Vorsteuerabzug
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30.07.2008, 11:00
Beitrag: #1
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Ich stehe jetzt iregendwo auf dem Schlauch. Ein dt. Unternehmer erbringt in einem anderen EG-Land musikalische Darbietungen. O.d.Leistung ist somit and. EG-Land. Jetzt besch�ftigt der dt. Unternehmer selbst. dt. Musiker bei diesen Darbietungen. Sind jetzt die Leistungen der Musiker im and. EG-Land oder in der BRD steuerpflichtig. Ich tendiere zu BRD, da ja der dt. Unternehmer erst grunds�tzlich hier t�tig wird. Irgendwie verwirrt mich diese Konstruktion, vor allem ist es von der Abgabepflicht an die K�nstersozialkasse ung�nstig.
frankts |
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03.09.2008, 12:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.09.2008 12:57 von Lemgun.)
Beitrag: #2
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RE: Vorsteuerabzug
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html
� 3a Abs. 2 Nr. 3a) UStG: Zitat:3. Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgef�hrt, wo der Unternehmer jeweils ausschlie�lich oder zum wesentlichen Teil t�tig wird: Also m.E. f�r "Chefmusiker" als auch f�r die "Submusiker" Ort im Ausland, also nicht steuerbar, daher keine USt auszuweisen, ansonsten � 14c UStG und kein Vorsteuerabzug. Inwieweit sich die Abgabepflicht an die K�nstersozialkasse an den umsatzsteuerlichen Leistungsort ankn�pft, wage ich allerdings zu bezweifeln. Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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04.09.2008, 11:06
Beitrag: #3
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RE: Vorsteuerabzug
frankts schrieb:Ich stehe jetzt iregendwo auf dem Schlauch. Ein dt. Unternehmer erbringt in einem anderen EG-Land musikalische Darbietungen. O.d.Leistung ist somit and. EG-Land. Jetzt besch�ftigt der dt. Unternehmer selbst. dt. Musiker bei diesen Darbietungen. Sind jetzt die Leistungen der Musiker im and. EG-Land oder in der BRD steuerpflichtig. Ich tendiere zu BRD, da ja der dt. Unternehmer erst grunds�tzlich hier t�tig wird. Irgendwie verwirrt mich diese Konstruktion, vor allem ist es von der Abgabepflicht an die K�nstersozialkasse ung�nstig. Hallo, die Frage ist ja wohl auch wer muss im anderen EG-Land welche Leistung versteuern. Die SUB werden ja Ihre Rechnung an den dt. Chef legen. Auf die schnelle w�rde ich sagen der Chef muss im EG-land eine USt-Anmeldung abgeben. Gru� T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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