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Ausl�ndische Eink�nfte-Progressionsvorbehalt
15.02.2010, 09:55
Beitrag: #1
Ausl�ndische Eink�nfte-Progressionsvorbehalt
Ausl�ndische Eink�nfte sind ja f�r den Progressionsvorbehalt nach deutschem Recht zu ermitteln.
Jetzt bleiben mir aber eigentlich die im Ausland bezahlten Sozialversicherungsbeitr�ge auf der Strecke; dt. SA-Abzug nach � 10 Abs2 Nr. 2a ist ja nicht m�glich.
Ich h�tte jetzt die spontane Idee, die bezahlten Beitr�ge von den �sterr. Einnahmen aus nichtselbst. T�tigkeit zu k�rzen, blo� irgendwie finde ich nichts dazu und denke ich verrenn mich da.
Bin eigentlich ratlos
frankts
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15.02.2010, 10:23
Beitrag: #2
RE: Ausl�ndische Eink�nfte-Progressionsvorbehalt
Sozialversicherungsbeitr�ge sind bei der Berechnung der Eink�nfte aus nichtselbst�ndiger Arbeit nicht zu ber�cksichtigen. Die Eink�nfte sind nach dem �blichen dt. Schema zu berechnen (Einnahmen minus WK). Und da die SV-Beitr�ge nunmal nach dt. Recht keine WK darstellen, sind die in die Berechnung nicht mit einzubeziehen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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15.02.2010, 10:23
Beitrag: #3
RE: Ausl�ndische Eink�nfte-Progressionsvorbehalt
Erst werden die Eink�nfte ermittelt bis zum Gesamtbetrag der Eink�nfte.
Danach erst die Sonderausgaben abgezogen. � 2 Abs. 4 EStG.
Die SV-Beitr�ge bleiben unber�cksichtigt.

Gru�

tosch
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15.02.2010, 10:26
Beitrag: #4
RE: Ausl�ndische Eink�nfte-Progressionsvorbehalt
Ich sehe das (leider) schon auch so, nur so ganz zufrieden bin ich damit nicht, aber das spielt ja keine Rolle.
Danke f�r Eure Unterst�tzung
frankts
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15.02.2010, 10:28 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.02.2010 10:42 von Kiharu.)
Beitrag: #5
RE: Ausl�ndische Eink�nfte-Progressionsvorbehalt
Vielleicht hilft die dieses EuGH-Urteil
C-314/08

Ich weiss aber noch nicht, was die dt. Verwaltung daraus gemacht hat.

Edith meint:
Das schein auch in D ein Dauerrenner zu sein. Anh�ngiges Verfahrens beim BFH I R 73/09

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15.02.2010, 11:05
Beitrag: #6
RE: Ausl�ndische Eink�nfte-Progressionsvorbehalt
@ Kiharu,

ich schlie�e Dich in mein Nachtgebet ein. Es hebt mein Selbstwertgef�hl enorm zu wissen, dass es scheinbar doch noch Andere gibt, die so komische Ideen haben. Ich werde die Verfahren mal dem zust�ndigen FA pr�sentieren und schauen, was die sagen.
Danke (oder lieber Helau, was bei uns aber eher ein Fremdwort ist)
frankts
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15.02.2010, 11:14
Beitrag: #7
RE: Ausl�ndische Eink�nfte-Progressionsvorbehalt
Zitat:Danke (oder lieber Helau, was bei uns aber eher ein Fremdwort ist)

Ich als kleines K�stenkind habs nicht so mit dem Verkleiden. Big Grin

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