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Umweltpr�mie auch bei Betriebsverm�gen ???
26.02.2009, 13:12
Beitrag: #41
RE: Umweltpr�mie auch bei Betriebsverm�gen ???
Catja schrieb:3.) Ehefrau hat das (nicht auf sie zugelassene) Kfz in ihrem BV und schreibt es gem�tlich ab.

Kiharu schrieb:Auf den Seiten des BAFA ist nun die Definition von nat�rlicher Person:

Antragsberechtigt sind ausschlie�lich Privatpersonen (siehe Ziffer 2.2 der Richtlinie), d.h. das Alt- wie auch das Neufahrzeug z�hlen zum (steuerlichen) Privatverm�gen.
Das w�rde mir Bauchschmerzen bereiten
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26.02.2009, 14:13
Beitrag: #42
RE: Umweltpr�mie auch bei Betriebsverm�gen ???
Uch weiss, was Du meinst, aber:
Kuck Dir mal die FAQs auf der Site der Bafa an.

Ich hab da erst mal keine Bauchschmerzen, denn

a) den Antrag stellt eine nat�rliche Privatperson (n�mlich der Ehemann)
b) die der Neuwagen ist auch nicht auf einen Betrieb zugelassen, sondern auf den Ehemann
c) und es ist lediglich das wirtschaftliche Eigentum am Neuwagen bei der Ehefrau...

Gru�, die Catja

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26.02.2009, 21:39
Beitrag: #43
RE: Umweltpr�mie auch bei Betriebsverm�gen ???
Hm, wenn die Ehefrau das Auto abschreiben will, muss es doch wohl steuerliches Betriebsverm�gen sein, und dann ist die Voraussetzung steuerliches Privatverm�gen laut der Bafa doch nicht mehr erf�llt?

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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26.02.2009, 22:14
Beitrag: #44
RE: Umweltpr�mie auch bei Betriebsverm�gen ???
Die Bafa spricht aber von Nichtm�glichkeit von Zulassung im BV.
Das fragliche Kfz in meinem Fall w�re aber auf den Ehemann (=Privatperson) zugelassen.
Nur der Kaufvertrag lautet auf die Ehefrau.

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26.02.2009, 22:26
Beitrag: #45
RE: Umweltpr�mie auch bei Betriebsverm�gen ???
Da steht:

Antragsberechtigt sind ausschlie�lich Privatpersonen (siehe Ziffer 2.2 der Richtlinie), d.h. das Alt- wie auch das Neufahrzeug z�hlen zum (steuerlichen) Privatverm�gen.

Und das ist dann nicht mehr gegeben, da es BV geworden ist. Kann da nix von Zulassung lesen.

Gruß Lemgun
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27.02.2009, 06:52
Beitrag: #46
RE: Umweltpr�mie auch bei Betriebsverm�gen ???
Genau, da steht
Zitat:Antragsberechtigt sind ausschlie�lich Privatpersonen...

Den Antrag stellt der Ehemann.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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27.02.2009, 13:00 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.02.2009 13:01 von meyer.)
Beitrag: #47
RE: Umweltpr�mie auch bei Betriebsverm�gen ???
Eine Frage, die nur halb in diesen Thread passt.

Aber, da sich hier alle schon damit besch�ftigt zu haben scheinen:

Gibt es eigentlich eine Art Behaltensfrist f�r die Neuzulassung? D. h. ab wann k�nnte ich das Neufahrzeug unsch�dlich weiterver�u�ern oder sonstwie �bertragen?

Auf die Schnelle konnte ich dazu bei der BAFA nichts Konkretes finden.
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27.02.2009, 15:35 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.02.2009 15:37 von Lemgun.)
Beitrag: #48
RE: Umweltpr�mie auch bei Betriebsverm�gen ???
Kiharu schrieb:Genau, da steht
Zitat:Antragsberechtigt sind ausschlie�lich Privatpersonen...

Den Antrag stellt der Ehemann.

Jupp, schon klar. Aber ich gehe davon aus, dass die Formulierung doch so eindeutig ist, dass man nicht Fahrzeuge im BV beg�nstigen wollte.

Gruß Lemgun
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27.02.2009, 15:36 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.02.2009 15:37 von Lemgun.)
Beitrag: #49
RE: Umweltpr�mie auch bei Betriebsverm�gen ???
meyer schrieb:Eine Frage, die nur halb in diesen Thread passt.

Aber, da sich hier alle schon damit besch�ftigt zu haben scheinen:

Gibt es eigentlich eine Art Behaltensfrist f�r die Neuzulassung? D. h. ab wann k�nnte ich das Neufahrzeug unsch�dlich weiterver�u�ern oder sonstwie �bertragen?

Auf die Schnelle konnte ich dazu bei der BAFA nichts Konkretes finden.

Behaltensfrist habe ich bisher auch nicht gelesen. Ich denek mal, die Intension war so: Hauptsache es werden neue Autos gekauft, was danach passiert ist egal. Smile

Gruß Lemgun
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27.02.2009, 15:53
Beitrag: #50
RE: Umweltpr�mie auch bei Betriebsverm�gen ???
Lemgun schrieb:Jupp, schon klar. Aber ich gehe davon aus, dass die Formulierung doch so eindeutig ist, dass man nicht Fahrzeuge im BV beg�nstigen wollte.

Dann sollen Sie es auch so schreiben. *eyesroll*

Ich bef�rchte zwar mal, dass der Bafa die Spitzfindigkeiten des deutschen Steuer- und Abgabenrechtes nicht so wirklich klar sind, aber wenn ich mir diese zwei FAQs von der Site zusammenstricke, dann ginge die angedachte Konstellation eventuell doch:


Frage 1:

Ich bin Gewerbetreibender und fahre seit 10 Jahren einen PKW, den ich gesch�ftlich nutze. Bekomme ich die Abwrackpr�mie oder gilt dies nur f�r Privatpersonen?

Antwort:

Antragsberechtigt sind ausschlie�lich Privatpersonen (siehe Ziffer 2.2 der Richtlinie), d.h. das Alt- wie auch das Neufahrzeug z�hlen zum (steuerlichen) Privatverm�gen. Fahrzeuge, die auf einen Gewerbebetrieb zugelassen sind, k�nnen nicht gef�rdert werden.

Frage 2:

Ich m�chte ein Altfahrzeug verschrotten lassen und ein Neufahrzeug auf mich zulassen. Der Erwerb des Neufahrzeugs erfolgt allerdings durch eine andere Person (z.B. Familienangeh�rigen). Ist dies nach der Richtlinie m�glich?

Antwort:

Ja, auch der Erwerb durch eine andere Person ist m�glich. Allerdings muss sichergestellt sein, dass das neu erworbene und in Rechnung ausgewiesene Fahrzeug identisch ist mit dem von Ihnen zugelassenen Neufahrzeug.


wortklaubend: die Catja

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