getr. Veranlagung nach Einspruch
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29.03.2010, 18:41
Beitrag: #8
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RE: getr. Veranlagung nach Einspruch
Ja, diese Vermutung kam heute bei uns auch schon auf.
Hätte er keinen Einspruch gegen den ESt-Bescheid eingelegt, wäre ja der VF-Bescheid überhaupt der einzige Bescheid, gegen den er sich hätte wehren können. Und der VF-Bescheid ist unbestritten heute noch offen. Er beantragt mit der getrennten Veranlagung also keine Änderung des ESt-Bescheides (der ja nie zu ändern gewesen wäre, da Steuer 0.-), sondern "nur" eine Änderung des Verlustvortrages. Wir sind noch am Denken..... |
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getr. Veranlagung nach Einspruch - Petz - 29.03.2010, 07:47
RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - Opa - 29.03.2010, 09:33
RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - tosch - 29.03.2010, 10:06
RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - meyer - 29.03.2010, 10:46
RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - Petz - 29.03.2010, 11:24
RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - meyer - 29.03.2010, 18:09
RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - Kiharu - 29.03.2010, 17:26
RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - Petz - 29.03.2010 18:41
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RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - meyer - 29.03.2010, 21:38
RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - Petz - 13.04.2010, 18:34
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