Nochmals Belegpr�fung bei ELSTER!
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13.10.2008, 17:57
Beitrag: #1
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Nochmals Belegpr�fung bei ELSTER!
Hallo,
f�r die, die das Thema noch lesen/h�ren k�nnen. Habe nun die Antwort der Bundesregierung vorliegen, die sich nat�rlich mit der "Auftragsverwaltung der Steuergesetzes durch die L�nder" aus der Schlinge ziehen wollen. Also der Aufruf: Wer kennt L�nderanweisungen (Az.) die a) einen Belegverzicht zur ELSTER-AN-EStE ausprechen b) die �berpr�fungsmodi zur Stichprobenpr�fung regulieren ??? Danke, showbee |
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13.10.2008, 18:23
Beitrag: #2
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RE: Nochmals Belegpr�fung bei ELSTER!
In SIS gibts ne Menge L�ndererlasse bez�glich des Belegverzichts bei Elster. Aber ich gehe davon aus, dass du die alle kennst. Mehr kann ich auch nicht bieten.
�berpr�fungsmodi-in S-H ist mir nichts dergleichen bekannt Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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13.10.2008, 18:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.10.2008 18:31 von Petz.)
Beitrag: #3
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RE: Nochmals Belegpr�fung bei ELSTER!
Moin,
der Belegverzicht wird grunds�tzlich auf der Elster-homepage proklamiert, es besteht aber ausdr�cklich kein Rechtsanspruch darauf. Die �berpr�fungsmodi werden nat�rlich nicht ver�ffentlicht, selbst der Bearbeiter kennt diese nicht, und werden von Zeit zu Zeit ge�ndert. Ohne dass jemand die �nderung oder den Zeitraum kennt, wohlgemerkt. Das hat aber ausdr�cklich nichts mit Elster zu tun, sondern gilt f�r alle AN-Erkl�rungen und nennt sich Risikomanagement (�bersetzt: Personaleinsparung). |
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