Anlage E�R / Black-Box
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21.10.2008, 07:43
Beitrag: #11
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RE: Anlage E�R / Black-Box
Das FA bekommt grunds�tzlich die Anlage E�R + das Restwertverzeichnis. Wenn sie um die 4/3-Rechnung betteln bin ich hart, es gibt maximal den Kontennachweis zur Anlage. Der Mandant bekommt die normale, lesbare 4/3-Rechung mit Vorjahresvergleich etc.
frankts Muss mich jetzt erst mal vorn vier Tagen Bundeshauptstadt erholen. F�r so ein Landei ist einfach eine Gro�stadt auf Dauer nichts. |
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21.10.2008, 18:13
Beitrag: #12
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RE: Anlage E�R / Black-Box
Wenn ich mir R�ckfragen ersparen kann tu ich das wo immer m�glich. Das liebe FA bekommt nat�rlich die 4/3 Rechnung mit allen Erl�uterungen etc. mit.
Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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21.10.2008, 18:51
Beitrag: #13
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RE: Anlage E�R / Black-Box
Neulich Erlebnis mit dem FA K�rperschaften II in Berlin am Telefon nach Brief mit Anfrage:
Ich: "Aber wie sich der Posten in der Anlage A zusammensetzen steht doch in einer Anlage" Sie: "Hab ich wohl nicht gefunden" Ich: "Doch, war hinter dem Formular abgelegt" Sie: "Hier ist nun alles beim Jahresabschluss der GmbH gelandet, da haben sie ja viel Material mitgeschickt, wir brauchen doch nur die GuV und die Bilanz" Ich: "Und Anhang?" Sie: "Gucken wir eh nicht rein" tss... hab bisher immer den ganzen JA incl. Erl�uterungsbericht mitgeschickt, macht wohl keinen guten Eindruck, weil die Akten blo� dick werden. Ist das so? |
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22.10.2008, 07:49
Beitrag: #14
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RE: Anlage E�R / Black-Box
Hi showbee,
diese Erfahrung kann ich best�tigen, aber aus meiner Zeit beim FA. So ein entsetzlich dicker Abschlu� mit Cashflow und Auftragsbedingungen etc. hat wirklich die Akte unertr�glich dick gemacht, vor allem wenn kein Weltkonzern sich hinter der Akte verborgen hat (diese Arten waren f�r alle m�glichen sehr wichtig und durften sch�n dick sein) . Meist waren die "dicken Abschl�sse" aber von Gro�betrieben, wo du die Steuererkl�rungsdaten einfach abgeschrieben hast. Die l�stigsten waren dann die Abschl�sse, die mittels �senbindung geheftet waren; diese �sen passen nicht auf den Heftstreifen der FA-Akten. Da durftest dann noch diese bl�den �sen entfernen. Sch...arbeit. frankts P.s. Heute liefere ich dem Finanzamt nat�rlich selber den vollst�ndigen Abschlu� |
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22.10.2008, 08:07
Beitrag: #15
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RE: Anlage E�R / Black-Box
frankts schrieb:P.s. Heute liefere ich dem Finanzamt nat�rlich selber den vollst�ndigen Abschlu� Da bin ich aber beruhigt... sollen sie doch den �berz�hligen Kram schreddern ;-) |
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22.10.2008, 09:48
Beitrag: #16
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RE: Anlage E�R / Black-Box
Warum sollte ich f�r das FA einen schmalen, abgespeckten Abschluss extra basteln?? Also ohne Darstellung der rechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichen Verh�ltnisse (daziu geh�rt bei mir eben auch eine CF Rechnung).
F�r mich haben die Abschl�sse auch dokumentationswert. Ich schreib da lieber etwas mehr rein. Und was ich gar nicht mag sind: Nachfragen vom FA und neue Tatsachen. Aber ich k�nnte nat�rlich f�rs FA 4 Seiten auf eine kopieren. Beidseitig. Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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22.10.2008, 10:02
Beitrag: #17
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RE: Anlage E�R / Black-Box
maxell schrieb:Aber ich k�nnte nat�rlich f�rs FA 4 Seiten auf eine kopieren. Und das Vergr��erungsglas gleich mit. ![]() ![]() ![]() Ciao Dragon |
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22.10.2008, 10:06
Beitrag: #18
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RE: Anlage E�R / Black-Box
sch�mt Euch!!!! Denkt daran, der gro�e Bruder (Finanzamt) liest hier mit.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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22.10.2008, 11:06
Beitrag: #19
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RE: Anlage E�R / Black-Box
Auch wieder nicht recht.
Jetzt mal im Ernst: was h�tte man denn gerne bei der Veranlagung einer GmbH? Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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25.10.2008, 19:40
Beitrag: #20
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RE: Anlage E�R / Black-Box
maxell schrieb:Jetzt mal im Ernst: was h�tte man denn gerne bei der Veranlagung einer GmbH?Der Grundsatz wie immer: Weniger ist mehr. Den ganzen Anhangsch... interessiert keinem im FA. Im Einzelfall darf nat�rlich nachgefragt werden, das ist klar. Also: nur Bilanz, Anlageverzeichnis, GuV (jedenfalls bei uns) Und bei der ESt: Wenn E�R eingereicht wird (nat�rlich mit Anlageverzeichnis), braucht man nat�rlich keine GuV mit Erl�uterungen. Haben die in Berlin so f�r gut befunden..... |
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