Entsendung in die USA
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14.01.2009, 21:35
Beitrag: #1
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Entsendung in die USA
Hallo an Alle,
internationales Steuerrecht ist nicht gerade mein Spezialgebiet. War zwar auf Schulung und hab vier dicke Ordner hinter mir, die besch�ftigen sich jedoch nur mit abstrusen Firmenkonstrukten und Verrechnungspreisen ![]() Mein Problem ist aber viel bodenst�ndiger: AN wird vom dt. AG per Entsendevertrag in die Staaten zum arbeiten geschickt. Steuerlich ist im Entsendevertrag nichts geregelt. Arbeitslohn wird vom dt. AG wie gehabt bezahlt. Nun hat sich der AN jedoch in D abgemeldet und hat hier weder Wohnsitz noch gew�hnlichen Aufenthalt. Wie sieht das nun steuerlich aus? M.E. besteht in D keine unbeschr�nkte Steuerpflicht aber eine beschr�nkte aufgrund der Eink�nfte vom dt. AG? Zus�tzlich w�re in den Staaten aufgrund der dortigen unbeschr�nkten Steuerpflicht eine Steuererkl�rung abzugeben, oder? Was gilt es noch zu beachten? Vielen Dank f�r Eure Hilfe Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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14.01.2009, 21:42
Beitrag: #2
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RE: Entsendung in die USA
Kiharu schrieb:...aber eine beschr�nkte aufgrund der Eink�nfte vom dt. AG?Nur, wenn es sich um 19er Eink�nfte nach � 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG handelt. Das Besteuerungrecht kann dann aber dennoch aufgrund DBA beim anderen Staat liegen. Ein Lohnsteuerabzug in D h�tte zudem grunds�tzlich Abgeltungswirkung, d. h. keine Einbeziehung in eine Veranlagung zur beschr�nkten Steuerpflicht. Im "�bergangsjahr" (f�r einen Teil des Jahres unbeschr�nkte Steuerpflicht) muss alles in eine Veranlagung zur unbeschr�nkten Steuerpflicht einbezogen werden. Kiharu schrieb:Zus�tzlich w�re in den Staaten aufgrund der dortigen unbeschr�nkten Steuerpflicht eine Steuererkl�rung abzugeben, oder?Zumindest w�ren irgendwie Steuern zu zahlen. Ob es auch F�lle ohne Deklarationspflichten gibt (Abzugsteuern mit Abgeltungswirkung) entzieht sich meiner Kenntnis. |
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14.01.2009, 22:19
Beitrag: #3
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RE: Entsendung in die USA
Danke.
Da keine Eink�nfte nach � 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG vorliegen, keine beschr�nkte Steuerpflicht in D. Also ist der AN in D raus aus der Einkommensbesteuerung. Die Sache mit dem Wegzugsjahr ist klar. Nun frage ich mich aber, auf welcher Grundlage der dt. AG normale dt. Lohnsteuer einbeh�lt? � 39d EStG zieht nicht, da keine Eink�nfte nach � 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG vorliegen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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15.01.2009, 00:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.01.2009 00:52 von meyer.)
Beitrag: #4
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RE: Entsendung in die USA
Kiharu schrieb:Nun frage ich mich aber, auf welcher Grundlage der dt. AG normale dt. Lohnsteuer einbeh�lt? � 39d EStG zieht nicht, da keine Eink�nfte nach � 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG vorliegen.Gute Frage. Vielleicht hat der AN eine Steuerkarte vorgelegt, weil er zum Zeitpunkt der Ausstellung noch gemeldet war (h�tte nat�rlich zur�ckgegeben werden m�ssen) oder es wurde einfach Steuerklasse 6 angewendet oder der AN hat eine Bescheinigung f�r besch�nkt Steuerpflichtige oder f�r auf Antrag unbeschr�nkt Steuerpflichtige (falls die Voraussetzungen vorliegen) beigebracht. Um einen Lohnsteuerabzug vorzunehmen, braucht der AG nicht unbedingt eine Rechtsgrundlage. Hat er keine, hat er eben einen unzutreffenden Lohnsteuerabzug vorgenommen. ![]() Ach ja: Sicher, dass tats�chlich ein Abzug deutscher Lohnsteuer erfolgte? Bei Entsendungen (vor allem in eher unsichere L�nder) wird h�ufig durch den AG ein Einbehalt "fiktiver Steuern" vorgenommen, die z. B. nach deutschem Recht berechnet werden. Hieraus begleicht der AG dann die steuerlichen Verpflichtungen im Ausland, der AN profitiert dann im Ergebnis nicht von der niedrigeren Besteuerung im Ausland, daf�r �bernimmt der AG die steuerlichen Risiken. Sinn macht das, wenn man bedenkt, dass man vielleicht in Kasachstan Erdgas f�rdert, und vielleicht nicht mehr aus dem Land gelassen wird, weil man angebliche irgendeine gestern eingef�hrte Abgabe noch nicht entrichtet hat. Steht daf�r der AG dem entsprechenden Staat gegen�ber gerade, ist einem doch etwas wohler. |
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15.01.2009, 09:45
Beitrag: #5
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RE: Entsendung in die USA
Ich tippe auf die LST-Karte. Bin aber dank Deiner Antworten schon ein ganzes St�ck schlauer.
Der AN ist nach Atlanta entsendet worden. Trotz Pr�sidentenwechsel und Wirtschaftskrise halte ich die USA aber trotzdem noch f�r ein "sicheres Land". ![]() Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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15.01.2009, 09:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.01.2009 09:57 von Catja.)
Beitrag: #6
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RE: Entsendung in die USA
1. Gegenfrage: Steht im Entsendungsvertrag etwas mit "Hypotax" (siehe @meyer)? Die AG machen das n�mlich gerne, weil sie im Falle einer LSt.-ASu�enpr�fung auf der sicheren Seite sein wollen und �berlassen es dann dem AN, die Sache in seiner Steuererkl�rung wieder glattzuziehen. Ich kenne das zumindest aus eigener Erfahrung und auch von einigen Mandanten, die ich betreue.
2. Gegenfrage: Wo werden denn die Fr�chte der Arbeit verwertet? Oder wird evtl. von Deutschland aus der AN in Atlanta zum dortigen Einsatzort weiterberechnet? Gru�, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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15.01.2009, 10:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.01.2009 10:23 von Kiharu.)
Beitrag: #7
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RE: Entsendung in die USA
Ne, von "Hypotax" steht da nichts.
Und jetzt bitte nicht lachen: Zitat:und �berlassen es dann dem AN, die Sache in seiner Steuererkl�rung wieder glattzuziehen.Soll heissen? Soll er sich das Geld in D �ber eine Steuererkl�rung wieder holen? Zitat:2. Gegenfrage: Wo werden denn die Fr�chte der Arbeit verwertet? Oder wird evtl. von Deutschland aus der AN in Atlanta zum dortigen Einsatzort weiterberechnet? Da habe ich gestern abend auch schon mal dr�ber nachgedacht. Die Sache ist n�mlich die, dass der AG hier in D zwar den Lohn weiterzahlt, diesen aber der Firma in Atlanta wieder in Rechnung stellt. Ergibt sich daraus jetzt eine beschr�nkte Steuerpflicht? Seht es mir bitte nach, dass ich in diesem Bereich mehr als unbedarft bin. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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15.01.2009, 10:30
Beitrag: #8
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RE: Entsendung in die USA
Ich gehe nochmal auf die Suche, denn mit AN, die sich im Heimatland komplett abmelden, habe ich nicht zu tun.
Vorab: Hatte gerade einen Fall, in dem der AG Hypotax in der H�he der "normalen" Steuer einbehalten hat, obwohl es sich im Rahmen der Entsendung in dem Fall um Progressionseink�nfte gehandelt hatte. Aber der AG war wenigstens so nett, f�r den AN die StBs im Heimatland und im Entsendungsland zu �bernehmen (ist bei Konzernen so �blich). Gru�, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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15.01.2009, 11:02
Beitrag: #9
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RE: Entsendung in die USA
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es nur f�r DBA-F�lle wichtig, wer wirtschaftlich den Lohn tr�gt (sprich, wer im DBA-Sinne als AG anzusehen ist).
Es geht in meinem Fall auch nicht um einen grossen Konzern oder so. Vielmehr ist es ein mittelst�ndisches Unternehmen, welches in Atlanta eine Inc. gegr�ndet hat um auf dem amerikanischen Markt Fuss zu fassen. Zum Aufbau der Inc. wurden einige AN des dt. Unternehmens nach Atlanta versendet und sind dort t�tig. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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15.01.2009, 11:49
Beitrag: #10
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RE: Entsendung in die USA
Da hast Du recht (mit dem DBA).
Warten wir mal auf @Petz... ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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