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Krankheitsabst�nde/Lohnfortzahlung
26.05.2009, 14:34
Beitrag: #1
Krankheitsabst�nde/Lohnfortzahlung
Hallo!

Wei� jemand, wie viel Tage oder Wochen zwischen einer Erkrankung(gleiche Krankheit) liegen muss, damit die Lohnforzahlung greift?

Beispiel:
In der Firma B arbeitet W. seit 40 Jahren. Nun mit 60 Jahren meldet er sich wiederkehrend Krank wegen einer alten Handverletzung die ihm das Arbeiten unm�glich macht. Wie viel Zeit muss zwischen den Krankmeldungen liegen, damit die Lohnfortzahlung greift und nicht mit der vorherigen Erkrankung zusammengerechnet wird?

Danke und Gru�,
derkleine
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26.05.2009, 16:02
Beitrag: #2
RE: Krankheitsabst�nde/Lohnfortzahlung
Hallo,

das kommt nur sehr bedingt auf den Zeitraum zwischen den Krankmeldungen an.
Im Wesentlichen ist mit der Krankenkasse zu kl�ren ob es sich um eine fortgesetzte Erkrankung handelt oder nicht.

Der AG hat ja schlie�lich auch keine M�glichkeit zu pr�fen, welches Krankeheitsbild vorliegt. Das kann alleine die Krankenkasse aufgrund des vom Arzt vergebenen Schl�ssels.


K�me es allein auf die zeitliche Differenz an, dann m�sste man ja auch nach einer genesenen Grippeerkrankung den Unfall am ersten Arbeitstag dazurechnen. Zudem kann es durchaus zu einer Gesundschreibung durch den Arzt kommen und durch andere Zusammenh�nge die alte Erkrankung wieder ausbrechen. Hat man h�ufig nach Rehabilitationsma�nahmen.


Also Telefonat mit der Krankenkasse f�hren und abkl�ren ob selbe Erkrankung (Folgeerkrankung) oder neue Erkrankung.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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26.05.2009, 19:35
Beitrag: #3
RE: Krankheitsabst�nde/Lohnfortzahlung
hier noch mal die gesetzliche grundlage

http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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28.05.2009, 17:23
Beitrag: #4
RE: Krankheitsabst�nde/Lohnfortzahlung
Konnte ich mit der Krankenkasse kl�ren, in diesem Fall eine Folgeerkrankung.

Was mich aber noch interessiert: In der Gesetzesgrundlage steht ja ein Abstand von 6 Monaten. Der AN kann also wegen der gleichen Erkrankung 6 Wochen z.B. Januar Februar LFZ bekommen und dann z.B. Oktober/November nochmals 6 Wochen LFZ, auch wenn es sich um die gleiche Erkrankung handelt.

Richtig?

Neugierige Gr�sse,
derkleine
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28.05.2009, 20:11
Beitrag: #5
RE: Krankheitsabst�nde/Lohnfortzahlung
Zitat:Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunf�hig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunf�higkeit den Anspruch nach Satz 1 f�r einen weiteren Zeitraum von h�chstens sechs Wochen nicht, wenn
1.er vor der erneuten Arbeitsunf�higkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunf�hig war oder
2.seit Beginn der ersten Arbeitsunf�higkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zw�lf Monaten abgelaufen ist.

Jupp, dann gibt es wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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