DBA Tunesien Deutschland
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06.07.2007, 12:09
Beitrag: #1
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DBA Tunesien Deutschland
Hallo Ihr Lieben,
wie werden in Tunesien erzielte Vermietungseink�nfte bei in Deutschland unbeschr�nkt Steuerpflichtigen steuerlich ber�cksichtigt? Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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06.07.2007, 13:49
Beitrag: #2
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RE: DBA Tunesien Deutschland
Vorwitzig schrieb:Hallo Ihr Lieben, Vielleicht hilft das? http://www.bundesfinanzministerium.de/cl...t/001.html mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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06.07.2007, 15:25
Beitrag: #3
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RE: DBA Tunesien Deutschland | |||
06.07.2007, 15:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.07.2007 16:02 von Vorwitzig.)
Beitrag: #4
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RE: DBA Tunesien Deutschland
danke Ihr beiden.
Wenn also keine weiteren Eink�nfte in Deutschland vorhanden sind, gibts in Deutschland keine Steuernachzahlung f�r tunesische Mieteink�nfte, auch wenn diese 1 Mio EUR im Jahr betragen. Richtig? edit: habe gerade gelesen, dass das wohl doch nicht so ist bei reinen Vermietungseink�nften. Hier gilt, wenn ich das DBA richtig lese, die Anrechnungsmethode. Wie ist denn das, wenn ein Betrieb im Ganzen verpachtet wurde? Geh�rt das auch zu den Vermietungseink�nften. Oder k�nnte man hier Eink�nfte aus einem Unternehmen i.S.d. Art. 7 DBA annehmen? Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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06.07.2007, 18:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.07.2007 18:59 von Petz.)
Beitrag: #5
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RE: DBA Tunesien Deutschland
Vorwitzig schrieb:Hier gilt, wenn ich das DBA richtig lese, die Anrechnungsmethode. Mein Beitrag wird nicht gelesen ![]() ![]() ![]() Guck dir mal Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art 23 Abs. 1 Buchstabe a) an. Zitat:Wie ist denn das, wenn ein Betrieb im Ganzen verpachtet wurde? Geh�rt das auch zu den Vermietungseink�nften. Oder k�nnte man hier Eink�nfte aus einem Unternehmen i.S.d. Art. 7 DBA annehmen?Vermutlich ja, denn die Einkunftsart in D w�re ja auch � 15 EStG. |
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06.07.2007, 19:06
Beitrag: #6
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RE: DBA Tunesien Deutschland
Hallo,
das deutsche Einkommenssteuerrecht ben�tigt f�r den Wechsel zur Verm�gensverwaltung die Aufgabeerkl�rung. Die blo�e Erkl�rung von Vermietungseink�nften ist keine Aufgabeerkl�rung. Ohne Aufgabeerkl�rung liegen gewerbliche Eink�nfte vor. Stellt sich die Frage, ob dies f�r Tunesien �hnlich ist. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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06.07.2007, 21:11
Beitrag: #7
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RE: DBA Tunesien Deutschland
![]() ich hatte Dein Posting gelesen, deshalb der erste Freudenschrei. Dann habe ich aber Buchst. b) gelesen: Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (1) Bei einer in der Bundesrepublik Deutschland ans�ssigen Person wird die Doppelbesteuerung wie folgt vermieden: a) Die aus Tunesien stammenden Eink�nfte - mit Ausnahme der unter Buchstabe b fallenden Eink�nfte - und die in Tunesien gelegenen Verm�gensteile, die nach den vorstehenden Artikeln in diesem Staat besteuert werden k�nnen, sind von der deutschen Steuer befreit. Diese Befreiung schr�nkt jedoch das Recht der Bundesrepublik Deutschland nicht ein, die so befreiten Eink�nfte und Verm�gensteile bei der Festsetzung des deutschen Steuersatzes zu ber�cksichtigen. Auf Dividenden im Sinne des Artikels 10 Absatz 5 ist Satz 1 nur anzuwenden, wenn die Dividenden von einer in Tunesien ans�ssigen Aktiengesellschaft an eine in der Bundesrepublik Deutschland ans�ssige Kapitalgesellschaft gezahlt werden, die unmittelbar �ber mindestens 25 vom Hundert des stimmberechtigten Kapitals der erstgenannten Gesellschaft verf�gt. Die Anteile der tunesischen Gesellschaft werden unter den gleichen Voraussetzungen von der deutschen Verm�genssteuer befreit. b) Die in Tunesien in �bereinstimmung mit diesem Abkommen erhobene Steuer wird auf die Einkommensteuer oder die K�rperschaftsteuer einschlie�lich der Erg�nzungsabgabe dazu angerechnet, die die Bundesrepublik Deutschland von den nachstehenden Eink�nften erhebt: ... gg) Eink�nfte aus unbeweglichem Verm�gen, das unter Artikel 6, und Verm�gen, das unter Artikel 22 Absatz 1 f�llt, ausgenommen die F�lle, in denen das Verm�gen, aus dem die Eink�nfte stammen, zu einer in Tunesien gelegenen Betriebst�tte im Sinne des Artikels 7 oder einer in Tunesien gelegenen festen Einrichtung im Sinne des Artikels 14 geh�rt. Wie soll ich das Fettgedruckte anders verstehen als das bei Vermietungseink�nften grds. erst einmal die Anrechnungsmethode gilt? Aber ich lass mich gerne eines Besseren belehren ![]() Ich bin ja nur eine dumme Rechtsanw�ltin. Und wie Oediz zu sagen pflegt: von Steuerrecht haben wir ja gar keine Ahnung ![]() Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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06.07.2007, 23:09
Beitrag: #8
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RE: DBA Tunesien Deutschland
Vorwitzig schrieb:... gg) Eink�nfte aus unbeweglichem Verm�gen, das unter Artikel 6, und Verm�gen, das unter Artikel 22 Absatz 1 f�llt, ausgenommen die F�lle, in denen das Verm�gen, aus dem die Eink�nfte stammen, zu einer in Tunesien gelegenen Betriebst�tte im Sinne des Artikels 7 oder einer in Tunesien gelegenen festen Einrichtung im Sinne des Artikels 14 geh�rt. Da habe ich wohl den b) nicht zu Ende gelesen... ![]() Mir scheint, du hast recht und ich muss meine V+V-Anrechnungsliste um Tunesien erweitern..... Vorwitzig schrieb:Ich bin ja nur eine dumme Rechtsanw�ltin. Und wie Oediz zu sagen pflegt: von Steuerrecht haben wir ja gar keine AhnungIch denke, auch Steuerberaterin.... Und zu dem Rest der Aussage �u�ere ich mich nicht (mehr)...... |
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