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K�rzung um Spenden
10.07.2007, 11:29
Beitrag: #1
K�rzung um Spenden
Hallo,

ein Gewerbetreibender zahlt eine Spende vom betrieblichen Konto.

Ist es richtig, dass diese Spende sowohl als K�rzung nach � 9 Nr. 5 GewStG bei der Ermittlung des GewSt-MB als auch als Spende bei der Einkommensteuererkl�rung zu ber�cksichtigen ist ?

Das w�re ja eine Doppelber�cksichtigung.....


fragt

der Petz
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10.07.2007, 11:50
Beitrag: #2
RE: K�rzung um Spenden
Ja, das stimmt...irgendwie hat mich Deine Frage jetzt aber verwirrt.

Wieso Doppelber�cksichtigung? Die K�rzung bewirkt, dass die Spende, die ja keine Betriebsausgabe ist, jedoch die Gewerbesteuer mindert.

Und der Sonderausgabenabzug bewirkt, dass die Spende, die ja immer noch keine Betriebsausgabe ist, die Einkommensteuer mindert.

Beispiel:

Gewinn 30.000 �, Spende (hat den Gewinn nicht gemindert) 100 �

GewSt: Gewinn 30.000 � ./. Spende 100 � ./. FB 24.500 � = 5.400 � -> MB = 54 �
ESt Gewinn 30.000 � ./. Spende 100 � ./. Sonstiges = zvE

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LG
Clematis
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10.07.2007, 15:22
Beitrag: #3
RE: K�rzung um Spenden
Clematis schrieb:Ja, das stimmt...irgendwie hat mich Deine Frage jetzt aber verwirrt.

Mich ja auch, das ist das Problem...

Wieso erfolgt eine Verg�nstigung der Einkommen- und der Gewerbesteuer ?
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10.07.2007, 16:39
Beitrag: #4
RE: K�rzung um Spenden
Ja warum denn nicht?

Der Betrag mindert die Gewerbesteuerbelastung und die Einkommensteuerbelastung!

Eine Doppelber�cksichtigung w�re doch, wenn er vom Gewinn zwei mal abgezogen werden d�rfte, aber er darf vom Ausgangsbetrag ohne Spendenber�cksichtigung ja jeweils nur ein mal abgezogen werden?

-----------------
LG
Clematis
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10.07.2007, 18:05
Beitrag: #5
RE: K�rzung um Spenden
Hallo,

@Clematis
und Du bist Dir da v�llig sicher?

Nach meiner Meinung kann nicht gleichzeitig eine gewerbesteuerliche Ber�cksichtigung und eine einkommensteuerliche K�rzung der gleichen Spende erfolgen.

Bei der Gewerbesteuer werden die Spenden doch zun�chst hinzugerechnet, weil sie den Gewinn nicht mindern d�rfen. Andererseits l�sst der � 9 Nr. 5 GewStG den Abzug bei der Berechnung der Gewerbesteuer aber mit Einschr�nkungen zu.
Daher kann eine Doppelber�cksichtigung nicht stattfinden. Die nochmalige Ber�cksichtigung als Sonderausgabe (ist ja auch private Veranlassung) sollte nicht m�glich sein.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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10.07.2007, 22:12
Beitrag: #6
RE: K�rzung um Spenden
Naja, aber der � 9 Nr 5 GewStG bezieht sich ja auf Spenden im Sinne des EStG, und das EStG schr�nkt die Abzugsf�higkeit nicht auf gewstl nicht ber�cksichtigte Spenden ein....?!

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LG
Clematis
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13.07.2007, 22:32
Beitrag: #7
RE: K�rzung um Spenden
Clematis schrieb:Naja, aber der � 9 Nr 5 GewStG bezieht sich ja auf Spenden im Sinne des EStG, und das EStG schr�nkt die Abzugsf�higkeit nicht auf gewstl nicht ber�cksichtigte Spenden ein....?!
Stimmt, so ist es auch, ich habe mich heute nochmal im Fachreferat erkundigt.

Manchmal zweifelt man einfach an den einfachsten Dingen, ob sie denn wirklich so vom Gesetzgeber gewollt sind.....
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13.07.2007, 22:54
Beitrag: #8
RE: K�rzung um Spenden
Denk mal so-jede "normale" Betriebsausgabe mindert sowohl die einkommensteuerlichen Eink�nfte, also den Gewinn UND den Gewerbeertrag! Also wieder beide Bemessungsgrundlagen!

Und im Prinzip handelt es sich ja nicht mal mehr um eine "Doppelber�cksichtigung", da je weniger Gewerbesteuer desto weniger BA-Abzug und desto weniger GewSt-Anrechnung....

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LG
Clematis
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18.11.2009, 12:04
Beitrag: #9
RE: K�rzung um Spenden
Hallo,

ich habe eine bestimmte Frage zu diesem Thema, die sich nun in mehreren Diskussionen nicht restlich kl�ren konnte.

Im �9 Nr.5 GewStG steht: ...die aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleisteten Zuwendungen...

Und hier bin ich mit meiner Chefin uneins... Fall: Ein Einzelunternehmer mit E�R, der also durch die fehlende Buchf�hrungspflicht eigentlich kein offiziell betriebliches Bankkonto, sondern ein Mischkonto hat. Erbringt er mit einer Spende von diesem Konto eine "aus den Mitteln des Gewerbebetriebs"?

Ich denke JA... dieses Konto wird betrieblich genutzt, es gibt einen KfG-Abzug und nahezu s�mtliche betriebliche Bewegungen laufen �ber dieses Konto... meine Chefin meint, dass man von Mitteln des Gewerbebetriebs erst bei einem Bilanzierer reden k�nnte... Ich denke allerdings, da� der Passus Mittel des Gewerbebetriebs nicht nach E�R oder Bilanzierer unterscheiden kann, denn die Gewerbesteuer macht keinen Unterschied ob man nun Bilanziert oder nicht...

Vielleicht kann mir ja jemand ein wenig weiterhelfen Wink

Gr�sse schonmal aus M�nchen
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18.11.2009, 13:23
Beitrag: #10
RE: K�rzung um Spenden
dar�ber kann man trefflich streiten.

m.e. ist es unerheblich, ob (fast) s�mtliche betriebliche bewegungen �ber das gemischte konto laufen. die frage ist doch, inwieweit die private nutzung des gemischten kontos sch�dlich f�r die k�rzung nach � 9 Nr. 5 GewStG ist.

Frotscher l�sst sich im Kommentar zum GewStG in Rn. 183 wie folgt dazu aus

Zitat:Die Zuwendungen m�ssen nach � 9 Nr. 5 Satz 1 GewStG aus Mitteln des Gewerbebetriebs geleistet worden sein. Eine K�rzung scheidet aus, soweit die Zuwendung aus dem Privatverm�gen oder aus einem anderen Betriebsverm�gen des Zuwendenden stammt. Zu den Mitteln des Gewerbebetriebs geh�ren das gesamte Verm�gen und alle Eink�nfte des jeweiligen Gewerbebetriebs. Werden die Zuwendungen nur teilweise aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleistet, kommt eine K�rzung auch nur insoweit in Betracht. Hinsichtlich der Frage, ob die Zuwendungen tats�chlich aus Mitteln des Gewerbebetriebs geleistet worden sind, tr�gt der Zuwendende die Beweislast.

daraus schlie�e ich, dass im zweifel eine spende aufzuteilen w�re. doch nach welchem schl�ssel? anzahl der bewegungen oder volumen der bewegungen?

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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