getr. Veranlagung nach Einspruch
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29.03.2010, 18:09
Beitrag: #7
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RE: getr. Veranlagung nach Einspruch
Petz schrieb:Ja, Steuer bleibt 0.- für beide Ehegatten.Ich weiß nicht, habe darüber jetzt nicht groß nachgelesen. Kann also sein, dass mir kiharu irgendwas Gegenteiliges aus Rechtsprechung/Kommentierung noch vorhält. Scheint ja der klassische Fall zu sein, dass der eine Ehegatte negative Einkünfte und der andere positive Einkünfte hat, aber unter dem Grundfreibetrag bei Anwendung der Grundtabelle liegt. Könnte man nicht damit argumentieren, dass ja keine Änderung der Steuerfestsetzung gewollt sondern nur eine Erhöhung des festzustellenden Verlustvortrags für den einen Ehegatten? Kurz: Ich bin mir nicht sicher, ob man das nicht auch beim Einspruchsverfahren hinsichtlich des verbleibenden Verlustabzugs vorbringen kann, da sich je keine Änderung der Steuerfestsetzung ergeben würde. |
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getr. Veranlagung nach Einspruch - Petz - 29.03.2010, 07:47
RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - Opa - 29.03.2010, 09:33
RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - tosch - 29.03.2010, 10:06
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RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - Petz - 13.04.2010, 18:34
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