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Voranmeldungszeitraum
17.12.2010, 11:41
Beitrag: #1
Voranmeldungszeitraum
Unternehmer hatte fr�her Millionenums�tze, in den letzten Jahren ist das Gesch�ft eingeschlafen. Seit 2008 nur noch USt-Jahreserkl�rung, keine Voranmeldungen mehr. 11/2010 hohe Ums�tze von 500.000 Euro, da Gesch�ftschance genutzt.

Wie ist denn jetzt der Voranmeldungszeitraum der Ums�tze von 11/2010?

Bleibt es bei der Jahreserkl�rung oder gibt es f�r solche F�lle eine Sonderregelung (habe dazu nichts gefunden)?

schönen Tag noch

phönix
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17.12.2010, 12:27
Beitrag: #2
RE: Voranmeldungszeitraum
Hi,

nein, es bleibt bei der Befreiung von der qtw. UStVA. Du landest denklogisch nur dann in der mtl. UStVA, wenn man von einer Neugr�ndung ausgehen w�rde. Ob Einstellung und Neugr�ndung vorlagen, wirst aber nur du beurteilen k�nnen.

Gru�,
showbee
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17.12.2010, 12:28
Beitrag: #3
RE: Voranmeldungszeitraum
Danke!

schönen Tag noch

phönix
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17.12.2010, 13:51
Beitrag: #4
RE: Voranmeldungszeitraum
Hallo,

kleiner Hinweis

Weise den Mandanten schriftlich darauf hin dass im n�chsten Jahr die entsprechende Steuerzahlung f�llig wird und er das notwendige Geld zur�cklegen soll.

Darauf achten, dass die gesetzliche Abgabefrist bis zum 31.05. eingehalten wird. Alles andere k�nnte!! mit �rger verbunden sein. Vor allem, wenn das Geld dann nicht da ist.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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