Ablaufhemmung � 171 Abs. 10 AO
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10.10.2011, 19:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.10.2011 21:08 von meyer.)
Beitrag: #1
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Ablaufhemmung � 171 Abs. 10 AO
Immer mal was Neues.
Gerade auf den Tisch geflattert: Zwei nach � 175 Abs. 1 Nr. 1 AO ge�nderte ESt-Bescheide f�r Altjahre (ESt-Bescheide waren bestandskr�ftig und grunds�tzlich l�ngst aus der Festsetzungsfrist raus, kein sonstiger Grund f�r eine Ablaufhemmung gegeben). Fall 1: Der letzte Grundlagenbescheid ist knapp zwei Jahre alt, also grunds�tzlich noch innerhalb der Ablaufhemmung nach � 171 Abs. 10 AO. Das Besondere: Dieser Grundlagenbescheid berichtigte lediglich nach � 129 AO einen jetzt schon �ber zwei Jahre ohne VdN ergangenen vorherigen Grundlagenbescheid, die �nderungen betrafen nicht meinen ESt-Fall, f�r den ist also alles gleich geblieben. -> M. E. ist bereits Festsetzungsverj�hrung f�r die Anpassung des ESt-Bescheides eingetreten, da bezogen auf meinen ESt-Mandanten lediglich der Regelungsgehalt der bisherigen Feststellungen wiederholt wird. F�r die Zwei-Jahresfrist ist auf den Bescheid abzustellen, aus dem sich die letzten �nderungen ergaben. Fall 2: Wie Fall 1, jedoch eine einzige �nderung bei meinem Mandanten, da sich f�r ihn durch den letzten Bescheid sein Anteil am GewSt-MB gemindert hat. Insoweit ist nat�rlich keine Festsetzungsverj�hrung eingetreten. Gilt das aber auch f�r die restlichen s�mtlich unver�nderten Feststellungen? Ich tendiere dazu zu sagen nein, da es sich um jeweils selbst�ndige Feststellungen innerhalb eines zusammengefassten Bescheides handelt. Nachtrag: Die Kommentierungen von Schwarz und HHS scheinen "meine" Auffassung zu st�tzen. Gibt es dazu (Gegen-)Meinungen? |
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12.10.2011, 11:45
Beitrag: #2
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RE: Ablaufhemmung � 171 Abs. 10 AO
Ich mag nicht die Hellste sein (genau genommen aktuell sogar braunhaarig) aber ich kann Ihr Problem nicht sehen.
Wenn sich hinsichtlich der Besteuerungsgrundlagen f�r die Einkommensteuer keine �nderungen ergeben haben, hat die fragliche Auswertung des Grundlagenbescheides zumindest betragsm��ig ja auch keine Auswirkung auf die Einkommensteuerfestsetzung. ESt alt = ESt neu (nach Auswertung Grundlagenbescheid) Wo haben Sie jetzt genau Bauchweh? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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12.10.2011, 15:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.10.2011 20:39 von meyer.)
Beitrag: #3
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RE: Ablaufhemmung � 171 Abs. 10 AO
@ Kiharu,
vielleicht habe ich den Sachverhalt nicht klar genug dargestellt. Es gab g�nderte Grundlagenbescheide (inzwischen vor mehr als zwei Jahren), die das FA offenbar vergessen hatte, auszuwerten. Hieraus h�tten sich bei Anpassung der ESt-Bescheide Nachzahlungen ergeben. In den ESt-Bescheiden standen also bisher die niedrigeren Werte aus noch �lteren Grundlagenbescheiden drin. Dann gab es noch einmal eine �nderung dieser Grundlagenbescheide (noch keine zwei Jahre her) aus anderen Gr�nden. Mein ESt-Mandant ist von der einen �nderung gar nicht, von der anderen nur hinsichtlich des Anteils am GewMB betroffen. Jetzt kommen ge�nderte ESt-Bescheide mit den Werten aus den letzten Feststellungsbescheiden mit den entsprechenen Nachforderungen. Das Amt hat offenbar jetzt irgendwie gemerkt, dass noch eine Anpassung ausstand. Frage: Steht der �nderung der ESt-Bescheide die Festsetzungsverj�hrung ganz oder teilweise entgegen? Meine bisherige Auffassung: siehe oben. |
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13.10.2011, 19:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.10.2011 20:29 von Kiharu.)
Beitrag: #4
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RE: Ablaufhemmung � 171 Abs. 10 AO
So, nun komme ich doch noch dazu zu antworten. Der BFH und die Herren Dr. von Freshfields haben leider die letzten 2 Tage meine volle Aufmerksamkeit beansprucht
![]() Ich sehe das genauso wie sie. Da ich aber inzwischen Ihre Affinit�t zu Aktenzeichen kenne, hier noch ein wenig Lekt�re: OFD Magdeburg 12.11.2001, S 0353 - 2 - St 311 Zitat:Soweit ein Grundlagenbescheid einen gleichartigen, dem Inhaltsadressaten wirksam bekannt gegebenen Steuerverwaltungsakt in seinem verbindlichen Regelungsinhalt nicht ver�ndert, sondern nur wiederholt, l�st er keine Anpassungspflicht nach � 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO aus und wirkt auch nicht gem�� � 171 Abs. 10 AO auf den Lauf der Festsetzungsfrist f�r den Folgebescheid ein (BFH-Urteil vom 13.12.2000, X R 42/96, BStBl 2001 II S. 471 = SIS 01 10 39). und weiter BFH 6.7.2005, XI R 43/04 (NV) Keine �nderung des Folgebescheides bei nur wiederholendem Grundlagenbescheid, Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist f�r die Folgesteuer OFD Niedersachsen 17.9.2010, S 0353 - 9 - StO 144 zu Ihrem Gewerbesteuermessbetrag Zitat:Gleiches gilt bei Ergehen eines ge�nderten Grundlagenbescheids, der mehrere gesonderte Feststellungen umfasst. Jede einzelne festgestellte Besteuerungsgrundlage hat hierbei einen eigenst�ndigen Regelungsgehalt. Der Feststellungsbescheid ist eine Zusammenfassung einzelner Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen. Dementsprechend wird die Ablaufhemmung des � 171 Abs. 10 AO in den F�llen von ge�nderten Grundlagenbescheiden lediglich bez�glich der ge�nderten Feststellungen erneut ausgel�st (BFH-Urteil vom 6.7.2005, BFH/NV 2006 S. 227 = SIS 06 07 24). Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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13.10.2011, 22:52
Beitrag: #5
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RE: Ablaufhemmung � 171 Abs. 10 AO
Vielen Dank. Perfekter k�nnte es nicht sein.
Die OFD-Verf�gung konnte ich bei Haufe auffinden und passt genau. Au�erdem ist mein Fall auch noch ein Nieders�chsischer. Ich kann also gleich das Az. anf�hren und das Amt braucht nicht lange zu recherchieren ... |
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