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Haus aus DDR Zeiten
13.03.2008, 15:02
Beitrag: #1
Haus aus DDR Zeiten
Hallo

habe noch ein Problem. Ich muss ein Haus (Bj. 1905) v�llig unsaniert, mit Ofenheizung bewerten. Habe jetzt 2 Rechenmethoden gefunden, bin aber erstaunt, da� der erste Wert (ErbSt) h�her als der Zweite (Afa f. VuV) ist. Kann die Berechnung einer nachvollziehen, oder Fehler erkennen bzw. kennt sich damit �berhaupt einer aus?



Berechnung zur Wertermittlung f�r Erbschaftssteuer
f�r Wohngeb�ude aus DDR - Zeiten:

durchschnittl. gesetzl. Vorgaben
Jahresnettomiete
(gesch�tzt)

1,50 � x 80 qm
x 12 Mon. 1.440,00 � x 12,5 18.000,00 �
./. 25 % da Altbau 13.500,00 �
zzgl. 20 % EFH-Zuschlag 16.200,00 �


Berechnung zur Wertermittlung f�r Bemessungsgrundlage
zur Afa f�r Eink�nfte aus VuV f�r Wohngeb�ude aus DDR - Zeiten:
bis Bj. 1925 15 DM/Kubikmeter umbauter Raum
(gesch�tzt)
gesetzl. Vorgaben

x Baupreisindex
19,50 x 10 x 6 m 1.170,00 � 1.744,5 v.H. 20.410,65 �

./. 1 % Afa (100%) 0,00 �

aber mind. 20 % v. 20.410,65 4.082,13 �
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13.03.2008, 15:17
Beitrag: #2
RE: Haus aus DDR Zeiten
Oh je, zur Geb�udebewertung gibts sooo viele Regelungen...

Als Grundlage f�r die ErbSt wird immer der Wert nach BewG herangezogen, alternativ der Wert eines Gutachtens.

Zur AfA-Bewertung h�tte ich noch die Methode nach den Normalherstellungskosten 2000 (Wertermittlungsrichtlinie, Bundesministerium f Verkehr, Bau- und Wohnwesen, 01.12.2001), nach den Brandversicherungswerten Preisbasis 1914, Raummeterpreis...im Angebot.

Wozu brauchst Du das Ganze?

-----------------
LG
Clematis
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13.03.2008, 15:36
Beitrag: #3
RE: Haus aus DDR Zeiten
Dumme Geschichte. Mehrere Hektar Land (Wald, Acker, Wiese, Wege usw.) und tw. verpachtet mit EFH Haus wird von Eheleuten bewohnt und soll saniert werden, weil der Sohn eine eigene Wg. mit integrieren will und das Haus eigentlich fertig ist. Am Tag des Baubeginn geht der EM fr�h noch schnell zum B�cker um die Versorgung zu sichern und kommt nicht wieder (Herzinfarkt). Nun haben die Kinder auf Erbteil verzichtet, und die EF steht jetzt mit knapp 500,- Witwenrente da (vorher Hausfrau Hartz IV)... Drama ohne Ende.
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13.03.2008, 15:46
Beitrag: #4
RE: Haus aus DDR Zeiten
btw: die DDR gabs schon 1905? *grrr*
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13.03.2008, 15:50
Beitrag: #5
RE: Haus aus DDR Zeiten
Gibts denn f�r die Sanierung nichts Schrifttliches?

Und wozu brauchst Du die Bewertung?
Erbschaftsteuer?

-----------------
LG
Clematis
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13.03.2008, 16:01
Beitrag: #6
RE: Haus aus DDR Zeiten
Ja Erbschaftssteuer, bin wie gesagt dabei auf 16.200,- gekommen, was mir allerdings recht hoch f�r das Haus vorkommt. Wie gesagt EFH Bj. 1905 v�llig unsaniert (Ofenheizung, kein Bad) mit 2 Etg. ca. 20x10x6 m.
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13.03.2008, 16:28 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.03.2008 16:30 von Clematis.)
Beitrag: #7
RE: Haus aus DDR Zeiten
Wieviel Land ists denn?
Da d�rfte doch sowieso nichts raus kommen, Ehegatten-FB 307.000 �, BV-FB (wenn Betriebsaufgabe nicht erkl�rt-h�rt sich nach LuF an?) 225.000�, Bewertungsabschlag 35% auf alle F�lle, Versorgungsfreibetrag 256.000 �, und dann noch die Bewertung des LuF-BV�s (einschliesslich Wirtschaftsgeb�ude usw) mit 0,35 � je EMZ?

Ach ja, und normalerweise d�rfte der Frau doch sowieso schon die H�lfte geh�ren?

-----------------
LG
Clematis
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13.03.2008, 17:40
Beitrag: #8
RE: Haus aus DDR Zeiten
Das schon, aber die Kinder (2) haben auf den Erb-Anteil verzichtet und schenken ihn nun der Mutter, damit nur 10.300,- FB (v. Kind auf Mutter).
Der Notar hat zwar psch. 80.000,- (Haus + 18 Hektar Land) als Wert angegeben, damit geh�ren 40.000,- der EF schon, von den weiteren 40.000,- erbt wieder 50% EF (kein Problem) und damit jedes Kind 10.000,-, die sie nun der Mutter schenken. W�rde zwar hinkommen, aber ob sich das FA an die 80.000,- h�lt, wage ich zu bezweifeln.
Oder �bersehe ich etwas?
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13.03.2008, 17:47 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.03.2008 17:53 von Clematis.)
Beitrag: #9
RE: Haus aus DDR Zeiten
Haben die verzichtet oder ausgeschlagen???

Rechne doch einfach mal den Wert des Landes aus (EMZ *0,35).
Dann siehst Du ja, wieviel Puffer Du hast.

So, ausserdem kriegst Du ja � 13a ErbStG da nochmal, zumindest den Bewertungsabschlag!

-----------------
LG
Clematis
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13.03.2008, 17:58
Beitrag: #10
RE: Haus aus DDR Zeiten
Keine Ahnung, macht das einen Unterschied? Sie hat mir nur gesagt, da� dies so im Notarvertrag zur Grundst�cksumschreibung steht. Und jetzt hat sie viele Formulare vom FA bekommen, die nun alles m�gliche wissen wollen. Grundst�ckswert, Art bzw. Nutzung des Grundst�cks usw. Von den 18 ha ist der gr��te Teil an die LPG (heute wohl GmbH) verpachtet (600,- p.a.), aber 2 ha sind wohl Wald, der nur f�r eigenes Feuerholz genutzt wird, und 2 ha sind Wiese bzw. Garten ums Haus (1 Schaf, paar H�hner usw.), keine gewerbl. Nutzung.
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