Unterhalt
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05.03.2008, 21:00
Beitrag: #1
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Unterhalt
Habs schon mal im Steuernetz versucht...
Stpfl. und Ehefrau geh�rt gemeinsam ein Haus. Trennung. Frau wohnt mit gemeinsamen Kind weiterhin im Haus. Stpfl. nimmt sich Mietwohnung. Stpfl. zahlt alle Kosten die das Haus betreffen u. a. Zins und Tilgung und den Kindergartenbeitrag f�r das Kind. Zus�tzlich erh�lt die Frau noch einen Geldbetrag. Die Zahlungen werden alle freiwillig geleistet. -Kann alles als Sonderausgaben abgesetzt werden (Frau versteuert nat�rlich dann die Einnahmen)? -Ist evtl. ein Anteil f�r das Kind zu k�rzen? Falls ja wie viel? |
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05.03.2008, 21:34
Beitrag: #2
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RE: Unterhalt
ja, siehe H 10.2 [Wohnraum�berlassung] EStH 2006
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06.03.2008, 09:50
Beitrag: #3
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RE: Unterhalt
Da m��ten die jeweiligen Unterhaltsanspr�che berechnet werden:
in etwa so: Nettoeinkommen Ehemann ggfls. zuz�glich Wohnwert 1/2 Hausanteil (s.u. wenn als Naturalunterhalt angerechnet) und abzgl. grundst�cksbezogener Kosten (=verbrauchsunabh�ngige Kosten, Instandhaltungsr�cklage, Zinsaufwand, Tilgungsaufwand) abzgl. ehebedingter sonstiger Schulden abzgl. Kindesunterhalt nach D�sseldorfer Tabelle ggfls. abzgl. Erwerbst�tigkeitsbonus = anrechenbares Einkommen Ehemann Einkommen Ehefrau zuz�glich Wohnwert 1/2 Hausanteil, berechnet wie beim Ehemann, soweit sie mit den Kosten belastet wird = anrechenbares Einkommen Ehefrau Anrechenbares Einkommen Ehemann und Ehefrau : 2 = Bedarf Bedarf abzgl. anrechenbares Einkommen Ehefrau = Unterhaltsanspruch Erf�llung des Unterhaltsanspruchs: Naturalunterhalt: Wohnwert Hausanteil Ehemann - wobei streitig ist, in welchem Umfang der Wohnwert auf die Kinder entf�llt (z.B. Anteil Eltern-Kind: 2 :1, aber Kindesunterhalt darf nicht wegen mietfreiem Wohnen gek�rzt werden, nur Ehegattenunterhalt) sonstige Zahlungen des Ehemanns f�r verbrauchsabh�ngige Kosten Barunterhalt Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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06.03.2008, 10:49
Beitrag: #4
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RE: Unterhalt
Zitat:-Kann alles als Sonderausgaben abgesetzt werden (Frau versteuert nat�rlich dann die Einnahmen)?JA Zitat:-Ist evtl. ein Anteil f�r das Kind zu k�rzen? Falls ja wie viel?M.E. um den gesetzl. Unterhalt f�r das Kind nach der D�sseld. Tabelle |
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06.03.2008, 11:24
Beitrag: #5
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RE: Unterhalt
Opa schrieb:Zitat:-Kann alles als Sonderausgaben abgesetzt werden (Frau versteuert nat�rlich dann die Einnahmen)?JA Habe das im NWB gefunden: Unterhaltsleistungen sind einmalige oder laufende Geld- und Sachleistungen, die ohne Gegenleistung gew�hrt werden. Der Begriff der Unterhaltsleistungen ist gesetzlich nicht definiert. Es ist aber h�chstrichterlich gekl�rt, dass er mit dem in � 33a EStG verwendeten Begriff �Aufwendungen f�r den Unterhalt� inhaltlich �bereinstimmt ( BFH, Urteil v. 3. 6. 2002 - XI B 206�208/01 VAAAA-67954 ). Ma�geblich ist demnach, dass die Aufwendungen f�r Zwecke des Unterhalts gemacht worden sind. Hierunter sind zun�chst typische Aufwendungen zur Bestreitung der Lebensf�hrung, z. B. f�r Ern�hrung, Kleidung, Wohnung, zu verstehen. Aber auch Naturalunterhaltsleistungen, wie etwa die �berlassung einer Wohnung, k�nnen in H�he des Sachwerts den Tatbestand von Unterhaltsaufwendungen erf�llen. Nicht zu den Unterhaltsleistungen geh�rt Schuldzinsen f�r gemeinsam aufgenommene Darlehensverbindlichkeiten oder deren Tilgung ( BFH, Urteil v. 17. 5. 2006 - XI B 128/05 NAAAC-09310 ). |
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06.03.2008, 11:40
Beitrag: #6
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RE: Unterhalt
Da geht es um Unterhalt nach 33a = agB
Bin jetzt aus dem Hut �berfragt, ob es da Unterschiede zur Behandlung der Schuldzinsen zu � 10 = SA gibt. |
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06.03.2008, 11:43
Beitrag: #7
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RE: Unterhalt
Opa schrieb:Da geht es um Unterhalt nach 33a = agB Ne, da ging es schon um � 10 EStG. Ist aus diesem Beitrag: Die Einkommensteuer Gesamtdarstellung (3. Teil: Sonderausgaben) - regelm��ig aktualisierte Fassung, Stand: 20.02.2008 Katja Gragert, Dr. Michael My�en, Anna M. Nolte und J�rgen Pitzke 20.2.2008, NWB Fach 3b |
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