Mandant von einem erwartet, wohl auch noch italienisch k�nnen *smile* Naja, der Fall ist ja (HAHA) noch ne klitzekleinigkeit komplizierter ;-) Wir haben so ne Art "Reihenleistung". Wenn es sowas g�ben w�rde. Also: U1 repariert Maschine in Italien. Die Maschine verbleibt dort (also keine Verlagerung des O.d.L. m�glich). U1 stellt die Leistung U2 in Rechnung (auch Deutscher). U2 stellt die Leistung U3 in Rechnung (ebenfalls Deutscher) und erst U3 stellt die Leistung an den Italiener in Rechnung. Juhu.. .ich habe mit zwei USt-Pr�fern vom FA dar�ber diskutiert und die haben mich schlie�lich an die OFD in Karlsruhe verwiesen. Es scheint tats�chlich so zu sein, dass U2 und U3 sich beim italienischen Finanzamt melden sollten um dort dann eine - der deutschen UST-VA entsprechende - Umsatzsteueranmeldung zu machen. Wobei Sie die Steuer abf�hren und gleichzeitig als VSt geltend machen. Also eine Null haben SummaSummarum! Wenn ich das unseren Mdt. sagen w�rde, die w�rden mich grad stehen lassen und en anderen Berater suchen! Also die pragmatischste L�sung gew�hlt: U1 und U2 sind beides unsere Mandanten... U1 schreibt Netto-Rg. an U2 (ohne den ber�hmt-ber�chtigten Satz) U2 stellt die Rg. Netto an U3 mit dem Satz, dass U3 Schuldner der italienischen USt ist (analog zu �13b). Mein Gott.. so ein Heckmeck und dabei ist das doch gar nicht so ne abw�gige Konstellation, oder? ! |
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21.11.2007, 23:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.11.2007 23:14 von Lemgun.)
Beitrag: #5
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RE: Italienische USt
Ich habe mal beim niederlandischen Fi-Amt angerufen, die zust�ndigen Fi-�mter f�r deutsche Unternehmer in der EU k�nnen meist deutsch.
Die pragmatische L�sung sch�tzt jedoch nicht vor Problemen mit der italienischen Finanzbeh�rde. Inner-europ�isch gibt es auch sowas wie Kontrollmitteilungen, wenn es ganz dumm l�uft bei einer BP in Deutschland... Die Leistung von U1 wird g�nzlich nicht der USt unterworfen, wenn ihr das so macht. Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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