Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Progressionsvorbehalt oder Eink�nfte
06.02.2008, 14:40
Beitrag: #1
Progressionsvorbehalt oder Eink�nfte
Liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich brauche nur mal kurz eine Best�tigung meiner �berlegungen, ob ich nicht total schief liege:

Ehepaar, beide Schauspieler mit verschiedenen Engagements: er voll in D ( Steuerkarte- ganz normal), sie zieht im September 2006 mit Kind in die Schweiz/ihre Heimat. Sie hat sowohl Lohnsteuerkarten-Eink�nfte in D bis 8/06, etwas GSE und auch Eink�nfte in der Schweiz, die dort besteuert wurden.( sehr niedrige Steuer �brigens). Keine eheliche Trennung- nur wegen der Engagements!

Frage Steuer 2006: beide voll in D Eink�nfte aus der Schweiz: m�ssen diese voll hinzugerechnet werden oder geht die g�nstigere Variante 2 mit dem Progessionsvorbehalt?
Ich f�rchte Variante 1 ( da beide unbeschr�nkt...), wenn doch Variante 2, wie kann man das begr�nden?

Ab 2007 ist es eigentlich klar, da auf jeden Fall Progr.vorbehalt oder gertennte VA - muss ich erst die Zahlen sehen.

Vielleicht hat jemand einen Tipp f�r mich? Oder auch nur eine kurze Best�tigung der Variante 1.

Danke
Ulrike
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.02.2008, 18:44 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.02.2008 18:57 von Petz.)
Beitrag: #2
RE: Progressionsvorbehalt oder Eink�nfte
Nach Art 14 DBA Schweiz zun�chst Versteuerung in D, es sei denn, in der Schweiz liegt eine feste Einrichtung vor.

Und das d�rfte bei einem Schauspieler der Fall sein (=Theater), also Versteuerung in die Schweiz verlagert.

Nach Art 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c) sind diese Eink�nfte von der BMG der deutschen Steuer ausgenommen und unterliegen damit in D nach � 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG dem Progressionsvorbehalt.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
08.02.2008, 14:08
Beitrag: #3
RE: Progressionsvorbehalt oder Eink�nfte
danke f�r die R�ckmeldung, gut, dass das DBA Schweiz nur 83 Seiten hat!
Ich werde auf jeden Fall einen Einspruch einlegen, denn die Ehefrau hatte ihren Wohnsitz bereits aus D abgemeldet, nur der Ehemann nicht. FA bezieht sich auf Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA, ich werde auf Nr. 1d pochen! Geht immerhin um ca. 2.400,--.

Danke Petz, ich werde berichten, falls Interesse vorliegt, wie es ausgeht!

Gru� Ulrike
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
08.02.2008, 14:29 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.02.2008 14:30 von Petz.)
Beitrag: #4
RE: Progressionsvorbehalt oder Eink�nfte
ulrike schrieb:denn die Ehefrau hatte ihren Wohnsitz bereits aus D abgemeldet, nur der Ehemann nicht.
Das ist irrelevant, relevant ist � 2 Abs. 7 Satz 2 EStG.

Zitat:FA bezieht sich auf Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA, ich werde auf Nr. 1d pochen!
w�rde ich auch......
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
08.02.2008, 18:33
Beitrag: #5
RE: Progressionsvorbehalt oder Eink�nfte
ulrike schrieb:(...) sie zieht im September 2006 mit Kind in die Schweiz/ihre Heimat. (...) und auch Eink�nfte in der Schweiz, die dort besteuert wurden.( sehr niedrige Steuer �brigens). (...)

Nana... Art. 24 Abs. 1 Nr. 1d DBA nimmt Eink�nfte nach Art. 17 aus und die liegen hier wohl vor, insoweit ist wohl Nr. 2 doch die richtige Hausnummer!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
09.02.2008, 13:02
Beitrag: #6
RE: Progressionsvorbehalt oder Eink�nfte
danke showbee f�r die Antwort.

Ich lese aber den Art. 17 so, dass der K�nstler dort besteuert wird, wo er t�tig ist - also in der Schweiz - und damit w�re doch hier Progressionsvorbehalt!

Wie soll ich argumentieren, bis nun doch wieder verunsichert!

Gru� Ulrike
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
09.02.2008, 13:18
Beitrag: #7
RE: Progressionsvorbehalt oder Eink�nfte
noch eine Korrektur zu eben: Art. 17 lese ich als "selbst.T�tigkeit" und sie war angestellt.
Au�erdem ist Art. 24 Abs 1 f�r "ans�ssig in D" und das war sie doch �berwiegend 2006, daher auch unbeschr�nkte Steuerpflicht f�r sie!

Und Art. 24 Abs 2 ist f�r "ans�ssig in CH" - das w�re dann f�r 2007 interessant.

Werde nochmal �ber das Wochenende �berlegen! W�re f�r weitere Tipps dankbar.

Viele Gr��e aus Berlin
Ulrike
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
10.02.2008, 18:18
Beitrag: #8
RE: Progressionsvorbehalt oder Eink�nfte
Hallo,

also halten wir mal fest: Ans�ssigkeit nach DBA in D, also gehts zu Art. 24 Abs. 1 DBA. Das ist soweit unstreitig und habe ich oben auch nicht angezweifelt. Also stellt sich nur die Frage, wie die Doppelbesteuerung vermieden wird.

Du w�rdest gerne auf Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 a-d) DBA hinaus (Ausnahme von Besteuerung, M�gl. des Progressionsvorbehalt), nicht auf Abs. 2 Nr. 2 DBA (Rein in die Besteuerung und Anrechnung).

Also Nr. 1a) und Nr. 1b) haben wir wohl nicht (Betriebsst�tteneink�nfte und Dividenden), also verbleibt zum positiven Ergebnis nur c) oder d). c) schlie�t du widerum aus, weil hier Angestelltent�tigkeit vorliegt. Also bleiben wir letztendlich bei d).

"Bei einer Person, die in der Bundesrepublik Deutschland ans�ssig ist, wird die Doppelbesteuerung wie folgt vermieden:

1. Von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer werden die folgenden aus der Schweiz stammenden Eink�nfte, die nach den vorstehenden Artikeln in der Schweiz besteuert werden k�nnen, ausgenommen:
(...)

d) Geh�lter, L�hne und �hnliche Verg�tungen im Sinne des Artikels 15,
soweit sie nicht unter Artikel 17 fallen, vorausgesetzt, die Arbeit wird in der Schweiz ausge�bt. (...)"


Also pr�fen wir, ob Art. 17 DBA hier einschl�gig ist, weil dieser der einzige Knackpunkt bleibt.

1. Art. 17 DBA umfasst auch nichtselbst�ndige Arbeit, weil sonst die Wortwahl hier "Geh�ter (...) soweit sie nicht unter Art. 17 fallen" sinnlos w�re!

2. Art. 17 Abs. 1 bringt per se keinen Ausschlu� f�r eine deutsche Besteuerung, wieder Wortlaut "Ungeachtet der Artikel (...) k�nnen Eink�nfte, die berufsm��ige K�nstler, (...) beziehen, in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem sie diese T�tigkeit aus�ben." Hier ist die Sprache von "K�NNEN" nicht von "d�rfen nur"!

3. Art. 17 w�re die einschl�gige Norm (K�nstler) und also springt unsere Pr�fung Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 d) DBA hier aus, weil Art. 17 DBA einschl�gig ist.

Also gilt Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA:

"Soweit Nummer 1 nicht anzuwenden ist, wird bei den aus der Schweiz stammenden Eink�nften (...) die
in �bereinstimmung mit diesem Abkommen erhobene (...) schweizerische Steuer nach Ma�gabe der Vorschriften des
deutschen Rechts �ber die Anrechnung ausl�ndischer Steuern auf den Teil der deutschen Steuer (mit Ausnahme der Gewerbesteuer) angerechnet, der auf diese Eink�nfte oder Verm�genswerte entf�llt."


Im Ergebnis springt somit � 34c Abs. 1 EStG an.

Mfg vom

showbee
(auch aus Berlin)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
11.02.2008, 09:57
Beitrag: #9
RE: Progressionsvorbehalt oder Eink�nfte
Danke showbee,

du kommst also zum gleichen ( w�nschenswerten ) Ergebnis wie ich!
Ich werde also einen entspr. Einspruch einlegen!

Ich berichte dann!

Viele Gr��e
Ulrike
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
12.02.2008, 09:06
Beitrag: #10
RE: Progressionsvorbehalt oder Eink�nfte
ulrike schrieb:du kommst also zum gleichen ( w�nschenswerten ) Ergebnis wie ich!
Ich werde also einen entspr. Einspruch einlegen!

Hallo,

so langsam verzweifle ich an Ulrike! Liest du auch die Art. und Nr. die ich zitiere? Im ersten Beitrag sprichst du:

m�ssen diese voll hinzugerechnet werden oder geht die g�nstigere Variante 2 mit dem Progessionsvorbehalt

Und ich lege lang und breit dar, nein: Freistellung + PVB geht NICHT, weil volle Versteuerung und Anrechnung ausl�ndischer Steuer!

Hast du in die Nr. 2 des besagten DBA Artikels geschaut? Weisst du was in � 34c Abs. 1 EStG steht?

Das mit dem Einspruch w�rde ich mir unter diesen Voraussetzungen nochmals �berlegen, gerade in Punkto fraglicher Geb�hrenrechnung f�r die Mandanten.

Mfg vom

showbee
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation