Aufl�sung R�ckstellung, Verj�hrung
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13.03.2008, 22:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.03.2008 22:31 von Kiharu.)
Beitrag: #1
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Aufl�sung R�ckstellung, Verj�hrung
Hallo Ihr Wissenstr�ger und -innen,
Hab ein Einspruchsverfahren nach BP. Steuerpflichtiger wohnt in A und hatte bis 2000 in B ein Gewerbe. F�r 2000 wurde unter anderem gepr�ft. Die Pr�ferin hat eine eingebuchte Verbindlichkeit (Fremdarbeiten) nicht anerkannt. Im Einspruchsverfahren vertrete ich die Auffassung, dass zwar keine Verbindlichkeit zu buchen aber ein R�ckstellung f�r eine ungewissen Verbindlichkeit einzustellen ist. Zum 31.12.2000 erfolgte auch die Betriebsaufgabe. Lt. BFH-Rechtsprechung bleibt die R�ckstellung jedoch auch nach Betriebsaufgabe notwendiges Betriebsverm�gen. Das heisst, sie kann also weiter bestehen bleiben. Der der Stpfl. nun in B kein Gewerbe mehr hat und damit eine gesonderte Feststellung ausscheidet, muss des A-Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuer die R�ckstellung �berwachen. Meine Bedenken gehen jetzt dahingehend: Wenn in 2002 die Voraussetzungen f�r die R�ckstellung bereits wieder entfallen sind und sie daher aufzul�sen w�re aber die Festsetzung bereits verj�hrt ist, wie ist dann die Erfassung als nachtr�gliche Betriebseinnahme gew�hrleistet? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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14.03.2008, 06:43
Beitrag: #2
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RE: Aufl�sung R�ckstellung, Verj�hrung
Da sieht man mal, wozu ein Forum gut ist. Nachdem ich mir mein Problem von der Seele geredet habe, hab ich noch ein Urteil gefunden (BFH 10.2.1994, IV R 37/92). Danach wird nicht die Festsetzung des Jahres ge�ndert, wo die Voraussetzungen f�r die R�ckstellung entfallen, sondern es wird das Jahr der Betriebsaufgabe nach � 175 AO Abs. 1 Nr. 2 AO ge�ndert.
Heisst f�r mich also, ich muss vor Einstellung der R�ckstellung pr�fen, ob die Voraussetzungen daf�r nicht bis heute entfallen sind. Hier noch eine Anmerkung: Die Pr�ferin ging bis ins Jahr 1996 mit ihren Feststellungen zur�ck. Dies ging jedoch nur mit verl�ngerter Festsetzungsfrist wg. Steuerhinterziehung. Fuhr dann ein dickes Mehrergebnis ein und kassierte den Einspruch. Meine erste Amtshandlung war erstmal, die Jahre 1996 bis 1998 wieder auf den Ursprungszustand zur�ckzusetzen. Als ich sie fragte, ob ihr der Begriff subjektiver Tatbestand oder Vorsatz bekann w�ren, sah sie mich mit tellergro�en Augen an. (Er h�tte doch mehr Erl�se gehabt, dass m�sste man doch �ndern k�nnen.) Auch wenn die Rbh-Stelle von allen Seiten gehasst wird (Berater betiteln mich als hartherzig !!! meine Kollegen bangen um ihre Mehrergebnisse) ich mag meinen Job. Ich habe zumindest teilweise jeden Tag die M�glichkeit Fehler die gemacht wurden, wieder richtig zu stellen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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14.03.2008, 09:30
Beitrag: #3
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RE: Aufl�sung R�ckstellung, Verj�hrung
Wu�te gar nicht, dass das Finanzamt bis nach 21:00 Uhr ge�ffnet hat.
![]() Ciao Dragon |
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14.03.2008, 11:13
Beitrag: #4
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RE: Aufl�sung R�ckstellung, Verj�hrung
Ich bin Steuerrechtler aus Leidenschaft. Sonst k�nnte man diesen Wahnsinn wohl auch nicht mehr ertragen.
Aber was glaubst Du, wie die Berater manchmal erschrecken, wenn ich um 18.30 Uhr bei denen anrufe und mich als Finanzamt zu erkennen gebe. Ist jedes Mal ein echter Spass. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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14.03.2008, 11:27
Beitrag: #5
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RE: Aufl�sung R�ckstellung, Verj�hrung
Kiharu schrieb:Aber was glaubst Du, wie die Berater manchmal erschrecken, wenn ich um 18.30 Uhr bei denen anrufe und mich als Finanzamt zu erkennen gebe. Ist jedes Mal ein echter Spass. Das kann ich zu 100% best�tigen. Es ist aber auch tats�chlich mehr als ungew�hnlich, wenn man es gewohnt ist, ab 13 Uhr keinen "normalen" Sachbearbeiter oder die Finanzkasse an den H�rer zu bekommen. |
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14.03.2008, 11:35
Beitrag: #6
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RE: Aufl�sung R�ckstellung, Verj�hrung
Zitat:Aber was glaubst Du, wie die Berater manchmal erschrecken, wenn ich um 18.30 Uhr bei denen anrufe und mich als Finanzamt zu erkennen gebe. Ist jedes Mal ein echter Spass. Das kenne ich von einem meiner Ausbilder damals in der Arbeitnehmerveranlagung. Der war auch immer bis 20 Uhr(Toreschluss beim FA) am arbeiten. Bez�glich Arbeitszeit trauere ich dem FA hinterher. War schon sch�n die Gleitzeit. Ciao Dragon Ciao Dragon |
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