Dauerfristverl. UStVA
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15.09.2008, 18:11
Beitrag: #1
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Dauerfristverl. UStVA
Kommt bei mir selten vor.
Habe jetzt (vor �ber 2 Monaten) f�r jemanden erstmalig online einen Antrag auf Dauerfristverl. der UStVA (quartalsweise) gestellt. Habe bisher keine Antwort erhalten. Ist es �blich, da� das FA es nur zur Kenntnis nimmt, oder muss die Antwort schriftlich erfolgen? |
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15.09.2008, 18:20
Beitrag: #2
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RE: Dauerfristverl. UStVA
Da kommt keine Antwort.
Ich habe heute gelernt, dass bei Betriebser�ffnungen, also im Fragebogen, es nicht reicht wenn dort Dauerfristverl�ngerung beantragt wird. Es muss nochmals gesondert ein Antrag mit dem amtl. Formular gestellt werden. Warum auch immer.... Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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15.09.2008, 18:27
Beitrag: #3
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RE: Dauerfristverl. UStVA
@Maxell: Ja, weil es ein Formular gibt. Weil es bspw. f�r den Antrag auf Ist-Besteuerung kein Formular gibt, reicht das X auf dem Betriebser�ffnungsbogen. Hoch lebe die Formularitis.
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15.09.2008, 18:32
Beitrag: #4
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RE: Dauerfristverl. UStVA
Aber ich habe doch das Extra Formular auf Dauerfristverl�ngerung hingeschickt (online). Es ist keine Betriebser�ffnung, er machte jetzt nur mehr Umsatz, so da� die j�hrl. Erkl�rung (und Zahlung) nicht mehr ausreichte.
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15.09.2008, 19:47
Beitrag: #5
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RE: Dauerfristverl. UStVA
Aus Stollfu� "Lexikon des Steuerrechts":
"�ber die Gew�hrung der Dauerfristverl�ngerungn�chster ist ein schriftlicher Bescheid des FA nicht erforderlich. Das FA kann den Antrag allerdings ablehnen, wenn der Steueranspruch gef�hrdet erscheint, z. B. wenn die Voranmeldungen nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben oder angemeldete Vorauszahlungen nicht entrichtet werden (vgl. Abschn. 228 Abs. 1 Satz 3 UStR 2005)." Gru� Buchi |
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15.09.2008, 21:04
Beitrag: #6
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RE: Dauerfristverl. UStVA
Opa schrieb:Aber ich habe doch das Extra Formular auf Dauerfristverl�ngerung hingeschickt (online). Es ist keine Betriebser�ffnung, er machte jetzt nur mehr Umsatz, so da� die j�hrl. Erkl�rung (und Zahlung) nicht mehr ausreichte. Ich hatte das nur im Zusammenhang erw�hnt, Opa. Entschuldige, falls ich dich da verwirrt habe. Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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16.09.2008, 09:13
Beitrag: #7
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RE: Dauerfristverl. UStVA
Danke, dann ist ja alles klar. Brauchen wir nicht l�nger zu warten.
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16.09.2008, 17:09
Beitrag: #8
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RE: Dauerfristverl. UStVA
aus eigener Erfahrung empfehle ich, beim FA anzurufen - wie oft kam es schon vor, dass alles liegen blieb und sp�ter Versp�tungszuschl�ge oder gar Sch�tzung kam!
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17.09.2008, 00:18
Beitrag: #9
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RE: Dauerfristverl. UStVA
Wenn das per Elster �bertragen wird?
Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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17.09.2008, 08:07
Beitrag: #10
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RE: Dauerfristverl. UStVA
ulrike schrieb:aus eigener Erfahrung empfehle ich, beim FA anzurufen - wie oft kam es schon vor, dass alles liegen blieb und sp�ter Versp�tungszuschl�ge oder gar Sch�tzung kam! Dann haben die Leute vom FA halt mehr zu tun, denn die Schuld liegt dann an ihnen. Und Stornierungen sind eine echt l�stige Angelegenheit. Ciao Dragon |
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