AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
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31.08.2010, 14:51
Beitrag: #1
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AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
Hallo,
Der Einzelunternehmer X erwirbt ein Grundst�ck mit Geb�ude. Im Kaufvertrag steht allerdings als K�ufer Der Einzelunternehmer X und seine Ehefrau Y (400 jobberin). In diesem Geb�ude ist das B�ro vom X und zugleich auch die Wohnung der Eheleute. Somit w�ren Eigent�mer von diesem B�ro die Ehegatten jeweils zur H�lfte. Es ist doch richtig, dass man nur die AfA gelten machen kann, f�r die H�lfte des X?? Der BFH Beschluss vom 30.01.1995 spricht nur von Herstellungskosten bzw. Erhaltungsaufwendungen, die der Ehegatte f�r seine Eink�nfte getragen hat. Gr��e |
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31.08.2010, 15:40
Beitrag: #2
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RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
H 4.2 VII EStH "Miteigentum"
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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31.08.2010, 19:52
Beitrag: #3
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RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
W�rde eher f�r die volle Afa pl�dieren (H 4.7 Eigenaufwand f�r ein fremdes Wirtschaftsgut) EStH
Gru� Buchi |
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31.08.2010, 20:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.08.2010 20:17 von Cloud.)
Beitrag: #4
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RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
Hallo,
taxman hat den richtigen Hinweis gegeben...man kann nur die h�lftige AfA des Geb�udeteils vom B�ro geltend machen. M�glichkeit w�re es im PV zulassen, wenn der Wert nicht mehr als ein F�nftel des gemeinen Werts des gesamten Grundst�cks und nicht mehr als 20500 EUR betr�gt(Stichwort AZ) oder Mietvertrag �ber die andere H�lfte xD. Gr��e |
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31.08.2010, 20:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.08.2010 20:43 von Buchi.)
Beitrag: #5
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RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
Ist dein Fall mit folgendem Fall vergleichbar?
Beispiel: Die Ehegatten EM und EF sind jeweils zur H�lfte Eigent�mer eines bebauten Grundst�ckes. Die Herstellungskosten des Geb�udes, die die Ehe- gatten gemeinsam getragen haben, betragen 1.000.000 EUR. Davon entfallen 250.000 EUR auf mehrere betrieblich genutzte R�ume, die EM ohne vertragli- che Vereinbarung betrieblich nutzt. Welche AfA kann EM ber�cksichtigen? L�sung: EM hat seinen Finanzierungsbeitrag vollst�ndig vorrangig f�r die von ihm betrieblich genutzten R�ume aufgewendet. Soweit ihm die R�ume als Mit- eigent�mer zuzurechnen sind (50 %), erh�lt er die anteilige AfA bereits als Ei- gent�mer und zur anderen H�lfte muss EM die Aufwendungen "wie ein mate- rielles Wirtschaftsgut" behandeln. |
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31.08.2010, 20:50
Beitrag: #6
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RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
Hallo Buchi,
das gilt allerdings nur f�r Herstellungskosten, Renovierungskosten etc.(siehe oben der zitierte Beschluss) Bei der Anschaffung geht es halt nicht...also denke ich mal...hab jetzt nichts anderes gefunden. Gr��e =) |
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31.08.2010, 20:56
Beitrag: #7
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RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
Ich kann mir nicht vorstellen, dass HK anders behandelt werden als AK.
Gru� Buchi |
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31.08.2010, 21:04
Beitrag: #8
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RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
Hi,
aus dem BFH Urteil vom 09.07.1992 les ich aber nichts anderes....bei den Herstellungskosten sind ja wiederum auch gewisse Vorraussetzungen notwendig. |
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31.08.2010, 22:50
Beitrag: #9
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RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
Hallo,
wie w�re es mit einem notariellen Vertrag zwischen den Eheleuten, aus dem die Zuordnung auf die einzelnen Ehegatten hervorgeht. Einziges Problem dass ich in diesem Fall sehe, dass es sich insgesamt um eine einzige Einheit handelt in der lediglich ein B�ro eingerichtet ist, und eben keine aufteilungsf�hige Substanz vorhanden ist. Ansonsten kann nur Betriebsverm�gen sein, was in rechtlichem Eigentum steht. Zur Nutzung �berlassene Miteigentumsanteile k�nnen kein Betriebsverm�gen sein. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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01.09.2010, 06:13
Beitrag: #10
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RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
zaunk�nig schrieb:Einziges Problem dass ich in diesem Fall sehe, dass es sich insgesamt um eine einzige Einheit handelt in der lediglich ein B�ro eingerichtet ist, und eben keine aufteilungsf�hige Substanz vorhanden ist. Genau das ist leider der Fall. Gr��e =) |
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