Entsendung in die USA
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15.01.2009, 20:47
Beitrag: #11
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RE: Entsendung in die USA
Meine Gedankeng�nge:
Als allerersten Pr�fungsschritt muss man kl�ren, wo gem�� Art. 4 DBA USA die Ans�ssigkeit gegeben ist. Nur die Abmeldung an sich sagt ja nichts aus. Wenn er noch eine Wohnung hier hat, k�nnte man unterstellen, dass der Mittelpunkt weiterhin in D liegt. Dann w�rde Art. 15 Abs. 2 zutreffen, denn alle drei dort genannten Voraussetzungen sind erf�llt, wenn er sich nicht l�nger als 183 Tage in den USA aufgehalten hat. Kommt man jedoch zu der Annahme, dass der Lebensmittelpunkt in den USA liegt, w�re er dort unbeschr�nkt steuerpflichtig. In Deutschland dann �berhaupt nicht, er bek�me die komplette Lohnsteuer erstattet. Er m�sste dann in den USA seine Steuererkl�rung abgeben. Solche F�lle haben wir bei uns mit Schiffsoffizieren, die auf Schiffen unter ausl. Flagge fahren. Die deutsche Reedere beh�lt vorsichtshalber Lohnsteuer ein, damit machen sie erstmal nichts falsch, man kann ihnen jedenfalls nichts vorwerfen. Diese Leute bekommen dann die deutsche Lohnsteuer komplett zur�ck. Ob sie dann allerdings dort eine Steuererkl�rung abgeben und Steuern zahlen, wissen wir nicht, ist uns aber auch egal. Du m�sstest dich also im Kommentar auf Art 4 konzentrieren, den Debatin/Wassermeyer werdet Ihr doch haben, oder ? Allein dar�ber ist meiner Meinung nach die L�sung zu erarbeiten. |
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15.01.2009, 20:54
Beitrag: #12
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RE: Entsendung in die USA
Vielen Dank Petz,
in den Wassermeyer brauch ich nicht rein. Der Mensch hat alle Zelte in D abgebrochen (keine Wohnung und ganz selten Besuche). Im Ergebnis also in D eine Erkl�rung abgeben und sich dar�ber die gezahlten LST wiederholen. In USA nat�rlich unbeschr�nkte Steuerpflicht und die Eink�nfte sind dort zu versteuern. Ich weiss ja, ich nerve, aber kleine Abwandlung: Ein andere Kollege von ihm (LG meiner Freundin) hat hier in D noch Wohnsitz und gilt in D als ans�ssig. Auch er arbeitet in USA und zwar deutlich l�nger als 183 Tage. Lohn l�uft ganz normal weiter. AG berechnet den gezahlten Lohn an die Firma in USA weiter. Steuerliche Behandlung hier: Besteuerungsrecht f�r den Lohn liegt nach Art. 15 in USA. In D Freistellung aber Progression. LST-Abzug vom dt. AG auch hier eigentlich richtig. Richtig? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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15.01.2009, 21:11
Beitrag: #13
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RE: Entsendung in die USA
Eigentlich m�sste der dt. AG ja keine Lohnsteuer abf�hren, wenn der AN hier nicht steuerpflichtig ist.
Aber er wird sich h�ten, den nicht einzubehalten. Welcher AG wei� schon, ob alle Voraussetzungen erf�llt sind, und wenn, dann auch noch f�r mehr als 183 Tage? Auch dieser Mensch w�rde seine komplette Lohnsteuer zur�ck bekommen. Zu beachten ist aber � 50d Abs. 8 EStG. |
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15.01.2009, 21:16
Beitrag: #14
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RE: Entsendung in die USA
Danke f�r die Antwort,
dann bin ich jetzt ein wenig schlauer. � 50d Abs. 8 EStG ist bekannt. Einen sch�nen Abend noch und einen lieben Gru� Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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15.01.2009, 21:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.01.2009 21:55 von Petz.)
Beitrag: #15
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RE: Entsendung in die USA
Kiharu schrieb:Einen sch�nen Abend noch und einen lieben Gru� Danke ebenso ![]() Vielleicht k�me f�r den Bekannten ja auch der Vordruck LSt 38 in Betracht. Bin mir aber nicht sicher, das ist nicht mein Fachgebiet.... |
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15.01.2009, 23:58
Beitrag: #16
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RE: Entsendung in die USA
nur das keiner auf die idee kommt, man k�nne in den USA weniger steuern zahlen...
http://en.wikipedia.org/wiki/Income_tax_..._tax_rates |
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16.01.2009, 00:00
Beitrag: #17
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RE: Entsendung in die USA
Petz schrieb:Vielleicht k�me f�r den Bekannten ja auch der Vordruck LSt 38 in Betracht. Das Formular hei�t "Antrag f�r unbeschr�nkt Steuerpflichtige ...", den haben wir aber gerade nicht! Das ist das Formular f�r DBA Befreiuung wegen Zuordnung des inl. Lohnes zur ausl. Betriebsst�tte. |
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16.01.2009, 09:10
Beitrag: #18
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RE: Entsendung in die USA
@showbee
Ich denke der Beitrag von Petz bezog sich auf meine "Fallabwandlung" mit Ans�ssigkeit in D. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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