Organschaft, Verlustvortr�ge
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22.11.2007, 13:35
Beitrag: #1
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Organschaft, Verlustvortr�ge
Hallo,
folgender SV: A-GmbH ist zu 100% an der B-GmbH. Die B-GmbH macht j�hrlich Gewinn in H�he von ca. 60.000,-. Die A-GmbH macht (wieder) Gewinne i.H. ca. 5.000,-. Sie hat jedoch Verlustvortr�ge von ca. 800.000. K�nnen die Verluste genutzt werden wenn die B-GmbH ihre Gewinne an die A-GmbH abf�hren muss? In der Literatur finde ich immer nur den anderen Weg. Ich denke das es funktioniert. Da die A-GmbH das gesammte Einkommen versteuern muss und ihre eigenen Verlustvortr�ge nutzen kann. An den Beteiligungsverh�ltnissen �ndert sich nichts. Gru� T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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23.11.2007, 00:15
Beitrag: #2
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RE: Organschaft, Verlustvortr�ge
Ich sehe da auch kein Problem, die Verlustnutzung wird m.E. durch � 15 KStG nur f�r die Organgesellschaft eingeschr�nkt.
Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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