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Investitionsabzugsbetrag
04.06.2008, 08:38
Beitrag: #1
Investitionsabzugsbetrag
Hallo,


mich w�rde interessieren, wie ihr den Investitionsabzugsbetrag in der Steue- / Handelsbilanz behandelt.

Dieser muss ja ausserbilanziell abgezogen werden.

Meine erste Angst war damit, wir ziehen ihn 2007 ab und in 2010 wird (bei Nichtinvestition) dieser vergessen. F�r die laufende Beratung bzw. Hinweis an den Mandanten ist dies ja nicht zu vernachl�ssigen.

Ich habe es nun so gel�st, dass ich im Bilanzbericht eine weitere Anlage angef�gt habe in dem dieser informativ dargestellt ist...

Hat jemand eine andere praktikablere Idee ?!?
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04.06.2008, 11:20
Beitrag: #2
RE: Investitionsabzugsbetrag
Das gleiche Problem hatte man ja jetzt schon bei der E�R.

Daher haben wir ne individuelle Anlage, auf der die Entwicklung ersichtlich ist.
Die haben wir auch bei den Bilanzierern, weil man ja allein aus dem Saldo 2997 nicht sieht, was wann aufzul�sen ist.

-----------------
LG
Clematis
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04.06.2008, 12:18
Beitrag: #3
RE: Investitionsabzugsbetrag
Seit Ihr nicht beide Datev-anwender? da gibt es doch eine sch�ne Verwaltung mittels ANLAG. Die finde ich ganz sch�n�. Zum einen kann somit gleich die Sonderabschreibung mitverwaltet/�bertragen werden und zum anderen werden die statistischen Konten f. den Gewinnzuschlag(7g a.F.) 9890/9891 bei �bergabe (Programmverbindung) der Buchungss�tze auch gleich bebucht.

Ciao Dragon

Ciao Dragon
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04.06.2008, 12:21
Beitrag: #4
RE: Investitionsabzugsbetrag
Ja "fr�her" zur Zeiten der Ansparr�cklage haben wir immer zum Posten eine Erl�uterung gemacht.

Nun buche ich allerdings den "Investitionsabzugsbetrag" nicht mehr in die Bilanz und habe auch keinen Posten in der Bilanz.

Beim E�R haben wir immerhin den Saldo vom Konto 2997 vortragen k�nne. Wenn das vergessen wurde h�tte das zum gleichen Problem f�hren k�nnen... Ist Gott sei dank nie passiert...
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04.06.2008, 12:23
Beitrag: #5
RE: Investitionsabzugsbetrag
Hi Dragon,


ja das habe ich auch schon gesehen, habe es aber noch nie so genutzt.

Das Problem an Datev ist:

Man geht einmal zur Schulung (vor vielen Jahren), beherrscht dann jeden Winkel im Programm.

Die ganzen Neuerungen gehen manchmal dann doch an einem vorbei wenn man gerade keine Zeit hat sich intensiv dort einzulesen...

Deshalb macht man manchmal etwas doch "zu Fuss" obwohl es doch wesentlich einfacher ginge...
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04.06.2008, 13:39
Beitrag: #6
RE: Investitionsabzugsbetrag
Hallo,

ich empfehle den Investitionsabzugsbetrag grunds�tzlich zu buchen und so wie bei der Ansparr�cklage eine Entwicklung als Anlage zum Jahresabschluss hinzuzuf�gen.

Immerhin m�ssen die Bilanzen nach handelsrechtlichen Grunds�tzen aufgestellt werden.
Zwar kann im Rahmen der umgekehrten Ma�geblichkeit die Handelsbilanz an steuerrechtliche Abzugs- oder Ausweisverbote angepasst werden, aber sp�testens bei der Erstellung nach IFRS oder anderen Vorschriften f�llt man auf die Nase.

Und wer m�chte den ganzen Mist sp�ter mal alles vern�nftig nachvollziehen, wenn innerhalb des 3-Jahreszeitraums die Steuerbescheide ge�ndert werden und anschlie�end durch eine BP nochmals ge�ndert werden. Was, wenn die Bescheide wegen Rechtsanh�ngigkeit offen bleiben?

Warten wir ab, was ab sp�testens 2010 auf die Beraterschaft zukommt, wenn es eine einheitliche EU-Bilanz geben soll.


Leute, ganz ehrlich. Manchmal kommt mir schon der Gedanke, dass es ganz sch�n ist mit dem allem nichts mehr zu tun zu haben. Andererseits sind es genau diese Kompliziertheiten, die den Spa� an der Sache ausmachen.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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04.06.2008, 13:41
Beitrag: #7
RE: Investitionsabzugsbetrag
Gib mir 1 Mio und ich bin gerne bereit mir der Sache nichts mehr zu tun haben zu m�ssen ;-)

Aber Du hast schon recht manchmal macht es tats�chlich Spass...
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04.06.2008, 13:43
Beitrag: #8
RE: Investitionsabzugsbetrag
Huhu :-)

also bei uns wir der wie oben schon dargestellt gebucht.

klappt soweit auch alles ganz ordentlich.

Gru�, Jive
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04.06.2008, 14:06
Beitrag: #9
RE: Investitionsabzugsbetrag
Hallo Jive,


also einfach in HB und StB buchen ?

Oder gibt es nur "eine Bilanz" ?
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06.06.2008, 16:03
Beitrag: #10
RE: Investitionsabzugsbetrag
Dazu mal eine Anschlussfrage, vielleicht wei� das einer auf die Schnelle:

Durch den au�erbilanziellen Investitionsabzug wird es (bei KapGes) in den meisten F�llen ja zwingend zu einer R�ckstellung f�r latente Steuern gem. � 274 Abs. 1 HGB kommen. �ber den Ma�geblichkeitsgrundsatz f�hrt das m.E. auch zu einer RS in der Steuerbilanz. Dadurch w�rde aber wiederum die BMG f�r die Gewerbesteuer gemindert (zumindest in 2007 noch).

Kann das sein? Habe grade einen Knoten im Hirn...

Gru�

towel day
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