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Vollmacht
23.10.2009, 20:08 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.10.2009 20:09 von Lemgun.)
Beitrag: #11
RE: Vollmacht
Ich hoffe, der reparierte Link hilft:

Argumentationspapier:
Zul�ssige Vertretung durch einen Steuerberater im Statusfeststellungsverfahren nach
� 7a SGB IV

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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23.10.2009, 20:34
Beitrag: #12
RE: Vollmacht
Lemgun schrieb:Ich hoffe, der reparierte Link hilft:
Jau, danke,
da bin ich heute auch schon dr�bergestolpert; das ist vom DStV Sachsen. Dessen Vorstand hat letztes Jahr nach der �nderung im Rechtsberatungsgesetz auch schon die DRV angeschrieben und gefordert, dass Stb´s als befugt akzeptiert werden.


Ich hab´s jetzt mal von der anderen Seite her angegangen:
ob der Mandant selbst�ndig oder scheinselbst�ndig ist, hat direkte Auswirkung auf den Vorwegabzug nach � 10 c Abs. 3. Also mu� ich das kl�ren, damit ich keine falsche Steuererkl�rung abgebe. Und deshalb steht das in Zusammenhang mit meiner steuerberatenden erlaubnisfreien T�tigkeit und ist zul�ssige Nebenarbeit und eben keine unerlaubte Rechtsberatung.

Auf die Antwort bin ich gespannt.


Mein Rechtsbehelf gegen die Einstufung meines Mandanten als AN wurde �brigens akzeptiert - die DRV f�hrt aber weiteren Schriftwechsel direkt mit dem Mandanten, weil sie mich f�r nicht rechtsberatungsbefugt h�lt.


Gru�

tosch
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23.10.2009, 21:08
Beitrag: #13
RE: Vollmacht
Zitat:Ich hab´s jetzt mal von der anderen Seite her angegangen:
ob der Mandant selbst�ndig oder scheinselbst�ndig ist, hat direkte Auswirkung auf den Vorwegabzug nach � 10 c Abs. 3. Also mu� ich das kl�ren, damit ich keine falsche Steuererkl�rung abgebe. Und deshalb steht das in Zusammenhang mit meiner steuerberatenden erlaubnisfreien T�tigkeit und ist zul�ssige Nebenarbeit und eben keine unerlaubte Rechtsberatung.

Interessante Argumentation Smile

Zitat:Mein Rechtsbehelf gegen die Einstufung meines Mandanten als AN wurde �brigens akzeptiert - die DRV f�hrt aber weiteren Schriftwechsel direkt mit dem Mandanten, weil sie mich f�r nicht rechtsberatungsbefugt h�lt.

Hihi, dann h�tten Sie den Rechtsbehelf auch nicht akzeptieren d�rfen. Die schwimmen ganz sch�n bei dem Problem...

Gruß Lemgun
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11.12.2009, 13:28
Beitrag: #14
RE: Vollmacht
Das Sozialgericht Aachen hat entschieden, dass Steuerberater in sog. Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund nicht vertretungsberechtigt sind (SG Aachen, Urteil v. 27.11.2009, S 6 R 217/09).
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26.08.2010, 17:12
Beitrag: #15
RE: Vollmacht
Das Sozialgericht Kassel - Urteil v. 9.12.2009 - h�lt die Vertretungsbefugnis des StB f�r gegeben Az: S 12 KR 27/09
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