EigZul u. Erbschaft
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08.10.2008, 12:59
Beitrag: #1
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EigZul u. Erbschaft
K�mpfe mich gerade durch 3m Akten. Dabei ist mir gerade eines aufgefallen. Vielleicht kann mir einer Folgendes best�tigen.
Ehepaar hat EigZul (50/50), BMG 60.000,- damit 2,5% = 1.500 EigZul. EF stirbt, damit erbt EM 50% des Anteil am Haus von der EF, hat damit jetzt 75%. Die restl. 50% der EF und damit 25% v. Haus erben die Kinder. Jetzt wird die BMG f�r den EM auf 45.000,- (75% des Hauses), also 1.125,- EigZul ge�ndert. Ist das so? Und wann tritt die �nderung in Kraft? Todeszeitpunkt o. Wegfall des (Witwen-)Splitting. Hatte diesen Fall noch nicht, lese es aber auch aus � 6 (2) EigZulG so heraus. Allerdings kann ich die Logik dahinter nicht ganz verstehen. |
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08.10.2008, 13:16
Beitrag: #2
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RE: EigZul u. Erbschaft
Hallo Opa,
das sollte kein Problem werden, weil im gleichen Atemzug die Kinder die EHZL f�r unentgeltliche �berlassung an ihre Mutter beantragen k�nnen (� 4). Die EHZL wird im Jahr des Todesfalles noch komplett gezahlt (� 10) und erst ab dem Folgejahr wird der Jahresbetrag dann durch die Kinder zu beantragen sein. Mfg showbee |
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08.10.2008, 13:26
Beitrag: #3
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RE: EigZul u. Erbschaft
Zitat:weil im gleichen Atemzug die Kinder die EHZL f�r unentgeltliche �berlassung an ihre Mutter beantragen k�nnen??? Die Mutter ist tod. Und wenn der Vater gemeint ist, welche BMG soll denn da gelten? Durch die Erbschaft ist es doch ein unentgeldlicher Erwerb? |
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08.10.2008, 13:57
Beitrag: #4
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RE: EigZul u. Erbschaft
Opa schrieb:Zitat:weil im gleichen Atemzug die Kinder die EHZL f�r unentgeltliche �berlassung an ihre Mutter beantragen k�nnen??? Die Mutter ist tod. Ja, hab dann wohl EF/EM verwechselt. Hier gilt die Fu�stapfentheorie, f�r die Kinder gilt die anteilige BMG des Vaters, also volle EHZL. |
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08.10.2008, 14:15
Beitrag: #5
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RE: EigZul u. Erbschaft
Zitat:Hier gilt die Fu�stapfentheorie, f�r die Kinder gilt die anteilige BMG des Vaters, also volle EHZL.Hier ist wohl wieder "Mutter" gemeint. Kann das einer best�tigen? Erbanteil (v. Mutter) des Hauses der an die Kinder geht, ist BMG f�r EigZul an Kinder, weil unentgeldliche �berlassung des Hauses an Vater? |
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08.10.2008, 14:39
Beitrag: #6
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RE: EigZul u. Erbschaft
Gen�gt dir der BFH?
"Trotz der Unentgeltlichkeit des Erwerbs kann nach herrschender Meinung dem Erben als Rechtsnachfolger Eigenheimzulage zustehen, wenn beim Erblasser die objektiven Voraussetzungen f�r die Gew�hrung einer Eigenheimzulage (z.B. die Anschaffung einer eigenen Eigentumswohnung) vorgelegen haben. Insoweit tritt der Erbe in die Rechtsstellung des Erblassers ein und kann, sofern er die weiteren Voraussetzungen des EigZulG erf�llt, Eigenheimzulage f�r den restlichen F�rderzeitraum, der mit der Anschaffung der Wohnung begonnen hat, erhalten (z.B. Wacker, a.a.O., � 2 Rz. 70; Hausen/Kohlrust-Schulz, a.a.O., Rz. 401 ff., jeweils m.w.N.; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen -BMF- vom 10. Februar 1998, BStBl I 1998, 190, Rz. 21)." Aus BFH vom 15.7.2004, III R 19/03, BStBl II 2005, 82 |
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08.10.2008, 14:44
Beitrag: #7
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RE: EigZul u. Erbschaft
Das �berzeugt.
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08.10.2008, 15:07
Beitrag: #8
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RE: EigZul u. Erbschaft
Folgeproblem: Ein Kind (Erbe) wohnt noch mit im Haus, so da� der Vater auch die Bauzulage bekommt.
Gilt dann das o.g. trotzdem? |
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08.10.2008, 15:19
Beitrag: #9
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RE: EigZul u. Erbschaft
Da k�nnte mans nun verkomplizieren und f�r das Kind, das noch dort wohnt, anteilig eine eigene EigHZulg beantragen...
Aber ich denke ja, gilt wie oben geschildert trotzdem. ----------------- LG Clematis |
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10.10.2008, 11:33
Beitrag: #10
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RE: EigZul u. Erbschaft
L��t mich irgendwie noch nicht los.
Tod der Mutter 05 -> Antrag der Kinder also ab 06 06 gab es eigentlich keine EigZul mehr. Trotzdem EigZul, da Fu�stapfentheorie? |
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