(Ertrags-) steuerfreie Übertragung § 6 Abs. 5 EStG
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13.10.2009, 09:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.10.2009 09:57 von maxell.)
Beitrag: #15
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RE: (Ertrags-) steuerfreie Übertragung § 6 Abs. 5 EStG
tosch schrieb:In Steuer und Bilanzen StuB 3/2009 gibt es eine Abhandlung dazu: Mittlerweile hat mir showbee den Artikel zugesendet. Bei dieser Gelegenheit nochmals hier Dank an alle! Es ist demnach so, dass bei der USt die Verkehrswerte (gemeiner Wert) anzusetzen sind (wenn eine Übertragung nach § 1 Nr. 1a UStG nicht vorliegt). Das macht eigentlich auch Sinn, denn so kommt es zu einer finalen Besteuerung wenn die WG ins PV gehen; werden sie in ein anderes BV übertragen, entsteht dort dann ein entsprechender Vorsteueranspruch. Ich stell mir das dann in Praxis so vor, dass die GbR eine Rechnung nur über die USt an den jeweiligen Gesellschafter stellt ? Noch einen weiteren Punkt aus diesem Aufsatz würde ich gerne mit euch diskutieren: die Schlussbilanz der GbR soll demnach VOR den Auswirkungen der Realteilung/Schlussverteilung aufgestellt werden. Also VOR dem Aufgabevorgang. Demnach wäre z.B. die anfallende USt nicht zu passivieren. Dies bedeutet für mich, dass auch GewSt auf Entnahmegewinne (Übertragung zu Gem.Wert ins PV) nicht passiviert wird. Die Auswirkungen der Schlussverteilung wären vielmehr in einer Nebenrechnung im Rahmen der gesonderten Gewinnermittlung (§ 16 abs. 2 EStG) zu efassen. Wie macht ihr das in Praxis? Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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