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Ausländische Einkünfte-Progressionsvorbehalt
15.02.2010, 10:23
Beitrag: #2
RE: Ausländische Einkünfte-Progressionsvorbehalt
Sozialversicherungsbeiträge sind bei der Berechnung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht zu berücksichtigen. Die Einkünfte sind nach dem üblichen dt. Schema zu berechnen (Einnahmen minus WK). Und da die SV-Beiträge nunmal nach dt. Recht keine WK darstellen, sind die in die Berechnung nicht mit einzubeziehen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Ausländische Einkünfte-Progressionsvorbehalt - Kiharu - 15.02.2010 10:23

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