VZ trotz Nullbescheid?!
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04.03.2011, 15:39
Beitrag: #15
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RE: VZ trotz Nullbescheid?!
Au Backe,
da habe ich ja was losgetreten. Ja es waren die Versp�tungszuschl�ge gemeint. Sorry, dachte das geht aus dem Rest eindeutig hervor. Der Einspruch gegen den Versp�tungszuschlag ist zul�ssig unstreitig! Da ich mich aber auf den Standpunkt gestellt, dass dieser auch begr�ndet ist, habe ich Ermessensfehlgebrauch festgestellt, da ich ja wie gesagt gelernt hatte ohne Festgesetzte Steuer kein Versp.-Z. Der Pr�fer meinte ebend nur, das dies ja schon eine Weile her sein m�sse, wenn ich das so gelernt habe. *R�ffel* Ich denke der Ansatz von @Petz bringt uns in die richtige Richtung. Wird noch mal nachgepr�ft und vor allem auf unsere Kanzlei �bertragen, wenn n�tig. Da wir bisher immer davon ausgegangen waren das uns diesbez�glich bei Mandanten ohne Steuerlast keine Gefahr bestehe. Wir also bei Frist�berschreitung erst mal die F�lle bearbeitet haben, wo Steuern herauskommt. Ciao Dragon |
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