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Mein erstes Mal! Gr�ndung einer AG in der Schweiz
13.06.2007, 14:10
Beitrag: #1
Mein erstes Mal! Gr�ndung einer AG in der Schweiz
Okay.. mein erstes Mal!
Hat da mein Mandant einfach so, ohne mich zu fragen, eine AG in der Schweiz gegr�ndet... hm... ich werde mich jetzt also mal in das Thema einlesen. Ob und was f�r mich zu beachten ist! Nur, wo anfangen? Au�ensteuergesetz scheint recht interessant zu werden? Doppelbesteureungsabkommen!
Was sonst noch? Hat mir jemand einen guten Tipp z.B. einen guten Aufsatz?
Ach ja.. kurz zur genaueren Fallbeschreibung: Alleingesellschafter X der X-GmbH gr�ndet in der Scheiz die X-AG. X f�hrt, als Gesellschaftsbeitrag f�r die X-AG (kein Arbeitsvertrag vorerst!), in der Schweiz, aber auch in Deutschland Dienstleistungen aus, die sonst die X-GmbH ausgef�hrt hatte.

Mu� zuk�nftig dann ja auch noch bei meiner Tantieme-Berechnung bei der X-GmbH acht geben, dass er da nicht zuviel verdient!

Hat eigentlich jemand schon Probleme beim Finanzamt wg. der Angemessenheit der Gesellschafter-Gesch�ftsbez�ge gehabt? z.B. bei X-GmbH Gewinn rd. 50.000 Euro nach Gehalt inkl. Tantieme rd. 150.000 Euro). Also bis auf die Angemessenheit habe ich alle anderen Punkte (max.25%Tantieme, 50% Gewinn etc.) �berpr�ft. Die Angemessenheit bei so kleinen Unternehmen ist irgendwie schwierig zu pr�fen. Eine Kienbaumstudie die ein paar Hundert Euro kostet will der Mandant ja auch nicht zahlen!
Ein Kollege sagte mir, bei kleinen GmbHs mit guten Gewinnen seien bis so 150T� - 200T� kein Problem?!
Wie seht ihr das?!
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13.06.2007, 17:27 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.06.2007 17:34 von Petz.)
Beitrag: #2
RE: Mein erstes Mal! Gr�ndung einer AG in der Schweiz
Auf jeden Fall muss es dem Wohnsitzfinanzamt gemeldet werden, siehe hier.

Das DBA d�rfte nur eine Rolle spielen, wenn er als Gesch�ftsf�hrer Gehalt bezieht.

Mit dem AStG nur unter bestimmten Voraussetzungen, siehe hier, bei einer so genannten Zwischengesellschaft.
Dazu gibt es ein umfangreiches BMF-Schreiben.
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13.06.2007, 23:20
Beitrag: #3
RE: Mein erstes Mal! Gr�ndung einer AG in der Schweiz
Die 25/75 Regel ist auch nicht allzu starr zu betrachten, Angemessenheit ist ein Thema bei jeder BP einer GmbH,
kann da morgen einiges an Literatur liefern!

-----------------
LG
Clematis
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14.06.2007, 10:18
Beitrag: #4
RE: Mein erstes Mal! Gr�ndung einer AG in der Schweiz
Clematis schrieb:Die 25/75 Regel ist auch nicht allzu starr zu betrachten, Angemessenheit ist ein Thema bei jeder BP einer GmbH,
kann da morgen einiges an Literatur liefern!

Hallo Clematis.

Danke, danke.. nene, das ist mir schon klar, dass diese Grenze nicht so starr ist.

Mich interessiert mehr die Angemessenheit gesamt?! Wie gesagt, kleine GmbH (Umsatz knapp 1 Mio, 4 Angestellte), Gesel.-Gesch�ftsf�hrer hat feste Bez�ge rund 120.000 Euro. Will sich diese jetzt erh�hen. H�tten nachher so rund 150.000 Euro feste Bez�ge. Das Finanzamt hat diesen Mandant auf dem Kieker (Einspruch l�uft bereits seit �ber 1,5 Jahren und ist nicht nett!) und deswegen immer so ein wenig die Bef�rchtung im Hintergrund, dass hier besonders darauf geachtet wird, dass alles korrekt ist. Deswegen nur die Frage, wie soll man da die Angemessenheit der Bez�ge nachweisen?!
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14.06.2007, 10:19
Beitrag: #5
RE: Mein erstes Mal! Gr�ndung einer AG in der Schweiz
Petz schrieb:Auf jeden Fall muss es dem Wohnsitzfinanzamt gemeldet werden, siehe hier.

Das DBA d�rfte nur eine Rolle spielen, wenn er als Gesch�ftsf�hrer Gehalt bezieht.

Mit dem AStG nur unter bestimmten Voraussetzungen, siehe hier, bei einer so genannten Zwischengesellschaft.
Dazu gibt es ein umfangreiches BMF-Schreiben.

SUPER TIP
VIELEN DANK!!!
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