# 1: Arbeitszimmer
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29.11.2010, 19:14
Beitrag: #52
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RE: # 1: Arbeitszimmer
Hans-Christian schrieb:Die alte Gesetzeslage von 2006 wurde mit dem Jahressteuergesetz bis auf eine Ausnahme wieder eingeführt. Somit sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer für Fälle, in denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wieder bis zu höchstens 1.250 Euro absetzbar. Das sehe ich anders. Momentan haben wir gar kein Gesetz. Die Finanzämter erkennen nur vorläufig das Arbeitszimmer insoweit an, wie es der alten Gesetzeslage entsprach. |
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