Urteil Entfpsch. u. Einspruch
|
10.03.2009, 11:50
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Urteil Entfpsch. u. Einspruch
Brauch mal AO Nachhilfe:
1. Bescheid -> Einspruch -> ge�nderter Bescheid aufgrund des BVerfG-Urteil Im ge�nderten Bescheid wird der Einspruch zum urspr�nglichen Bescheid (Einspruch hat nichts mit der Entfpsch. zu tun) nicht erw�hnt. Muss/darf ein neuer Einspruch eingelegt werden, oder l�uft er weiter? 2. Bescheid -> ge�nderter Bescheid aufgrund des BVerfG-Urteil Fahrten unter 30 km zu wechselnden Einsatzorten wurden damals nur mit der Entfpsch. beantragt und jetzt auch voll gew�hrt (ohne 20 km K�rzung). Kann ich die Fahrten jetzt nach dem BFH Urteil v. 18.12.08 VI R 39/07, da� die Fahrten bei EWT als Reisekosten zu ber�cksichtigen sind, jetzt mit Einspruch "umqualifizieren", oder h�tte der Einspruch hierzu schon gegen den urspr�nglichen Bescheid eingelegt werden m�ssen? |
|||
10.03.2009, 12:05
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Urteil Entfpsch. u. Einspruch
1. Ein Einspruch reicht, solange dieser nichts mit der Entfernungspauschale zu tun hatte ist diesem auch nicht durch den ge�nderten Bescheid abgeholfen worden. Dass im �nderungsbescheid nichts vom Einspruch steht hat technische Gr�nde. Die �nderung erfolgte automatisch, der Erl�uterungtext h�tte manuell eingef�gt werden m�ssen. �ndert aber nichts daran, dass der erste Einspruch nicht erledigt ist.
2. Es reicht einfach eine Erweiterung des urspr�nglichen Einspruches unter Hinweis auf das BFH-Urteil zur EWT. Merke: Festsetzung ist durch den Einspruch in allen Punkten offen und jederzeit erweiterbar. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
10.03.2009, 12:15
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Urteil Entfpsch. u. Einspruch
zu 1. Danke
zu 2. Es gab ja keinen Einspruch gegen den urspr�nglichen Bescheid. Es war ja nur ein RdV aufgrund des anh. Verfahrens zur Entfpsch. (20km K�rzung). Jetzt wird eben ein Einspruch gegen den ge�nderten Bescheid und die Ber�cksichtigung als Reisekosten beantragt. |
|||
10.03.2009, 12:29
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: Urteil Entfpsch. u. Einspruch
Also nochmal und ganz langsam f�r Ex-Blondinen:
Es handelt sich also um 2 F�lle? Dann f�r 2. nochmal zur�ck auf Los: Zitat:zu 2. Es gab ja keinen Einspruch gegen den urspr�nglichen Bescheid. Es war ja nur ein RdV aufgrund des anh. Verfahrens zur Entfpsch. (20km K�rzung). Das schlie�t sich eigentlich aus. Ohne Einspruch kein RdV. Wenn der Einspruch gegen den ersten Bescheid sich nur gegen die Entfernungspauschale gerichtet hat, dann ist diesem Einspruch durch die �nderung voll abgeholfen worden. Zwischenergebnis: Einspruch erledigt. L�sung f�r dein Problem: Einspruch gegen den �nderungsbescheid und die Sache mit der EWT vortragen. �nderungssperre greift hier nicht, da es noch keinen unanfechtbaren Bescheid gegeben hat. Falls der erste Bescheid nicht angefochten wurde, ist hier leider Schicht im Schacht, da dann die �nderungssperre des � 351 AO greift. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
10.03.2009, 12:43
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: Urteil Entfpsch. u. Einspruch
Zitat:Also nochmal und ganz langsam f�r Ex-Blondinen:So ist es Blondchen. ![]() "RdV" war vielleicht auch verkehrt ausgedr�ckt, es war die generelle "Vorl�ufigkeit" aufgrund der Entfpsch., daher trift wohl dies zu: Zitat:Falls der erste Bescheid nicht angefochten wurde, ist hier leider Schicht im Schacht, da dann die �nderungssperre des � 351 AO greift....was mir zwar eigentlich klar war, aber nochmal best�tigt haben wollte. Aber ich probier�s trotzdem. ![]() Danke |
|||
31.03.2009, 13:30
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: Urteil Entfpsch. u. Einspruch
Zitat:Brauch mal AO Nachhilfe:Nochmal, anderer Fall. Es wird in 2 Pkt. Einspruch eingelegt. Da Mandanten zu Pkt. A keine Belege nachreichen, wird der Einspruch zu dem Pkt. A zur�ckgenommen. --> Ge�nderter Bescheid ergeht mit Ber�cksichtigung von Pkt. B. Kann innerhalb der Rechtsbehelfsfrist jetzt nochmal Einspruch eingelegt werden zu Pkt. A, da die Mandanten jetzt erst die erforderlichen Belege nachreichen? |
|||
31.03.2009, 19:49
Beitrag: #7
|
|||
|
|||
RE: Urteil Entfpsch. u. Einspruch
Ja nat�rlich! � 351 AO greift da nicht und der BFH hat auch schon entschieden, dass auch gegen einen Abhilfebescheid der Einspruch gegeben ist.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
01.04.2009, 08:03
Beitrag: #8
|
|||
|
|||
RE: Urteil Entfpsch. u. Einspruch
Das war jetzt auch f�r mich recht lehrreich!
Ich hab aber auch mal ne Frage an unsere AO-Spezialisten. StPfl hat, wg K�rzung 20km KEINE km in seiner ESt-Erkl�rung angegeben (da Entferung unter 20 km). Wie lange kann er nun die km und die �brigen WK nachliefern? Beispiel: Entfernung 7 km, 220 AT = 462 � �brige WK = 520 � Ohne die Entfernungspauschale wirken sich die �brigen WK nicht aus, daher kein Ansatz in der StE. Mit der Entfernungspauschale wird der Pauschbetrag �berschritten. ----------------- LG Clematis |
|||
01.04.2009, 08:59
Beitrag: #9
|
|||
|
|||
RE: Urteil Entfpsch. u. Einspruch
m.E. greift hier die allg. Verj�hrungsfrist. Ich habe diese F�lle jetzt im Februar problemlos durchbekommen. Auch andersherum, gar keine WK beantragt, weil keine �berschreitung des AN PB, jetzt kompl. WK nacherkl�rt (Entfpsch. u. sonst. WK). Es waren aber nicht viele und vielleicht hatte der Bearbeiter auch nur einen guten Tag.
Danke @Kiharu Mit der Antwort hatte ich fast nicht gerechnet. Mal sehen, ob es das FA genauso sieht. |
|||
01.04.2009, 10:48
Beitrag: #10
|
|||
|
|||
RE: Urteil Entfpsch. u. Einspruch
@Clematis
Heute kam ne ziemlich umfangreiche Verf�gung dazu rein. Hab bisher noch keine Zeit gefunden, mich damit auseinander zu setzen (bl�de Steufa-F�lle). Melde mich heute abend dazu. @Opa Falls es �rger gibt, was ich aber nicht vermute, schau mal ins Urteil BFH XI R 47/05 Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: