� 173 AO / 35a EStG
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13.03.2008, 13:18
Beitrag: #1
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� 173 AO / 35a EStG
Hallo
Hatte im VZ 2006 Aufwendungen f�r Neubau einer Kl�ranlage nach 35a beantragt (�. 3.000,-), was auch nach Einspruch gew�hrt wurde. Im Nov. 2007 wurde nach bekanntwerden bzw. gesetzl. Neuerung (M�rz 2007) ein Antrag auf Zuschuss gestellt, der jetzt in 2008 als "Zuwendung aus Landesmitteln" in H�he von 1.500,- (Festbetragsfinanzierung) durch die SAB gew�hrt wurde. Jetzt k�nnte doch nach 173 AO der Bescheid ge�ndert werden, oder? Aber in welcher H�he? Die 1.500,- sind ja f�r Material u. AL. Erfolgt eine %-uale Aufteilung? Bei Gesamtkosten von 6.000,- (4.000,- AL/2.000,- Mat.) w�ren 2/3 = 1.000,- von den 4.000,- abzuziehen, so da� trotzdem noch der H�chstbetrag v. 3.000,- zu ber�cksichtigen w�re. Sehe ich das richtig? Viele Gr��e |
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13.03.2008, 15:51
Beitrag: #2
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RE: � 173 AO / 35a EStG
Also wenn mich nicht alles t�uscht gilt bei � 35a Zufluss-Abflussprinzip. Steht so auch im BMF-Schreiben. Das heisst, die Festsetzung 2006 ist definitiv nicht zu �ndern.
Stellt sich daher die Frage, ob es "negative Aufwendungen" im Sinne des � 35a EStG gibt???? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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13.03.2008, 16:00
Beitrag: #3
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RE: � 173 AO / 35a EStG
Kiharu schrieb:Also wenn mich nicht alles t�uscht gilt bei � 35a Zufluss-Abflussprinzip. Steht so auch im BMF-Schreiben. Das heisst, die Festsetzung 2006 ist definitiv nicht zu �ndern. Da es in 2007 auf dem Mantelbogen abgefragt wird, ob eventuell andere Zusch�sse zu erwarten sind, kann man davon ausgehen, das gek�rzt werden muss. In meinen Augen fraglich inwieweit die Bescheidung der Zusch�sse ein R�ckwirkendes Ereignis darstellt. Ciao Dragon Ciao Dragon |
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13.03.2008, 16:03
Beitrag: #4
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RE: � 173 AO / 35a EStG
Hi!
Den Streit habe ich auch gerade mit dem Finanzamt... (Bei mir geht es um Aufwendungen 2006, f�r die es in 2007 eine Versicherungsentsch�digung der Hausratsversicherung gab). Das Problem liegt noch immer auf dem Tisch, weil wir uns noch nicht einigen konnten, ob das mit der nachtr�glichen Gutschrift auf die vorj�hrigen Anwendungen nun ein Problem des � 11 ist, oder ob das so gehandhabt wird, wie bei den Arztrechnungen auch (=> ./. zu erwartender Erstattungen). Da es nach meiner Auffassung mit negativen � 35a-Aufwendungen genauso laufen m�sste, wie mit der Kirchensteuer auch, ist das doch nur zus�tzlicher Aufwand, der sich vermeiden l�sst. Nach telefonischer Auskunft des Finanzamtes, handelt es sich hier um ein Problem, das in dem BMF-Schreiben nicht bedacht sei (Aha.). (Eine L�sung hat das FA aber auch nicht parat...). @Opa: Ich w�rde es frech in 2006 von den Aufwendungen abziehen (da ja auch der H�chstbetrag dann noch immer nicht ausgesch�pft ist). Gr��e von der Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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13.03.2008, 16:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.03.2008 16:20 von Kiharu.)
Beitrag: #5
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RE: � 173 AO / 35a EStG
Dragon schrieb:In meinen Augen fraglich inwieweit die Bescheidung der Zusch�sse ein R�ckwirkendes Ereignis darstellt. � 173 AO regelt doch neue Tatsachen und nicht r�ckwirkende Ereignisse. Opas Frage zielt doch auf � 173 AO ab. Jedoch ist der Gedanke mit dem r�ckwirkenden Ereignis schon ganz richtig. Zumindest wird ja die Kirchensteuergeschichte darauf gest�tzt. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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13.03.2008, 16:20
Beitrag: #6
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RE: � 173 AO / 35a EStG
Wie soll ich es 2006 noch abziehen, der Bescheid ist bestandskr�ftig. Noch streite ich mich nicht mit dem FA, hab jetzt nur den Zuwendungsbescheid kommentarlos der 07'er Erkl�rung beigelegt (nicht das sie sagen k�nnen, sie w�ssten von nichts).
Nach Rz. 31 des BMF: "Aufwendungen f�r haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen, die im Zusammenhang mit Versicherungsschadensf�llen entstehen, k�nnen nur ber�cksichtigt wer-den, soweit sie nicht von der Versicherung erstattet werden. Dabei sind nicht nur erhaltene sondern auch in sp�teren Veranlagungszeitr�umen zu erwartende Versicherungsleistungen zu ber�cksichtigen." Sie sind aber nicht zu erwarten gewesen, da erst eine neue Verordnung vom M�rz 07 (da war die Erkl�rung 06 schon erstellt) die M�glichkeit ergab. Das kann doch aber kaum zu einem negativen 35a in 2008 (wo der Zuschlag gezahlt wurde) f�hren. Wenn ich aber das Zu-u. Abflussprinzip bedenke, kann eine �nderung in 06 auch nicht erfolgen. Mal sehen wie das FA reagiert. |
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13.03.2008, 16:45
Beitrag: #7
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RE: � 173 AO / 35a EStG
Zitat:Da es nach meiner Auffassung mit negativen � 35a-Aufwendungen genauso laufen m�sste, wie mit der Kirchensteuer auch meine Reden. Die Kirchensteuer ist dann nach �175 zu �ndern. Die Frage ist doch inwieweit man daraus eine neue Tatsache konstruieren kann. Immerhin war die M�glichkeit einen Zuschuss ja nicht mal dem Stpfl. zum Zeitpunkt der Erstellung der Erkl�rung bekannt, da es diese ja noch nicht gab. Also kann es m.E. keine neue Tatsache sein, und damit kein �173 AO. R�ckwirkendes Ereignis wie bei der Kirchensteuer? - keine Ahnung denke aber auch, dass das in die Richtung geht. Zitat:@Opa: Ich w�rde es frech in 2006 von den Aufwendungen abziehen (da ja auch der H�chstbetrag dann noch immer nicht ausgesch�pft ist). Wieso frech? ISt doch zu ungunsten des Mandanten. Und wenn sich sowieso nichts �ndert, w�rde ich es wie Opa einfach ohne Kommentar der Erkl�rung beilegen. Ciao Dragon Ciao Dragon |
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13.03.2008, 16:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.03.2008 16:53 von Catja.)
Beitrag: #8
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RE: � 173 AO / 35a EStG
Dragon schrieb:Catja schrieb:@Opa: Ich w�rde es frech in 2006 von den Aufwendungen abziehen (da ja auch der H�chstbetrag dann noch immer nicht ausgesch�pft ist). Wieso ist das zu Ungunsten? Wenn die Minderung in 2006 keine Schlechterstellung beeinhaltet, aber evtl. in 2008 das Volumen mit vorhandenen Belegen "geradeso" ausgesch�pft wurde, - und nun in 2008 gek�rzt w�rde, l�ge doch bei Abzug in 2006 eine Besserstellung in 2006 vor, weil sich die K�rzung in 2006 gl�cklicherweise nicht auswirkt. Oder hab ich da jetzt nur �nen Denkfehler? Gru�, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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13.03.2008, 17:00
Beitrag: #9
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RE: � 173 AO / 35a EStG
@Catja
hatte �berlesen, dass die Zahlung in 2008 erfolgte. Die Zahlung m�sste wie schon geschrieben sowie so in 2006 ber�cksichtigt werden (175 AO) Ciao Dragon Ciao Dragon |
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13.03.2008, 17:20
Beitrag: #10
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RE: � 173 AO / 35a EStG
In 2008 sind ja eventuell auch gar keine Aufwendungen vorhanden, da kann es m.E. keinesfalls abgezogen werden.
Aber wenn �nderung nach 175 in 2006, dann Aufteilung der Zuwendung im Verh�ltnis AL - Material, Oder? |
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