� 24 b
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29.08.2007, 14:13
Beitrag: #1
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� 24 b
Hallo
Hab gerade ein Brett vorm Kopf. Habe einen Anruf vom FA bekommen, da� kein FB nach 24b (1.308,-) zusteht, weil das Kind (�. 18, in Ausb.) nicht mehr bei der Mutter gemeldet (auch nicht mit Nebenwg.) ist. Der Anspruch besteht doch, wenn Mutter Anspruch auf KG/Kinder-FB hat und es dem Haushalt der Mutter zuzuordnen ist. Oder? Die Mutter bekommt KG f�r die Tochter. viele Gr��e |
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29.08.2007, 14:28
Beitrag: #2
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RE: � 24 b
Hab gerade ins BMF gesehen:
Haushaltszugeh�rigkeit erfordert ferner eine Verantwortung f�r das materielle (Versorgung, Unterhaltsgew�hrung) und immaterielle Wohl (F�rsorge, Betreuung) des Kindes. Eine Heimunterbringung ist unsch�dlich, wenn die Wohnverh�ltnisse in der Familienwohnung die speziellen Bed�rfnisse des Kindes ber�cksichtigen und es sich im Haushalt des Steuerpflichtigen regelm��ig aufh�lt (vgl. BFH-Urteil vom 14. November 2001, BStBl 2002 II S. 244). Ist das Kind nicht in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, tr�gt der Steuerpflichtige die Beweislast f�r das Vorliegen der Haushaltszugeh�rigkeit. Das war was ich wissen wollte. Trotzdem Danke |
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16.09.2008, 13:32
Beitrag: #3
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RE: � 24 b
Lang hat�s gedauert (wen es interessiert). Negative Einspruchsentscheidung (nach ewiger Zeit) -> Klage vor ca. 3 Monaten eingreicht -> heute kam ein ge�nderter Bescheid vom FA, wo alles anerkannt wurde, ohne da� sich das FG schonmal ge�u�ert h�tte.
Hipp Hipp Hurra. |
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12.02.2009, 10:38
Beitrag: #4
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RE: � 24 b
Auch ein zweiter (�hnlicher) Fall. Jetzt vor dem FG gewonnen.
Immer wieder ein sch�nes Gef�hl. ![]() |
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