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landwirtschaftliche Einkünfte?
01.04.2010, 12:56
Beitrag: #2
RE: landwirtschaftliche Einkünfte?
phönix schrieb:Und jetzt ist es mir doch das erste mal im Leben passiert: ein Fall mit Landwirtschaftseinkünften!!!
Gratuliere! Und dann auch gleich noch so ein hammerharter Big Grin


Zitat:50 Hühner = 1 Vieheinheit (Anlage zum BewG)
Damit wäre dann ja schon mal geklärt, dass er tatsächlich Einkünfte nach § 13 aus L+F und keine gewerblichen hat.


Zitat:Rentner hält auf seinem Grundstück 50 Hühner, kauft Futter und verkauft die Eier. Umsatz jährlich ca. 3.000.
Anschaffungskosten ermitteln und Hühner über 1,33 Jahre abschreiben.
Umsatz ¤ 3.000
./. Futterkosten
./. Wasser
./. AfA Hühnerstall
./. Kosten betrieblicher Grundstücksanteil, Stallrenovierung ...
./. AfA Hühner
./. Tierarzt, Fahrtkosten, Büro, Telefon, ...

Scheint mir in der Größenordnung eher Liebhaberei zu sein.
Bin mir nicht sicher, ob da unterm Strich noch was für Dein Honorar übrigbleibt Wink

Da bei der Landwirtschaft auch noch ein Freibetrag von ¤ 670/¤ 1.340 bei ZV zu berücksichtigen ist, würde ich den für landwirtschaftliche Einkünfte zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt anrufen und fragen, ob er da überhaupt steuerlichen Handlungsbedarf sieht.

Gruß

tosch
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RE: landwirtschaftliche Einkünfte? - tosch - 01.04.2010 12:56

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