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�88 (2) AO
04.08.2008, 10:42 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.08.2008 10:44 von Hans-Christian.)
Beitrag: #1
�88 (2) AO
"Die Finanzbeh�rdehat alle f�r den Einzellfall bedeutsamen, auch die f�r die Beteiligten g�nstigen Umst�nde zu ber�cksichtigen"

1. Kann dies auch bedeuten, das dass FA bei Eheleuten, die eine gemeinsame Veranlagung beantragt haben, (auf Grund fehlender Rechtskenntnisse des Beraters, RA wurde bereits eingeschaltet) auf eine getrennte Veranlagung hinweisen m��te, wenn die Tatsachen dazu sehr eindeutig sind?
(ER nur au�l�ndische Eink�nfte in �stereich als Nichtselbst�ndiger, SIE 10.000� Bruttojahreseinkommen. Dadurch Steuernachzahlung bei Steuerklasse IV/IV durch Progression)
Das bereits 3 Jahre lang!
Dadurch Vorauszahlungsfestlegung auch f�r VZ 2008/2009

2. Die Eheleute kamen 2008 erstmalig zu mir.
Erkl�rung im Mai f�r 2007 abgegeben. Leider kein Antrag auf �nderung der Vorauszahlung gestellt. Bescheid 2008 liegt mir seit 3 Tagen vor.

Ergebnis: Steuerfestsetzung f�r 2007 gleich "Null", dh. Steuererstattung plus Erstattung der Vorauszahlungen 2007.
Vorauszahlungsbescheid f�r ab 3.Vtlj.2008 und 2009 gleich Null.

Aber da die Eheleute das 2. Vtlj. 2008 keine Vorauszahlungen leisteten,( davon wu�te ich nichts), wurden vom FA 75� nichtgezahlte Vorauszahlung des 2.Vtlj. 2008 mit der Erstattung 2007 verrechnet.

Das hei�t also, obwohl im Vorauszahlungsbescheid f�r 2008 "Null" steht, werden nicht erfolgte Vorauszahlungen von der m�glichen Erstattung abgezogen.

Die Einkommensverh�ltnisse sind immer gleich. Zu versteuerndes Einkommen der Eheleute 7000�.

Da streubt sich bei mir was. Ist hier �88 (2) AO anwendbar ?

Ich hab erstmal um "�nderung" des Bescheides gebeten und auf �88(2) hingewiesen.
Wird wohl sinnlos sein?

Hat jemand eine Idee?

Gut, das Geld geht nicht verloren. Aber es ist ein bischen makaber, so nach dem Motto "... du mu�t zwar keine Vorauszahlungen mehr zahlen auf Grund der Rechtslage, hast auch Pech, einen schlechten Berater gehabt zu haben, wir m�ssen dich aber nicht darauf aufmerksam machen, nun zahl mal erst lt. Bescheid, du bekommst es ja eh wieder.....)

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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04.08.2008, 11:49
Beitrag: #2
RE: �88 (2) AO
Also ich hatte bereit so einen �hnlichen Fall.
Mandanten (damals noch nicht) hatten aus Unkenntnis eine getrennte Veranlagung gew�hlt und wurden vom FA angeschrieben, da� doch eigentlich die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung vorl�gen und auch g�nstiger w�re. Ob sich hierzu aber ein Pflicht aus dem 88 ableitet, oder ein Entgegenkommen des Bearbeiters war, kann ich nicht klar beantworten.

Hier d�rfte es aber "auf Grund fehlender Rechtskenntnisse des Beraters" nicht zutreffen, denn davon kann der Bearbeiter nicht ausgehen.
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04.08.2008, 12:11
Beitrag: #3
RE: �88 (2) AO
Hallo H-C,
ich kann nicht ganz Dein Problem erkennen? Geht es Dir vordergr�ndig um die M�glichkeit einer �nderung der 3 Bescheide oder um die Verrechnung der Erstattung mit der nicht gezahlten VZ II f�r 2008?

Hinsichtlich der bereits durchgef�hrten Veranlagungen w�rde ich sagen, der Drops ist gelutscht und keine �nderung mehr m�glich (au�er wenn � 164 greift, was ich aber nicht glaube).

Hinsichtlich der f�r 2008 festgesetzten VZ (I und II) w�rde ich auch sagen, da ist nichts mehr zu machen. Eventuell k�nnte man hier noch �ber einen Antrag auf nachtr�gliche Herabsetzung der I und II VZ nachdenken.

Was die Verrechnung angeht, da ist auch nichts dran verkehrt. Die Aufrechnungslage war gegeben und von daher ist das rechtlich korrekt gelaufen.

Deinen �rger kann ich verstehen, aber es ist m��ig hier noch �ber � 88 AO nachzudenken. Dadurch werden auch keinen �nderungsm�glichkeiten er�ffnet.
Kopf hoch.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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04.08.2008, 13:30
Beitrag: #4
RE: �88 (2) AO
Hallo Kiharu,
dass die 3 Bescheide nicht mehr zu �ndern sind, ist mir klar.
Interessant ist dabei aber trotzdem die Frage, inwieweit das FA h�tte daraufhinweisen m�ssen?
Denn es hei�t ja "Die Finanzbeh�rde hat ... auch die ... Umst�nde zu ber�cksichtigen."
Hat die Beh�rde sich richtig verhalten in den 3 Jahren, wenn sie nicht darauf hinweist?

Was sind "Umst�nde"?

Zitat:Die Aufrechnungslage war gegeben und von daher ist das rechtlich korrekt gelaufen.

Hm, ... nachdem festgestellt wurde, das Vorauszahlungen nicht erforderlich sind, dann trotzdem verechnen?

"H�tte"(?) dass FA nicht auch sagen k�nnen, es liegen neue Tatsachen von 2007(?) vor, n�mlich, dass es zu keiner Vorauszahlung h�tte kommen d�rfen auf Grund der Ergebnisse von 2007?
(Ganz abgesehen davon, dass die Voraussetzungen von 2004/2005/2006 ja auch bez�glich der Vorauszahlungen falsch waren, da "Umst�nde nicht ber�cksichtigt wurden".)

Das Problem betrachte ich nur als rein akademisches. Einen Kopp mache ich mir nicht. Die Eheleute merken dies vermutlich nicht einmal. Und es tritt ja auch kein Schadensfall ein.

Danke Dir f�r Deinen Beitrag.

Manchmal sind auch Kr�mel interessant.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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04.08.2008, 13:33
Beitrag: #5
RE: �88 (2) AO
Hallo,

und auch f�r einen Haftungsfall sehe ich nicht viele M�glichkeiten.

Schau mal in die Kommentierung zu �� 88 + 89 AO.

Da ist unter anderem auch der Hinweis darauf, dass die Finanzverwaltung nicht jeder M�glichkeit der gestaltenden steuerlichen Ersaprnis nachgehen muss und kann (Stichwort: Verh�ltnism��igkeit + Zeitaufwand).

Hinsichtlich der Antragsm�glichkeiten hat sich der Steuerpflichtige zu informieren. Dies kann nicht Aufgabe der Verwaltung sein (BFH-Urteil vom 22.1.1960 - VI 175/59 U - BStBl III, S. 178)


Ich glaube nicht, dass hier ein Versto� gegen die F�rsorgepflicht oder die Ermittlungsgrunds�tze vorliegt.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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04.08.2008, 13:40 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.08.2008 13:53 von Hans-Christian.)
Beitrag: #6
RE: �88 (2) AO
Hallo zaunk�nig,
einverstanden, ist eh gegessen was die Finanzbeh�rde betrifft der Jahre 2004 bis 2006 und es l�uft ja auch eine zivilrechtliche Klage gegen den Berater (zu Recht, bei dieser Gr��enordnung, ich hab den Fall ja hier eingestellt gehabt).
Zeitaufwand? sagt doch jeder PC sofort, ob eine getrennte Veranlagung besser ist.
Na gut, erledigt.

Was sagst Du aber zur Verechnung?
Liegt hier vermutlich eine neue Tatsache vor, die die Vorauszahlung insgesamt zu �ndern w�re?

Hier der Fall
http://roland.someserver.de/forum/showth...336&page=1

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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04.08.2008, 13:54
Beitrag: #7
RE: �88 (2) AO
Hallo,

die Problematik mit der Vorauszahlung verstehe ich nicht!

Steuerpflichtiger schuldet f�r Quartal II.2008 Betrag x
Steuerpflichtiger schuldet ab Quartal III.2008 nichts mehr
Steuerpflichtiger hat Forderung aus ESt 2007 in H�he von y

Finanzamt rechnet nun Erstattungsanspruch y mit f�lliger Vorauszahlung x auf und erstattet den Differenzbetrag. Das Steuerkonto ist somit ausgeglichen.

Wo liegt da das Problem?

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04.08.2008, 14:07 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.08.2008 20:20 von meyer.)
Beitrag: #8
RE: �88 (2) AO
Der Fall ist m. E. eher eine Frage von � 89 Abs. 1 AO. D�rfte aber hier ausscheiden, da eine steuerliche Beratung vorlag.

Zitat:Was sagst Du aber zur Verechnung?
Eindeutig i. O, sofern die Festsetzung noch existiert.


Zitat:Liegt hier vermutlich eine neue Tatsache vor, die die Vorauszahlung insgesamt zu �ndern w�re?
Spielt hier keine Rolle. Einfach r�ckwirkend die Herabsetzung auf 0 beantragen. Es ist dann nach � 164 AO zu �ndern. Von Amts wegen l�uft da kaum mal was, manche Bearbeiter wissen noch nicht einmal, dass das geht.
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04.08.2008, 14:08
Beitrag: #9
RE: �88 (2) AO
Mathematisch stimmt dies.
Meine Frage lautet, auf Grund neuer Tatsachen h�tte es doch keine Vorauszahlung 2008 geben d�rfen. Weshalb wird dann noch eine Verrechnung durchgef�hrt, wenn eineindeutig feststeht, dass die Grundlage f�r die Vorauszahlungen falsch waren?

Ist dies eine neue Tatsache, die eine �nderung auch der Verrechnung und nicht nur der zuk�nftigen Vorauszahlungen bewirken m��te.

Bez�glich der k�nftigen Vorauszahlungen ist es ja eine neue Tatsache, die ber�cksichtigt wurde. Warum also nicht bez�glich der Verrechnung?

Ich denke mal noch weiter.

Warum zahlt das FA nicht auch die Vorauszahlung f�r das 1. Quartal zur�ck auf Grund neuer Tatsachen?

Es wird zwar keiner gro� das Problem angehen, nach dem Motto, er bekommt es ja eh zur�ck vom FA. Aber ist das sauber?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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04.08.2008, 14:15
Beitrag: #10
RE: �88 (2) AO
meyer schrieb:... Einfach r�ckwirkend die Herabsetzung auf 0 beatragen. Es ist dann nach � 164 AO zu �ndern. Von Amts wegen l�uft da kaum mal was, manche Bearbeiter wissen noch nicht einmal, dass das geht.

Also beantragen die Herabsetzung der Vorauszahlung f�r erstes und zweites Quartal 2008 auf Null.

Damit wird nicht nur die Verrechnung r�ckg�ngig gemacht, sondern auch noch eine R�ckzahlung der get�tigten Vorauszahlung erreicht.
Richtig so?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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