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Nochmals Belegpr�fung bei ELSTER!
13.10.2008, 17:57
Beitrag: #1
Nochmals Belegpr�fung bei ELSTER!
Hallo,

f�r die, die das Thema noch lesen/h�ren k�nnen. Habe nun die Antwort der Bundesregierung vorliegen, die sich nat�rlich mit der "Auftragsverwaltung der Steuergesetzes durch die L�nder" aus der Schlinge ziehen wollen.

Also der Aufruf: Wer kennt L�nderanweisungen (Az.) die

a) einen Belegverzicht zur ELSTER-AN-EStE ausprechen
b) die �berpr�fungsmodi zur Stichprobenpr�fung regulieren

???

Danke,

showbee
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13.10.2008, 18:23
Beitrag: #2
RE: Nochmals Belegpr�fung bei ELSTER!
In SIS gibts ne Menge L�ndererlasse bez�glich des Belegverzichts bei Elster. Aber ich gehe davon aus, dass du die alle kennst. Mehr kann ich auch nicht bieten.

�berpr�fungsmodi-in S-H ist mir nichts dergleichen bekannt

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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13.10.2008, 18:25 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.10.2008 18:31 von Petz.)
Beitrag: #3
RE: Nochmals Belegpr�fung bei ELSTER!
Moin,

der Belegverzicht wird grunds�tzlich auf der Elster-homepage proklamiert, es besteht aber ausdr�cklich kein Rechtsanspruch darauf.

Die �berpr�fungsmodi werden nat�rlich nicht ver�ffentlicht, selbst der Bearbeiter kennt diese nicht, und werden von Zeit zu Zeit ge�ndert.
Ohne dass jemand die �nderung oder den Zeitraum kennt, wohlgemerkt.
Das hat aber ausdr�cklich nichts mit Elster zu tun, sondern gilt f�r alle AN-Erkl�rungen und nennt sich Risikomanagement (�bersetzt: Personaleinsparung).
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