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Anhangsangaben
20.06.2007, 07:59
Beitrag: #1
Anhangsangaben
Hallo Forumsuser,

wenn eine kleine GmbH Aufgel�st wird, dann muss im Anhang bei den allgemeinen Angaben dies Erl�utert werden. Liege ich da richtig?

Gr�sse Steve
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20.06.2007, 14:06
Beitrag: #2
RE: Anhangsangaben
Hallo,

� 289 HGB - Lagebericht.

Sehe ich als Vorgang von besonderer Bedeutung.
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21.06.2007, 09:11
Beitrag: #3
RE: Anhangsangaben
Die Gesellschaft stellt keinen Lagebericht auf, da sie nur eine kleine GmbH ist. Sie stellt also nur einen Anhang auf.

Gr�sse Steve
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21.06.2007, 21:34
Beitrag: #4
RE: Anhangsangaben
stifi82 schrieb:Hallo Forumsuser,

wenn eine kleine GmbH Aufgel�st wird, dann muss im Anhang bei den allgemeinen Angaben dies Erl�utert werden. Liege ich da richtig?

Gr�sse Steve

Sehe ich auch so. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind hier nicht mehr nach dem Going-concern-Prinzip zu erl�utern. Das ist m.E. klar eine Anhangsangabe, die auch zwingend f�r Kleine ist.

Problematisch dabei ist ja, da� die HB j�hrlich aufgestellt werden mu�, w�hrend sie StBil (LiqBil) einen l�ngeren Zeitraum umfassen kann.

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