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AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte - Druckversion

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RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte - Cloud - 10.09.2010 12:21

Hallo,

der Sitz und Geschäftsleitung der Y GmbH ist F (Grundstückslage). In F gibt es zwar kleine Räume, dort steht auch eine Kaffeemaschine etc., um Rechnungen zuschreiben aber die Verwaltung erfolgt vom Wohnsitz des X ist in S.

Grüße