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Krankheitsabst�nde/Lohnfortzahlung
28.05.2009, 20:11
Beitrag: #5
RE: Krankheitsabst�nde/Lohnfortzahlung
Zitat:Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunf�hig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunf�higkeit den Anspruch nach Satz 1 f�r einen weiteren Zeitraum von h�chstens sechs Wochen nicht, wenn
1.er vor der erneuten Arbeitsunf�higkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunf�hig war oder
2.seit Beginn der ersten Arbeitsunf�higkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zw�lf Monaten abgelaufen ist.

Jupp, dann gibt es wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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RE: Krankheitsabst�nde/Lohnfortzahlung - Lemgun - 28.05.2009 20:11

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