Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
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15.12.2009, 18:09
Beitrag: #1
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Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
N´Abend Kollegen,
Fall: Steuererkl�rung mit Anlage SO 2008 wg. privatem Ver�u�erungsgesch�ft (Grundst�ck). Frage: Geh�ren die Steuerberatungskosten, die f�r die Anlage SO abrechnen werde, zu den Ver���erungskosten 2008 oder sind das (je nach Zahlungsmoral des Mandanten...:rolleyes ![]() Ich tendiere zu 2008 (wg. H 23 / Werbungskosten EStH: "Durch ein privates Ver�u�erungsgesch�ft veranlasste Werbungskosten sind nach � 23 Abs. 3 - abweichend vom Abflussprinzip ...") LG, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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15.12.2009, 18:19
Beitrag: #2
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RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
Da StB-Kosten WK sind, fallen die nat�rlich unter die Richtlinienregelung.
Tipp aus der Praxis: Sollten es Verluste gewesen sein, kommt es auf das Gleiche raus, wenn man die im Folgejahr als nachtr�gliche WK erkl�rt. Selbst bei einem Gewinn bekommt man das gleiche Ergebnis (meist) ggf. durch Verlustr�cktrag hin. Nur wenn die Zahlung erst im �bern�chsten Jahr ist, klappt der Trick nat�rlich nicht mehr. |
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15.12.2009, 18:26
Beitrag: #3
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RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
N�.
Ist ´n satter Gewinn (auch, wenn der Mandant das dann angesichts der Steuernachzahlung dann sicher nicht mehr wahrhaben will, aber das ist ja meistens so:cool ![]() Danke f�r die Best�tigung. Dann kann die Steuererkl�rung heut´ noch raus. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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15.12.2009, 18:40
Beitrag: #4
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RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
meyer schrieb:Tipp aus der Praxis: Sollten es Verluste gewesen sein, kommt es auf das Gleiche raus, wenn man die im Folgejahr als nachtr�gliche WK erkl�rt. K�nnte aber gef�hrlich sein. Es sind nunmal keine nachtr. WK, und ein r�ckwirkendes Ereignis ist es auch nicht, da die Tatsache schon bekannt war..... |
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15.12.2009, 18:57
Beitrag: #5
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RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
Das Bl�de in Verlustf�llen ist dann nur, dass die StB-Kosten sich dann ja wie eine GewStRSt zu alten Zeiten selbst bedingen, - je h�her der Verlust, desto h�her mein Honorar, desto h�her der Verlust, dest h�her das Honorar etc.
___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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15.12.2009, 19:10
Beitrag: #6
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RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
War bei mir bisher kein tats�chliches Problem, k�nnte es aber ja noch mal irgendwann werden:
Mir ist da nicht so ganz klar, wie das verfahrensrechtlich zu laufen h�tte, angenommen, der Bescheid des Verursachungsjahres ist schon dicht. Die StB-Kosten fallen ja typischerweise mit zeitlicher Verz�gerung an. M�ssten die also ggf. im Sch�tzweg schon in die Erkl�rung mit rein? |
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15.12.2009, 19:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.12.2009 19:27 von meyer.)
Beitrag: #7
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RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
Catja schrieb:Das Bl�de in Verlustf�llen ist dann nur, dass die StB-Kosten sich dann ja wie eine GewStRSt zu alten Zeiten selbst bedingen, - je h�her der Verlust, desto h�her mein Honorar, desto h�her der Verlust, dest h�her das Honorar etc.Wieso? Bei den privaten VG ist genau genommen der Gegenstandswert der h�here Wert der Ver�u�erungserl�se oder der h�here Wert der Anschaffungskosten zzgl. WK. Und wenn ich einfach die StB-Kosten im Folgejahr reinnehme berechne ich das nat�rlich nicht nochmal. |
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15.12.2009, 20:14
Beitrag: #8
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RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
Zitat:Mir ist da nicht so ganz klar, wie das verfahrensrechtlich zu laufen h�tte, angenommen, der Bescheid des Verursachungsjahres ist schon dicht. �nderung nach � 173 AO m�glich. Analog der Verwaltungsanweisungen zu Haushaltsnahen Dienstleistungen und nachtr�glicher Vorlage der Verwalterabrechnung. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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15.12.2009, 20:45
Beitrag: #9
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RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
Das sehe ich nicht so.
Der StB kann doch schon die H�he seiner Forderung beziffern, nachdem er die Anlage SO erstellt hat, und damit in die Ermittlung der Eink�nfte nach � 23 einflie�en lassen. Es kommt doch weder auf die Rechnungserstellung noch auf die Zahlung an. |
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15.12.2009, 20:47
Beitrag: #10
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RE: Abfluss- oder Verursachungsprinzip?
Und genau so habe ich es jetzt auch gemacht.
Voher die SO-Kosten ausgerechnet und mit in die WK der SO geschrieben. Erkl�rung ist gerade in den Briefkasten gewandert. Feierabend. (naja, - fast...) ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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