Krankheitsabst�nde/Lohnfortzahlung
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28.05.2009, 20:11
Beitrag: #5
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RE: Krankheitsabst�nde/Lohnfortzahlung
Zitat:Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunf�hig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunf�higkeit den Anspruch nach Satz 1 f�r einen weiteren Zeitraum von h�chstens sechs Wochen nicht, wenn Jupp, dann gibt es wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung. Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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Nachrichten in diesem Thema |
Krankheitsabst�nde/Lohnfortzahlung - derkleine - 26.05.2009, 14:34
RE: Krankheitsabst�nde/Lohnfortzahlung - zaunkönig - 26.05.2009, 16:02
RE: Krankheitsabst�nde/Lohnfortzahlung - Taxman - 26.05.2009, 19:35
RE: Krankheitsabst�nde/Lohnfortzahlung - derkleine - 28.05.2009, 17:23
RE: Krankheitsabst�nde/Lohnfortzahlung - Lemgun - 28.05.2009 20:11
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