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VHS = staatl. Ersatzschule
23.02.2012, 19:33
Beitrag: #11
RE: VHS = staatl. Ersatzschule
Das man nach 8 Schuljahren einen Abschluss erh�lt ist aber schon lange �berholt. Entweder man bekommt nach 10 Jahren den Hauptschul- oder Realschulabschluss. Allerdings kann es da Nuancen in den L�ndern geben. Aber selbst wenn das Kind vorher ggf den HS Abschluss hatte, sehe ich im RS Abschluss keine beruflich �berwiegende Veranlassung.
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23.02.2012, 19:37
Beitrag: #12
RE: VHS = staatl. Ersatzschule
Schon vor fast 30 Jahren:

Nieders�chsisches Finanzgericht v�11.04.1984 -�IX 577/82

1. Aufwendungen einer Gehilfin im steuerberatenden Beruf f�r den abendlichen Besuch der Volkshochschule zwecks Erlangung der Realschulreife sind auch dann keine Werbungskosten bei den Eink�nften aus nichtselbst�ndiger Arbeit, wenn der Arbeitgeber - ein Steuerberater - die Nachholung von Realschulabschlu� (und Abitur) unter Inaussichtstellen von Gehaltssteigerungen "anordnet".

EFG 1984, 543-544;
DStR 1985, 53-54
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23.02.2012, 19:41
Beitrag: #13
RE: VHS = staatl. Ersatzschule
Es geht auch nicht um den niedrigsten Schulabschluss. Ausschlaggebend ist der Besuch einer allgemeinbildenden Schule. Bis zum Abitur geht immer der Besuch einer allgemeinbildenden Schule voraus.
Berufsausbildung ist dann all das, was Fach- oder Spezialwissen vermittelt.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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17.03.2012, 14:15
Beitrag: #14
RE: VHS = staatl. Ersatzschule
So, jetzt ist der Bescheid da und die Zahlung als Schulgeld abgelehnt, mit der fast schon witzigen Begr�ndung: "... weil Ihr Kind durch den Besuch der VHS keinen Berufsabschluss erzielt." Rolleyes
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17.03.2012, 15:37
Beitrag: #15
RE: VHS = staatl. Ersatzschule
Bescheid w�re bei mir auch so ergangen, allerdings h�tte ich ein wenig anders begr�ndet.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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17.03.2012, 16:06
Beitrag: #16
RE: VHS = staatl. Ersatzschule
Widerspichst du dir da nicht gerade etwas? Shy

Zitat:fliederus2 schrieb:
Nun im � 10 (1) Nr. 9 Satz 3 steht doch:



Zitat:
3Der Besuch einer anderen Einrichtung, die auf einen Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss im Sinne des Satzes 2 ordnungsgem�� vorbereitet, steht einem Schulbesuch im Sinne des Satzes 1 gleich.

Von daher seh ich da grad kein Problem das als "Schulgeld" geltend zu machen.


Genau das wollte ich auch vor dem Seitenladefehler auch sagen! Ich h�tte mit dem Abzug bei den Eltern kein Problem.
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17.03.2012, 18:04
Beitrag: #17
RE: VHS = staatl. Ersatzschule
Opa schrieb:Widerspichst du dir da nicht gerade etwas? Shy

:(sorry, ja! Ich hatte WK im Kopf. Also ziehe ich meine Aussage zur�ck und behaupte das Gegenteil.
Schulgeld h�tte ich ber�cksichtigt!

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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19.03.2012, 10:32
Beitrag: #18
RE: VHS = staatl. Ersatzschule
Dann werd ich mal einen Einspruch mit den o.g. Argumenten schreiben. Mal sehen was herauskommt.
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07.05.2012, 14:17
Beitrag: #19
RE: VHS = staatl. Ersatzschule
Einspruch stattgegeben! Smile
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