getr. Veranlagung nach Einspruch
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29.03.2010, 07:47
Beitrag: #1
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getr. Veranlagung nach Einspruch
Hallo,
ich bräuchte mal Ideen zum folgenden Fall: ESt-Bescheid ergeht über 0.- ¤, zusätzlich Verlustfeststellungsbescheid. Steuerberater legt gegen beide Bescheide Einspruch ein. Nach Anschreiben wird Einspruch gegen ESt-Bescheid zurückgenommen, da nicht beschwert. Einspruch gegen VF-Bescheid bleibt offen wegen anhängigem BFH-Verfahren in einem vergleichbaren Fall. Nach zwei Jahren wird getrennte Veranlagung beantragt, weil sich das günstiger auf Verlustvortrag auswirkt. Vom Gefühl her würde ich sagen, dass das nicht geht, weil ESt-Bescheid bestandskräftig ist. Hat jemand eine für den Stpfl. günstigere Lösungsmöglichkeit? fragt der Petz |
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getr. Veranlagung nach Einspruch - Petz - 29.03.2010 07:47
RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - Opa - 29.03.2010, 09:33
RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - tosch - 29.03.2010, 10:06
RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - meyer - 29.03.2010, 10:46
RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - Petz - 29.03.2010, 11:24
RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - meyer - 29.03.2010, 18:09
RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - Kiharu - 29.03.2010, 17:26
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RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - Petz - 13.04.2010, 18:34
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