Verbindlichkeiten bei Betriebsver�u�erung
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01.08.2008, 14:36
Beitrag: #1
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Verbindlichkeiten bei Betriebsver�u�erung
Hallo,
bin gerade am lernen und wei� nicht, ob ich folgendes richtig verstanden habe. Angenommen ein Einzelunternehmer ver�u�ert ein Ladengesch�ft f�r 15.000 �. Die Bilanz enth�lt: Aktiva Anlageverm�gen 20.000 � Passiva Eigenkapital 10.000 R�ckstellung JA 1.000 Sonstige Verbindlichkeiten (USt) 9.000 Normalerweise betr�gt der Ver�u�erungsgewinn 5.000 � (Ver�u�erungspreis ./. Verm�gen + Schluden). Die JA-R�ckstellung i.H.v. 1.000 � zahlt der Verk�ufer aber im Folgejahr selbst, da er ja f�r das betreffene Jahr noch selbst den Jahresabschluss erstellen muss. Auch die Umsatzsteuerverbindlichkeiten zahlt er im Folgejahr selbst. Diese Zahlungen, die der Verk�ufer im Folgejahr leistet m�ssten doch eigentlich den Ver�u�erungsgewinn mindern oder? So dass am Ende ein Ver�u�erungsverlust i.H.v. 5.000 � entsteht, oder? Wie wird das dann gehandhabt? Kann man die Verbindlichkeiten einfach entnehmen? Z.B. Buchung: Verbindlichkeiten an Einlage? Oder wird das Ganze au�erbilanziell ber�cksichtigt? Gru� Buchi |
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01.08.2008, 14:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.08.2008 14:48 von Buchi.)
Beitrag: #2
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RE: Verbindlichkeiten bei Betriebsver�u�erung
hmm....ich glaube mir ist die Antwort gerade von selbst gekommen.
Die Ausgaben haben sich ja bereits bei der Ermittlung des laufenden Gewinns gewinnmindernd ausgewirkt (von der USt mal abgesehen, die sich ja sowieso gewinnneutral auswirkt). Wirkt sich somit die Tatsache, dass die Verbindlichkeiten nicht �bernommen werden �berhaupt nicht auf diesen Vorgang aus? Gru� Buchi |
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01.08.2008, 18:00
Beitrag: #3
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RE: Verbindlichkeiten bei Betriebsver�u�erung
Wenn die Verbindlichkeiten durch den K�ufer nicht mit �bernommen werden, dann w�rde ein Ver�u�erungsverlust in H�he von 5.000 entstehen. Gezahlter Preis abz�glich Buchwerte �bernommenes Anlageverm�gen.
Hinsichtlich der Bilanz, versteh ich das Problem nicht. Der Verk�ufer erstellt eine Aufgabebilanz und der K�ufer eine Anfangsbilanz (AV und EK je 15.000). Wenn der Verk�ufer dann die Verbindlichkeiten bezahlt, ist nichts mehr zu buchen. Gewinnauswirkungen sind doch bei Ermittlung der VG ber�cksichtigt. So zumindest meine unma�gebliche Meinung. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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02.08.2008, 09:31
Beitrag: #4
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RE: Verbindlichkeiten bei Betriebsver�u�erung
Hallo Kiharu,
Kiharu schrieb:Hinsichtlich der Bilanz, versteh ich das Problem nicht. Der Verk�ufer erstellt eine Aufgabebilanz und der K�ufer eine Anfangsbilanz (AV und EK je 15.000). Ich nehme an, du meintest AV und EK je 20.000? Mein Problem ist eigentlich nur noch, ob ich die ganzen Schuldposten z. B. mit dem Buchungssatz Verbindlichkeiten an Einlage ausbuchen w�rde, oder ob ich die Verbindlichkeiten in der Bilanz lassen und dann die Verbindlichkeiten einfach bei der Ermittlung des Ver�u�erungsgewinns (au�erbilanziell) nicht hinzurechnen w�rde. Gru� und danke f�r die Antwort Buchi |
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02.08.2008, 11:01
Beitrag: #5
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RE: Verbindlichkeiten bei Betriebsver�u�erung
Nein, ich meinte 15.000. Der K�ufer kann doch in seiner Er�ffnungsbilanz nicht mehr bilanzieren, als er gezahlt hat. Das heisst, Bilanzierung nur in H�he der AK.
Bei den Aufgabebilanzen, die ich bisher gesehen habe, blieben die Verbindlichkeiten drin und wurden bei Ermittlung des Aufgabegewinns hinzugerechnet. Macht auch Sinn. Ich kann doch Verbindlichkeiten, welche in der letzten logischen Sekunde des Bestehens des Betriebes ja noch vorhanden sind, nicht einfach gegen Einlage ausbuchen zumal sie ja erst im folgenden Jahr beglichen werden. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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02.08.2008, 11:15
Beitrag: #6
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RE: Verbindlichkeiten bei Betriebsver�u�erung
Vielleicht noch als Erg�nzung: BFH 19.1.1982, VIII R 150/79
Zitat:Der Nichtansatz einer betrieblich veranla�ten Verbindlichkeit in der auf den Zeitpunkt der Betriebsver�u�erung oder -aufgabe zu erstellenden Steuerbilanz kann nicht als Entnahme gewertet werden. Eine Schuld, deren Aufnahme betrieblich veranla�t ist, geh�rt zum notwendigen Betriebsverm�gen und bleibt es auch nach Ver�u�erung oder Aufgabe des Betriebs, soweit die unter 1 a), b) angegebenen Voraussetzungen erf�llt sind. Die Ausbuchung von Wirtschaftsg�tern und Verbindlichkeiten des notwendigen Betriebsverm�gens kann ihre Zugeh�rigkeit zum Betriebsverm�gen nicht �ndern (vgl. BFH-Urteil vom 1.12.1976 I R 73/74, BFHE 121, 135, BStBl II 1977, 315 = SIS 77 01 83), mithin auch keine Entnahme darstellen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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02.08.2008, 11:59
Beitrag: #7
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RE: Verbindlichkeiten bei Betriebsver�u�erung
Kiharu schrieb:Nein, ich meinte 15.000. Der K�ufer kann doch in seiner Er�ffnungsbilanz nicht mehr bilanzieren, als er gezahlt hat. Das heisst, Bilanzierung nur in H�he der AK. achso...ich dachte du stellst auch auf die Bilanz des Verk�ufers ab. Dank, du hast mir mit deinen Antworten sehr weitergeholfen. Gru� Buchi |
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