(Ertrags-) steuerfreie Übertragung § 6 Abs. 5 EStG
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04.10.2009, 12:43
Beitrag: #5
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RE: (Ertrags-) steuerfreie Übertragung § 6 Abs. 5 EStG
showbee schrieb:(...) wenn die wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens oder eines gesondert geführten Betriebs an einen Unternehmer für dessen Unternehmen übertragen werden. (...)tja, in den UStRl ist "einen Unternehmer" nicht fettgeschrieben; liegt die Betonung tatsächlich auf EINEN, oder soll begünstigt sein nur die Übertragung auf (einen) Unternehmer? - übertragen werden hier die wesentlichen Betriebsgrundlagen - sie werden auch auf Unternehmer übertragen damit ist gewährleistet, dass sie der USt nicht entzogen werden. Und damit wäre der Sinn und Zweck erreicht. Das könnte man sicherlich auch vorher mit der Veranlagungsstelle klären - oder einen Vertrag aufsetzen, aus dem die USt ggf. nachträglich noch gefordert werden kann. Gruß tosch |
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