BFH VI R 75/05
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21.05.2008, 10:25
Beitrag: #11
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RE: BFH VI R 75/05
Opa schrieb:Zitat:Es kann also auch sein, dass die Revision einfach zur�ckgezogen wurdeSoetwas vermute ich ja auch, trotzdem dachte ich zumindest dar�ber eine Info im Netz zu finden, aber ohne Erfolg. Trotzdem Danke. H-C schrieb:Ich finde nur beim BFH nicht die Anh�ngigkeit. Vermutlich ist das FG-Urteil bereits rkr, weil Rev. nicht zugelassen? Dann w�re das FG-Urteil ja rechtskr�ftig. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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21.05.2008, 10:29
Beitrag: #12
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RE: BFH VI R 75/05
zaunk�nig schrieb:Hallo,K�nnte ja sein. Aber dann wie in meinem Sinne interpretiert. Also �35a-Anwendung vor Einzug einer selbstgenutzten Wohnung m�glich. Bei einer Verteilung �ber zwei Jahre gute Erstattung mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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21.05.2008, 10:35
Beitrag: #13
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RE: BFH VI R 75/05
@Zaunk�nig
Das BMF wirft ja eher noch die Fragen auf, um die es in dem FG Urteil ging. Nach dem BMF verstehe ich es wie Oerdiz, in dem FG Urteil ist mir jedoch etwas unklar. Es wird erw�hnt, da� das Haus leer stand, aber Verwandte haben darin Urlaub gemacht. Haben die ihren Haushalt (Bett, M�bel usw.) mitgebracht? Oder ist mit "leer" gemeint, da� keiner dort wohnte? Da Revision beim BFH, dachte ich daraus etwas genaueres zu entnehmen, aber es bleibt im Nebel. ![]() |
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21.05.2008, 10:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.05.2008 11:02 von Hans-Christian.)
Beitrag: #14
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RE: BFH VI R 75/05
Opa schrieb:... Nach dem BMF verstehe ich es wie Oerdiz, in dem FG Urteil ist mir jedoch etwas unklar.... aber es bleibt im Nebel. Nebel lege ich immer f�r den Steuerpflichtigen aus. F�r mich spricht sowohl das BMF und das FG-Urteil in diesem Punkte f�r die Tatsache, das die Renovierung von selbstnutzbaren Wohneigentum vor Einzug nach �35a abzugsf�hig ist, da die Wohnung zum Haushalt geh�rt. Hauswirtschaftliches aktives Leben ist keine Voraussetzung. Es d�rfte unstrittig sein, das die Wohnung zum Haushalt geh�rt.(Kriterium der Versicherung mit beachten) Wir haben keine Aussage dar�ber, dass dies nicht abzugsf�hig ist. Sowohl im BMF-Schreiben oder irgendwelchen Urteilen. Also immer weiter beantragen und bei einer Ablehnung Klage einplanen. (Mein Verein w�rde Klagen) Ein positives FG-Urteil haben wir ja schon. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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21.05.2008, 11:04
Beitrag: #15
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RE: BFH VI R 75/05
Ich sehe es anders, aber ich will/werde die Diskussion hier nicht weiterf�hren.
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21.05.2008, 11:23
Beitrag: #16
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RE: BFH VI R 75/05
Opa schrieb:Ich sehe es anders, aber ich will/werde die Diskussion hier nicht weiterf�hren.Es steht jedem frei weiter zu diskutieren oder auch nicht. Mir kommt es aber darauf an an einer Klarheit zu arbeiten. Also strittig ist nur Ist eine leerstehende noch nicht bezogene Wohnung bereits Haushalt des Steuerpflichtigen. Denn gef�rdert werden Handwerksleistungen, die in einem Haushalt durchgef�hrt werden. Wenn eine leerstehende Wohnung kein Haushalt ist, ab wann ist sie dann ein Haushalt? Bei einem Bett ein Teller, ..., und einmal bereit darin �bernachtet? Falls ja, dann r�um ich Bett und Teller immer in ein anderes Zimmer. Klingt doch etwas komisch. Nun haben wir ein Urteil, welches den Begriff Haushalt im Zusammenhang mit �35a EStG sogar als leerstehende Wohnung definiert. Wenn auch Widerspr�chliches im FG-Urteil enthalten ist. Warum soll ich dieses f�r den Steuerpflichtigen nicht nutzen? Das gleich gilt nach Auszug aus einer Wohnung mit anschlie�ender Renovierung, auch da steht die Wohnumng leer. Bliebe also nur noch das Kriterium, vorher darin mal bereits geschlafen. (Wie lange und bei welchem Komfort?) Ich vermute mal, dass das BFH m�glicherweise die Sinnlosigkeit einer weiteren Klage vor dem BFH mit dem BMF-Schreiben, so wie es vermutlich auch zaunk�nig sieht, bewiesen und zur�ckgewiesen hat. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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21.05.2008, 12:30
Beitrag: #17
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RE: BFH VI R 75/05
Hallo,
ist da nicht erst neulich ein Urteil gewesen, dass auch die im Ausland belegene Ferienwohnung unter die Anwendung des � 35a EStG f�llt? Dann sollte sich die Frage er�brigen, denn wenn die unter den Begriff Haushalt des Steuerpflichtigen f�llt, dann auch jedes Wohneigentum des Steuerpflichtigen, welches keiner Vermietungst�tigkeit bzw. -absicht zugef�hrt ist. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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21.05.2008, 13:03
Beitrag: #18
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RE: BFH VI R 75/05
Zweit-/Ferienwg. ist ja kein Problem (s. BMF), es geht aber um eine Wg., die nach dem Kauf leer steht und vor dem Einzug renoviert wird. In der Wg. hat also nie ein Haushalt bestanden.
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21.05.2008, 13:05
Beitrag: #19
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RE: BFH VI R 75/05
zaunk�nig schrieb:Hallo,Kein Urteil, sondern Gesetz sehe ich auch so. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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21.05.2008, 13:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.05.2008 13:11 von Hans-Christian.)
Beitrag: #20
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RE: BFH VI R 75/05
Opa schrieb:Zweit-/Ferienwg. ist ja kein Problem (s. BMF), es geht aber um eine Wg., die nach dem Kauf leer steht und vor dem Einzug renoviert wird. In der Wg. hat also nie ein Haushalt bestanden. Da verstehst du eben unter Haushalt etwas anderes als das FGhier zum Begriff des Haushalts i.S.d. � 35a Abs. 2 EStG Was wollen wir eigentlich noch mehr als Info? mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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