VZ trotz Nullbescheid?!
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04.03.2011, 13:33
Beitrag: #8
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RE: VZ trotz Nullbescheid?!
Könnte es sein, dass mit VZ der Verspätungszuschlag gemeint ist ?
Anscheinend lese da alle Vorauszahlungen raus, ich verstehe den Sachverhalt als Verspätungszuschlag..... |
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