MFDLV und USt
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30.09.2011, 23:43
Beitrag: #1
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MFDLV und USt
Guten Abend zusammen,
bin heute �ber eine Frage gestolpert, zu der ich noch keine Antwort gefunden habe. Beim Abschluss von Mobilfunkvertr�gen ist es die Regel, dass man zu diesen verg�nstigt MF-Ger�te bekommt. Nach Verwaltungsauffassung sind diese mit dem gemeinen Wert gegen Ertrag zu aktivieren und �ber die Laufzeit abzuschreiben. Der Ertrag kann auch �ber die Lfz verteilt werden. Meine Frage ist nun nach Einf�hrung des � 13b (2) Nr. 10 UStG, ob dies auch Auswirkungen auf die USt haben kann, unter der Vss, dass die 5.000�-Grenze �berschritten ist. Meine derzeitige Auffassung ist derzeit noch "nein", da ich keine unmittelbare Gegenleistung f�r die verg�nstigten MFG habe. Mittelbar jedoch �ber die Grundgeb�hren der MFDLV, was praktisch kaum aufteilbar ist. Somit gehe ich erst mal von einer BMG von 0� aus oder ist hier der TB des � 10 (4) Nr. 1 iVm � 3 (1b) Nr. 1 oder 3 UStG erf�llt, so dass eine Mindest-BMG zum Ansatz k�me. � 10 (5) UStG scheidet f�r mich aus. Gru� Tax "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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