Waffenschrank?
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20.04.2010, 11:13
Beitrag: #11
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RE: Waffenschrank?
@showbee
War auch eher mit einem Augenzwinkern gemeint... @Catja Nein, wenn die Frau keine WBK hat, dann hat er auch schon vor der Vermietung einen Waffenschrank gebraucht, um eben seine Frau fernzuhalten. ----------------- LG Clematis |
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20.04.2010, 11:14
Beitrag: #12
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RE: Waffenschrank?
Danke f�r´s Aufschlauen.
Ich werde vorgehen wie oben beschrieben, damit die liebe Seele ihre Ruhe hat. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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20.04.2010, 11:47
Beitrag: #13
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RE: Waffenschrank?
W�rd ich auch so machen.
Des Menschen Wille ist sein Himmelreich... ----------------- LG Clematis |
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20.04.2010, 13:32
Beitrag: #14
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RE: Waffenschrank?
tolledeu schrieb:Hallo,Und von Sachpreisen bei bei Preisschie�en und dem Freibier anl��lich gr��ere Gewinn f�r den Verein redet keiner????? Ich glaube ich geh jetzt lieber........ frankts |
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20.04.2010, 15:51
Beitrag: #15
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RE: Waffenschrank?
frankts schrieb:Und von Sachpreisen bei bei Preisschie�en und dem Freibier anl��lich gr��ere Gewinn f�r den Verein redet keiner????? Diese Vereinsmeierei mit ihren Um- und Anz�gen geht mir zu wider. Sch�tzenk�nig wird, wer es noch nicht war und genug Knete hat die Feier zu bezahlen. Bis zum Vizeeuropameister habe ich es gebracht, aber Sch�tzenk�nig in unserem Verein bin ich nie geworden.. ![]() LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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20.04.2010, 16:09
Beitrag: #16
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RE: Waffenschrank?
tolledeu schrieb:Diese Vereinsmeierei mit ihren Um- und Anz�gen geht mir zu wider. Sch�tzenk�nig wird, wer es noch nicht war und genug Knete hat die Feier zu bezahlen. Bis zum Vizeeuropameister habe ich es gebracht, aber Sch�tzenk�nig in unserem Verein bin ich nie geworden..Du lebst im falschen Bundesland, hier wird der Sch�tzenk�nig, der am besten trifft oder zuf�llig gerade das meiste Gl�ck hat. Kaufen kann man sich den Titel bei den Preu...... frankts |
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20.04.2010, 16:35
Beitrag: #17
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RE: Waffenschrank?
Zitat:Ich schreibe den Waffenschrank jetzt in die GWGs bei V+V und lasse ihn vom FA rausstreichenWenn ich alles reinschreiben w�rde, was Mandanten von der Steuer absetzen wollen... Mache ich nur in Ausnahmef�llen, wenn es ein strittiger Punkt ist, der nicht klar geregelt ist. Ansonsten m�chte ich nicht meinen Namen bei den hiesigen FAs, mit denen ich am meisten zu tun hab, versauen. In der Folge w�rden dann meine Erkl�rungen nur besonders gr�ndlich gepr�ft. |
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20.04.2010, 17:00
Beitrag: #18
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RE: Waffenschrank?
Hallo,
wo bitte ist denn der kausale Zusammenhang mit der Vermietung? Kraft Gesetz ist der Waffenbesitzer verpflichtet seine Waffen f�r Dritte (Unberechtigte) unzug�nglich zu machen. Wenn er dies bisher nicht getan hat, dann holt er dies nunmehr nach. Das ist ausschlie�lich eine gesetzliche Verpflichtung im Rahmen des privaten Vergn�gens. Nur dann, wenn er tats�chlich mit der Waffe als Wirtschaftsgut auch Eink�nfte erzielen w�rde, w�rde der Waffenschrank auch steuerlich ber�cksichtigt werden. Wie kommt man eigentlich immer zu solch verqueren Betrachtungsweisen? Bei mir k�me das nicht in die Belege zur Steuer rein. Der Mandant bek�me es sogar schriftlich. Wenn er anderer Meinung ist, soll er es doch erg�nzen und auf die Nase fallen. Wie @opa schon richtig sagt - f�r so etwas w�rde ich mir den Namen nicht kaputt machen lassen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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20.04.2010, 19:20
Beitrag: #19
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RE: Waffenschrank?
Bei DEM Finanzamt mache ich mir den Namen nicht kaputt.
Der Sachbearbeiter ist ein Durchwinker. N�, - im Ernst. Den Namen mache ich mir dann kaputt, wenn ich den Waffenschrank beantrage aber nicht Waffenschrank, sondern Aktenschrank hinschreibe. Alles andere ist jetzt Sache des Finanzbeamten. Ich hole den Fall mal weiter aus: Die Ehefrau ist mittlerweile ausgezogen, das Haus umgebaut und 1 Jahr nach Umbaubeginn die Wohnung vermietet. => Ergo: Waffenschrank n�tig. Der Waffenschrank bleibt in den GWGs und der Finanztbeamte soll ihn streichen. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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21.04.2010, 09:26
Beitrag: #20
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RE: Waffenschrank?
showbee schrieb:Ein Besenschrank f�r 430�? Am besten kommt die �berschrift Werkzeug!!! ![]() Ciao Dragon |
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