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� 173 AO / 35a EStG
13.03.2008, 13:18
Beitrag: #1
� 173 AO / 35a EStG
Hallo

Hatte im VZ 2006 Aufwendungen f�r Neubau einer Kl�ranlage nach 35a beantragt (�. 3.000,-), was auch nach Einspruch gew�hrt wurde.

Im Nov. 2007 wurde nach bekanntwerden bzw. gesetzl. Neuerung (M�rz 2007) ein Antrag auf Zuschuss gestellt, der jetzt in 2008 als "Zuwendung aus Landesmitteln" in H�he von 1.500,- (Festbetragsfinanzierung) durch die SAB gew�hrt wurde.

Jetzt k�nnte doch nach 173 AO der Bescheid ge�ndert werden, oder? Aber in welcher H�he? Die 1.500,- sind ja f�r Material u. AL. Erfolgt eine %-uale Aufteilung? Bei Gesamtkosten von 6.000,- (4.000,- AL/2.000,- Mat.) w�ren 2/3 = 1.000,- von den 4.000,- abzuziehen, so da� trotzdem noch der H�chstbetrag v. 3.000,- zu ber�cksichtigen w�re. Sehe ich das richtig?

Viele Gr��e
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13.03.2008, 15:51
Beitrag: #2
RE: � 173 AO / 35a EStG
Also wenn mich nicht alles t�uscht gilt bei � 35a Zufluss-Abflussprinzip. Steht so auch im BMF-Schreiben. Das heisst, die Festsetzung 2006 ist definitiv nicht zu �ndern.

Stellt sich daher die Frage, ob es "negative Aufwendungen" im Sinne des � 35a EStG gibt????

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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13.03.2008, 16:00
Beitrag: #3
RE: � 173 AO / 35a EStG
Kiharu schrieb:Also wenn mich nicht alles t�uscht gilt bei � 35a Zufluss-Abflussprinzip. Steht so auch im BMF-Schreiben. Das heisst, die Festsetzung 2006 ist definitiv nicht zu �ndern.

Stellt sich daher die Frage, ob es "negative Aufwendungen" im Sinne des � 35a EStG gibt????

Da es in 2007 auf dem Mantelbogen abgefragt wird, ob eventuell andere Zusch�sse zu erwarten sind, kann man davon ausgehen, das gek�rzt werden muss.

In meinen Augen fraglich inwieweit die Bescheidung der Zusch�sse ein R�ckwirkendes Ereignis darstellt.

Ciao Dragon

Ciao Dragon
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13.03.2008, 16:03
Beitrag: #4
RE: � 173 AO / 35a EStG
Hi!

Den Streit habe ich auch gerade mit dem Finanzamt... (Bei mir geht es um Aufwendungen 2006, f�r die es in 2007 eine Versicherungsentsch�digung der Hausratsversicherung gab).
Das Problem liegt noch immer auf dem Tisch, weil wir uns noch nicht einigen konnten, ob das mit der nachtr�glichen Gutschrift auf die vorj�hrigen Anwendungen nun ein Problem des � 11 ist, oder ob das so gehandhabt wird, wie bei den Arztrechnungen auch (=> ./. zu erwartender Erstattungen).

Da es nach meiner Auffassung mit negativen � 35a-Aufwendungen genauso laufen m�sste, wie mit der Kirchensteuer auch, ist das doch nur zus�tzlicher Aufwand, der sich vermeiden l�sst.
Nach telefonischer Auskunft des Finanzamtes, handelt es sich hier um ein Problem, das in dem BMF-Schreiben nicht bedacht sei (Aha.). (Eine L�sung hat das FA aber auch nicht parat...).

@Opa: Ich w�rde es frech in 2006 von den Aufwendungen abziehen (da ja auch der H�chstbetrag dann noch immer nicht ausgesch�pft ist).

Gr��e von der Catja

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13.03.2008, 16:18 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.03.2008 16:20 von Kiharu.)
Beitrag: #5
RE: � 173 AO / 35a EStG
Dragon schrieb:In meinen Augen fraglich inwieweit die Bescheidung der Zusch�sse ein R�ckwirkendes Ereignis darstellt.

Ciao Dragon

� 173 AO regelt doch neue Tatsachen und nicht r�ckwirkende Ereignisse. Opas Frage zielt doch auf � 173 AO ab.

Jedoch ist der Gedanke mit dem r�ckwirkenden Ereignis schon ganz richtig. Zumindest wird ja die Kirchensteuergeschichte darauf gest�tzt.

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13.03.2008, 16:20
Beitrag: #6
RE: � 173 AO / 35a EStG
Wie soll ich es 2006 noch abziehen, der Bescheid ist bestandskr�ftig. Noch streite ich mich nicht mit dem FA, hab jetzt nur den Zuwendungsbescheid kommentarlos der 07'er Erkl�rung beigelegt (nicht das sie sagen k�nnen, sie w�ssten von nichts).

Nach Rz. 31 des BMF: "Aufwendungen f�r haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen, die im Zusammenhang mit Versicherungsschadensf�llen entstehen, k�nnen nur ber�cksichtigt wer-den, soweit sie nicht von der Versicherung erstattet werden. Dabei sind nicht nur erhaltene sondern auch in sp�teren Veranlagungszeitr�umen zu erwartende Versicherungsleistungen zu ber�cksichtigen."

Sie sind aber nicht zu erwarten gewesen, da erst eine neue Verordnung vom M�rz 07 (da war die Erkl�rung 06 schon erstellt) die M�glichkeit ergab. Das kann doch aber kaum zu einem negativen 35a in 2008 (wo der Zuschlag gezahlt wurde) f�hren.
Wenn ich aber das Zu-u. Abflussprinzip bedenke, kann eine �nderung in 06 auch nicht erfolgen. Mal sehen wie das FA reagiert.
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13.03.2008, 16:45
Beitrag: #7
RE: � 173 AO / 35a EStG
Zitat:Da es nach meiner Auffassung mit negativen � 35a-Aufwendungen genauso laufen m�sste, wie mit der Kirchensteuer auch

meine Reden. Die Kirchensteuer ist dann nach �175 zu �ndern.

Die Frage ist doch inwieweit man daraus eine neue Tatsache konstruieren kann. Immerhin war die M�glichkeit einen Zuschuss ja nicht mal dem Stpfl. zum Zeitpunkt der Erstellung der Erkl�rung bekannt, da es diese ja noch nicht gab. Also kann es m.E. keine neue Tatsache sein, und damit kein �173 AO.

R�ckwirkendes Ereignis wie bei der Kirchensteuer? - keine Ahnung denke aber auch, dass das in die Richtung geht.
Zitat:@Opa: Ich w�rde es frech in 2006 von den Aufwendungen abziehen (da ja auch der H�chstbetrag dann noch immer nicht ausgesch�pft ist).

Wieso frech? ISt doch zu ungunsten des Mandanten. Und wenn sich sowieso nichts �ndert, w�rde ich es wie Opa einfach ohne Kommentar der Erkl�rung beilegen.

Ciao Dragon

Ciao Dragon
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13.03.2008, 16:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.03.2008 16:53 von Catja.)
Beitrag: #8
RE: � 173 AO / 35a EStG
Dragon schrieb:
Catja schrieb:@Opa: Ich w�rde es frech in 2006 von den Aufwendungen abziehen (da ja auch der H�chstbetrag dann noch immer nicht ausgesch�pft ist).

Wieso frech? ISt doch zu ungunsten des Mandanten. Und wenn sich sowieso nichts �ndert, w�rde ich es wie Opa einfach ohne Kommentar der Erkl�rung beilegen.

Wieso ist das zu Ungunsten?
Wenn die Minderung in 2006 keine Schlechterstellung beeinhaltet, aber evtl. in 2008 das Volumen mit vorhandenen Belegen "geradeso" ausgesch�pft wurde, - und nun in 2008 gek�rzt w�rde, l�ge doch bei Abzug in 2006 eine Besserstellung in 2006 vor, weil sich die K�rzung in 2006 gl�cklicherweise nicht auswirkt.

Oder hab ich da jetzt nur �nen Denkfehler?

Gru�, die Catja

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13.03.2008, 17:00
Beitrag: #9
RE: � 173 AO / 35a EStG
@Catja

hatte �berlesen, dass die Zahlung in 2008 erfolgte.

Die Zahlung m�sste wie schon geschrieben sowie so in 2006 ber�cksichtigt werden (175 AO)

Ciao Dragon

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13.03.2008, 17:20
Beitrag: #10
RE: � 173 AO / 35a EStG
In 2008 sind ja eventuell auch gar keine Aufwendungen vorhanden, da kann es m.E. keinesfalls abgezogen werden.
Aber wenn �nderung nach 175 in 2006, dann Aufteilung der Zuwendung im Verh�ltnis AL - Material, Oder?
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