Zuzahlungen der KK
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10.08.2009, 17:28
Beitrag: #2
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RE: Zuzahlungen der KK
Das Vorgehen ist mir bekannt von den Krankenkasse und das finde ich auch in Ordnung. Meiner Meinung nach sind das a.g.B. im Jahr der Zahlung. Es handelt sich ja um nichts anderes als Zuzahlungen in einer Summe und § 33 stellt nunmal auf den Zeitpunkt der Verausgabung ab.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Nachrichten in diesem Thema |
Zuzahlungen der KK - Opa - 10.08.2009, 16:57
RE: Zuzahlungen der KK - Kiharu - 10.08.2009 17:28
RE: Zuzahlungen der KK - Opa - 10.08.2009, 18:36
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