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Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
15.12.2009, 18:09
Beitrag: #1
Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
N´Abend Kollegen,

Fall:

Steuererkl�rung mit Anlage SO 2008 wg. privatem Ver�u�erungsgesch�ft (Grundst�ck).

Frage: Geh�ren die Steuerberatungskosten, die f�r die Anlage SO abrechnen werde, zu den Ver���erungskosten 2008 oder sind das (je nach Zahlungsmoral des Mandanten...:rolleyesSmile nachtr�geliche WK in 2009 bezw. 2010?

Ich tendiere zu 2008 (wg. H 23 / Werbungskosten EStH: "Durch ein privates Ver�u�erungsgesch�ft veranlasste Werbungskosten sind nach � 23 Abs. 3 - abweichend vom Abflussprinzip ...")

LG, die Catja

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15.12.2009, 18:19
Beitrag: #2
RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
Da StB-Kosten WK sind, fallen die nat�rlich unter die Richtlinienregelung.

Tipp aus der Praxis: Sollten es Verluste gewesen sein, kommt es auf das Gleiche raus, wenn man die im Folgejahr als nachtr�gliche WK erkl�rt. Selbst bei einem Gewinn bekommt man das gleiche Ergebnis (meist) ggf. durch Verlustr�cktrag hin. Nur wenn die Zahlung erst im �bern�chsten Jahr ist, klappt der Trick nat�rlich nicht mehr.
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15.12.2009, 18:26
Beitrag: #3
RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
N�.
Ist ´n satter Gewinn (auch, wenn der Mandant das dann angesichts der Steuernachzahlung dann sicher nicht mehr wahrhaben will, aber das ist ja meistens so:coolSmile.

Danke f�r die Best�tigung.
Dann kann die Steuererkl�rung heut´ noch raus.

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15.12.2009, 18:40
Beitrag: #4
RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
meyer schrieb:Tipp aus der Praxis: Sollten es Verluste gewesen sein, kommt es auf das Gleiche raus, wenn man die im Folgejahr als nachtr�gliche WK erkl�rt.

K�nnte aber gef�hrlich sein.

Es sind nunmal keine nachtr. WK, und ein r�ckwirkendes Ereignis ist es auch nicht, da die Tatsache schon bekannt war.....
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15.12.2009, 18:57
Beitrag: #5
RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
Das Bl�de in Verlustf�llen ist dann nur, dass die StB-Kosten sich dann ja wie eine GewStRSt zu alten Zeiten selbst bedingen, - je h�her der Verlust, desto h�her mein Honorar, desto h�her der Verlust, dest h�her das Honorar etc.

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15.12.2009, 19:10
Beitrag: #6
RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
War bei mir bisher kein tats�chliches Problem, k�nnte es aber ja noch mal irgendwann werden:

Mir ist da nicht so ganz klar, wie das verfahrensrechtlich zu laufen h�tte, angenommen, der Bescheid des Verursachungsjahres ist schon dicht.

Die StB-Kosten fallen ja typischerweise mit zeitlicher Verz�gerung an.

M�ssten die also ggf. im Sch�tzweg schon in die Erkl�rung mit rein?
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15.12.2009, 19:27 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.12.2009 19:27 von meyer.)
Beitrag: #7
RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
Catja schrieb:Das Bl�de in Verlustf�llen ist dann nur, dass die StB-Kosten sich dann ja wie eine GewStRSt zu alten Zeiten selbst bedingen, - je h�her der Verlust, desto h�her mein Honorar, desto h�her der Verlust, dest h�her das Honorar etc.
Wieso? Bei den privaten VG ist genau genommen der Gegenstandswert der h�here Wert der Ver�u�erungserl�se oder der h�here Wert der Anschaffungskosten zzgl. WK.

Und wenn ich einfach die StB-Kosten im Folgejahr reinnehme berechne ich das nat�rlich nicht nochmal.
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15.12.2009, 20:14
Beitrag: #8
RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
Zitat:Mir ist da nicht so ganz klar, wie das verfahrensrechtlich zu laufen h�tte, angenommen, der Bescheid des Verursachungsjahres ist schon dicht.

�nderung nach � 173 AO m�glich. Analog der Verwaltungsanweisungen zu Haushaltsnahen Dienstleistungen und nachtr�glicher Vorlage der Verwalterabrechnung.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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15.12.2009, 20:45
Beitrag: #9
RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
Das sehe ich nicht so.

Der StB kann doch schon die H�he seiner Forderung beziffern, nachdem er die Anlage SO erstellt hat, und damit in die Ermittlung der Eink�nfte nach � 23 einflie�en lassen.

Es kommt doch weder auf die Rechnungserstellung noch auf die Zahlung an.
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15.12.2009, 20:47
Beitrag: #10
RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
Und genau so habe ich es jetzt auch gemacht.
Voher die SO-Kosten ausgerechnet und mit in die WK der SO geschrieben.
Erkl�rung ist gerade in den Briefkasten gewandert.
Feierabend. (naja, - fast...)

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