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Trennungs- vs. Einheitstheorie
13.07.2010, 21:47 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.07.2010 21:47 von Buchi.)
Beitrag: #1
Trennungs- vs. Einheitstheorie
Hallo,

wei� vielleicht noch jemand von Euch (evtl. aus seiner Vorbereitungszeit zum StB) wann man die Trennungstheorie und wann die Einheitstheorie anwendet?

Ich finde einfach keine Systematik hinter dem Ganzen.

Immerhin wei� ich inzwischen, dass sich diese Frage nur bei einer teilentgeltlichen �bertragung stellt und dass im Rahmen des � 16 EStG immer die Einheitstheorie gilt Smile

Gru� Buchi
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14.07.2010, 10:35
Beitrag: #2
RE: Trennungs- vs. Einheitstheorie
Hallo,

soweit mir das noch in Erinnerung ist, geht man ertragsteuerlich von der Einheitstheorie aus. Unabh�ngig der Entgeltlichkeit werden Verm�gensmassen in ihrer Gesamtheit �bertragen.

Die Trennungstheorie findet grunds�tzlich Anwendung bei der Rechtsnachfolge durch Schenkung bzw. Erbschaft, wobei auch hier die Einheitstheorie Anwendung finden kann, wenn es sich dabei um die �bertragung von Mitunternehmeranteilen, Teilbetrieben oder kompletten Betrieben handelt. Dann werden diese einheitlich betrachtet.


Zur Thematik findet sich doch reichlich Literatur. Es m�sste auch ein ausf�hrliches BMF-Urteil aus dem Jahr 1980? geben.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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14.07.2010, 11:51 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.07.2010 11:51 von Buchi.)
Beitrag: #3
RE: Trennungs- vs. Einheitstheorie
So als Zwischenstand habe ich mir inzwischen zusammengestellt (ertragsteuerlich):

Trennungstheorie bei �bertragung von Privatverm�gen und von Einzelwirtschaftsg�tern im Betriebsverm�gen.

Einheitstheorie bei �bertragung von steuerlichen Funktionseinheiten.

Wenn ich dann glaube eine Systematik entdeckt zu haben, taucht irgendwie immer wieder ein Fall auf, in dem es anders gehandhabt wird Sad

Gru� Buchi
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14.07.2010, 13:27
Beitrag: #4
RE: Trennungs- vs. Einheitstheorie
Hallo,

dann gib doch bitte mal ein Beispiel daf�r, wie es anders gehandhabt wird. Und wenn es anders gehandhabt wird, dann gibt es sicherlich auch eine Erl�uterung dazu.


Ansonsten kann ich an Deinen Erkenntnissen nicht zwingend etwas falsches erkennen.

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George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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15.07.2010, 17:50
Beitrag: #5
RE: Trennungs- vs. Einheitstheorie
Die Trennungstheorie bei �bertragung von Privatverm�gen und die Einheitstheorie bei �bertragung von Betriebsverm�gen ist Ergebnis der (bis heute umstrittenen) BFH-Rechtssprechung zur vorweggenommenen Erbfolge. Zur Anwendung des Beschlusses des Gro�en Senats vom 5. Juli 1990 wurde seitens des BMF das Schreiben vom 13.01.1993 herausgebracht.

Hier wird bei teilentgeltlichen �bertragungen von Privatverm�gen (z.B. Grundst�ck des PV) die Trennungstheorie dahingehend angewandt, dass in einen entgeltlichen Teil und in einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt wird.

Teilentgeltliche �bertragungen von Betriebsverm�gen gibt es steuerlich jedoch nicht. Da gibt es nur schwarz oder wei�. Entweder es ist ein entgeltlicher Vorgang mit den Folgen des � 16 EStG (ggf. mit Nach- und Nach- Versteuerung bei Renten oder Raten) und Erzeugung von AK beim Erwerber, die dann abgeschrieben werden, oder es ist ein unentgeltlicher Vorgang, ggf. mit sonstigen Eink�nften beim Empf�nger und Sonderausgabenabzug beim Leistenden.

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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15.07.2010, 19:24 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.07.2010 19:29 von Buchi.)
Beitrag: #6
RE: Trennungs- vs. Einheitstheorie
Hier ein Fall aus einem Haas Skript. H�tte hier nicht die Trennungstheorie erw�hnt werden m�ssen?

Sachverhalt:
Der gewerbliche Einzelunternehmer M ver�u�ert eine Maschine seines Anlageverm�gens an die E-GmbH zum Preis von 100 EUR.
Der Buchwert zum Zeitpunkt der Ver�u�erung betr�gt 150 EUR. Der Teilwert betr�gt 200 EUR.
Die verbilligte �bertragung erfolgt gewollt, um das Eigenkapital der E-GmbH und der T-GmbH zu st�rken.

Buchung M:
Bank 100 EUR
Sonstiger betrieblicher Aufwand 50 EUR
an Maschine 150 EUR

Buchung E-GmbH:
Maschine 100 EUR
an Bank 100 EUR

L�sung:
Es liegt eine verdeckte Einlage durch Zuf�hrung eines einlagef�higen Verm�gensvorteils von einer nahe stehenden Person (M) des Gesellschafters (T-GmbH) in die E-GmbH vor, R 40 Abs. 1 KStR.
Die Zuf�hrung erfolgte au�erhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen, erfolgte unentgeltlich und ist durch das Gesellschaftsverh�ltnis veranlasst, weil ein Dritter, der nicht zumindest nahe stehende Person des Gesellschafters ist, der E-GmbH diesen Vorteil nicht gew�hrt h�tte, R 40 Abs. 3 KStR.
Das Nahestehen zwischen M und dem Gesellschafter der E-GmbH, der T-GmbH, wird durch das Halten der Beteiligung an der T-GmbH durch M begr�ndet.
Der von M getragene Aufwand durch Verm�genszuf�hrung bei der Enkelgesellschaft st�rkt zugleich seine Beteiligung an der T-GmbH und f�hrt daher ebenso zu einer verdeckten Einlage des M in die T-GmbH

Es ergeben sich im Einzelnen folgende Auswirkungen:

M:
Erh�hung der Anschaffungskosten der Beteiligung an der T-GmbH gem. � 6 Abs. 6 Satz 2 EStG um 100 EUR.

Korrekturbuchung:
Beteiligung T-GmbH 100 EUR
an Sonstige betriebliche Ertr�ge 100 EUR

T-GmbH:
Verdeckte Einlage in E-GmbH, die gem. � 8 Abs. 3 Satz 3 KStG einkommensneutral ist, zugleich Erh�hung der Anschaffungskosten der Beteiligung an der E-GmbH gem. � 6 Abs. 6 Satz 2 EStG; Erfassung einer Kapitalr�cklage i.H.v. 100 EUR, da Zweck St�rkung des Eigenkapitals.

Korrekturbuchung:
Beteiligung E-GmbH 100 EUR
an Kapitalr�cklage 100 EUR

Zugang in das steuerliche Einlagekonto gem. � 27 Abs. 1 Satz 2 KStG i.H.v. 100 EUR.

E-GmbH:
Bewertung der gem. � 8 Abs. 3 Satz 3 KStG einkommensneutralen verdeckten Einlage mit dem Teilwert gem. � 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG, d.h. Erh�hung des Wertansatzes Maschine um 100 EUR, R 40 Abs. 4 Satz 1 KStR.
Erfassung einer Kapitalr�cklage i.H.v. 100 EUR, da Zweck St�rkung des Eigenkapitals.

Korrekturbuchung:
Maschine 100 EUR
an Kapitalr�cklage 100 EUR

Zugang in das steuerliche Einlagekonto gem. � 27 Abs. 1 Satz 2 KStG i.H.v. 100 EUR.
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16.07.2010, 06:50
Beitrag: #7
RE: Trennungs- vs. Einheitstheorie
Hallo,

Warum sollte?
Die Problematik hier ist doch die Verm�gens�bertragung im Zusammenhang mit der Bewertung einer verdeckten Einlage.

Bei der �bertragung eines einzelnen Wirtschaftsgut stellt sich die Frage welche der beiden Theorien hier anzutreffen sind auch nicht.

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16.07.2010, 07:36 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.07.2010 07:38 von Buchi.)
Beitrag: #8
RE: Trennungs- vs. Einheitstheorie
Hallo,

aber wenn sich die Frage stellen w�rde, m�sste ich hier die Trennungstheorie anwenden? Z. B. bei Fragen zu � 6b EStG?

Gru� Buchi
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16.07.2010, 10:07
Beitrag: #9
RE: Trennungs- vs. Einheitstheorie
Hallo,

wenn Dich die Thematik so brennend ber�hrt, dann lies doch mal:

BMF vom 7.6.2001


Urteil BFH vom 6.9.2001, BStBl 2001, II, S.229

Urteil BFH vom 11.12.2001, BB 2002, S. 499

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