VZ trotz Nullbescheid?!
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04.03.2011, 20:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.03.2011 20:21 von meyer.)
Beitrag: #24
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RE: VZ trotz Nullbescheid?!
Ich würde sagen, dass die einzureichenden GewSt-Erklärung nur der Festsetzung des MB dient und der GewSt-Bescheid nur ein Folgebescheid ist, für den keine gesonderte Steuererklärung abzugeben ist. Da keine Steuererklärungspflicht, kommt auch kein gesonderter Verspätungszuschlag zur Gewerbesteuer in Betracht.
Im Übrigen § 14b GewStG ? |
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